• meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
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    geschrieben 1495450121499 , zuletzt editiert von meer_fan

    Es handelt sich doch sehr offensichtlich um einen Irrtum. Da es ja unmöglich ist diese Verträge zu erfüllen.

    Anfechtung wegen Irrtum: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist immer dann möglich, wenn Sie sich bei Abschluss des Vertrags geirrt haben, den Vertrag aus einem bestimmten Irrtumsgrund also überhaupt nicht abschließen wollten. Das geschieht bei einer Online-Reisebuchung beispielsweise dann, wenn Sie zu schnell auf den Buchungs-Button geklickt haben, wenn eine Doppelbuchung durchgeführt wird, wenn Sie versehentlich eine falsche Reise buchen ohne das erkennen zu können, oder wenn Sie einen unbeabsichtigten Klick tätigen. Ist das der Fall, so erklären Sie dem Internet-Reiseportal bzw. dem Reiseveranstalter, dass Sie sich geirrt haben und die Reisebuchung daher anfechten. Schildern Sie dabei so genau wie möglich, in wieweit Sie sich geirrt haben, und warum Sie die Reise nicht gebucht hätten, wenn Sie den Irrtum rechtzeitig erkannt hätten. Nachdem der Reiseveranstalter die Anfechtung erhalten hat, gilt die Buchung als nichtig, so als ob sie nie getätigt wurde. Der Reiseveranstalter hat dann lediglich das Recht, Schadensersatz für unnütze Aufwendungen zu verlangen, beispielsweise für durch die Buchung angefallenen Kosten wie Papier, Druck, Porto und evtl. die zur Bearbeitung notwendige Arbeitszeit. In keinem Fall darf der Reiseveranstalter von Ihnen den Reisepreis als Schadensersatz verlangen.

    quelle:

    https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/

    leider wird jetzt das Problem darin bestehen das STORNIERT wurde....was falsch war......ob das nun wiederum als Irrtum

    angesehen werden kann ?!

    Ich finde es jedenfalls ziemlich schäbig auf Vertragserfüllung zu bestehen bzw irgendwelche Kosten für diesen offensichtlichen Irrtum zu verlangen.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1495454150619

    @realeasy sagte:

    ...Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren...

    ...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1495454548646

    Bernhard, jetzt erwarte aber nicht auch noch logisches Denken...

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1495455101104

    Ja nee schon klar, Holginho ...

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lilly260807
    Dabei seit: 1447891200000
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    geschrieben 1495570547097

    @bernhard707 sagte:

    ...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!

    Hallo Bernhard, Du hast anscheinend mein Eingangsposting nicht richtig gelesen respektive verstanden. Ich habe bereits ca. 5 min nach den 3 bestätigten Buchungen (ich hatte auch zeitgleich mein laptop mit geöffnetem Postordner in Betrieb) mit einem Mitarbeiter von Holidaycheck telefoniert, zwar nicht mit dem smartphone aber mit dem Festnetz.

    Aber zurück zum Thema, Holidaycheck hat sich mittlerweile, um genau zu sagen, gestern per mail bei mir gemeldet und mir angeboten, aus Kulanz die Hälfte der Stornogebühr zu übernehmen. Somit bleiben immer noch 40,-- zu meinen Lasten übrig, was natürlich ärgerlich ist, aber es macht wohl keinen weiteren Sinn, wegen dieser Summe weitere Schritte einzuleiten.

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Vorschläge und auch einen herzlichen Dank für die wenigen unsinnigen Kommentare ohne die ein Forum wohl nicht leben kann! ;-)

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1495579285514 , zuletzt editiert von bernhard707

    Dein Eingangsposting habe ich gelesen und auch verstanden, du hingegen ganz offensichtlich nicht den exakten Wortlaut meines Beitrags

    @bernhard707 sagte:

    ...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!

    ...dennoch grossartig wenn Holidaycheck bereit ist kulanterweise die Hälfte der Stornogebühr zu übernehmen!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • realeasy
    Dabei seit: 1217980800000
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    geschrieben 1495614001109

    @bernhard707

    Sorry, aber die zwei dämlichen Bemerkungen hier im thread gehen schlicht an der Realität vorbei und sind nicht hilfreich.

    In den AGB von Thomas Cook steht:

    "1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unsererLeistungsbeschreibung bieten Sie uns den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberurselzustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendungder Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf."

    Das heisst, wenn der Server in Oberursel zurückmeldet, dass keine Buchung zustandegekommen ist (immerhin bei einer https-Verschlüsselung), dann heisst das - es ist kein Vertrag zustandegekommen, weil der Server das Angebot des Urlaubers nicht erhalten hat.

    Warum sollte man dann hinterhertelefonieren!?

    Natürlich kann man Deinen, sicher wohlgemeinten, Ratschlag berücksichtigen und sollte ab sofort, wenn man an einer Ampel rotes Licht bekommt, erst mal das zuständige Straßenverkehrsamt anrufen, ob rot wirklich auch rot bedeutet oder man noch weiterfahren kann. :smirk:

    Lilly konnte durchaus sicher davon ausgehen, dass zwei Ihrer (im obigen Sinne) abgesandten Angebote an Neckermann bei denen nicht eingegangen sind, der Grund dafür ist schlichtweg egal.

    Wie auch schon geschrieben wurde, auch meiner Meinung nach, hätte sie anfechten müssen, hat aber leider storniert.

    Von daher ist die kulante Übernahme von holidaycheck wirklich hervorhebenswert, weil in vollem Umfang dies von Neckermann zu erwarten ist.

    Grüße

    Urlaub? - Urlaub!!
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