Es handelt sich doch sehr offensichtlich um einen Irrtum. Da es ja unmöglich ist diese Verträge zu erfüllen.
Anfechtung wegen Irrtum: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist immer dann möglich, wenn Sie sich bei Abschluss des Vertrags geirrt haben, den Vertrag aus einem bestimmten Irrtumsgrund also überhaupt nicht abschließen wollten. Das geschieht bei einer Online-Reisebuchung beispielsweise dann, wenn Sie zu schnell auf den Buchungs-Button geklickt haben, wenn eine Doppelbuchung durchgeführt wird, wenn Sie versehentlich eine falsche Reise buchen ohne das erkennen zu können, oder wenn Sie einen unbeabsichtigten Klick tätigen. Ist das der Fall, so erklären Sie dem Internet-Reiseportal bzw. dem Reiseveranstalter, dass Sie sich geirrt haben und die Reisebuchung daher anfechten. Schildern Sie dabei so genau wie möglich, in wieweit Sie sich geirrt haben, und warum Sie die Reise nicht gebucht hätten, wenn Sie den Irrtum rechtzeitig erkannt hätten. Nachdem der Reiseveranstalter die Anfechtung erhalten hat, gilt die Buchung als nichtig, so als ob sie nie getätigt wurde. Der Reiseveranstalter hat dann lediglich das Recht, Schadensersatz für unnütze Aufwendungen zu verlangen, beispielsweise für durch die Buchung angefallenen Kosten wie Papier, Druck, Porto und evtl. die zur Bearbeitung notwendige Arbeitszeit. In keinem Fall darf der Reiseveranstalter von Ihnen den Reisepreis als Schadensersatz verlangen.
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https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/
leider wird jetzt das Problem darin bestehen das STORNIERT wurde....was falsch war......ob das nun wiederum als Irrtum
angesehen werden kann ?!
Ich finde es jedenfalls ziemlich schäbig auf Vertragserfüllung zu bestehen bzw irgendwelche Kosten für diesen offensichtlichen Irrtum zu verlangen.