• annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
    Beiträge: 457
    geschrieben 1188405483000

    Hallo alle miteinander,

    ich habe mal eine Frage. Einem Bekannten von mir ist folgendes passiert:

    Er hat´für den 01.11.2007 einen Flug von München nach Hamburg mit der Air Berlin gebucht.

    AB6296 ab München 06:15 an Hamburg 07:35

    Er muss dort zu einem Seminar und hat sich extra deswegen diesen frühen Flug ausgesucht. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr.

    Nun hat er eine Email von Air Berlin bekommen, dass sich bedauerlicherweise die Flugzeiten geändert haben und zwar so:

    AB6298 ab München 08:05 an Hamburg 09:25

    Also würde er den Beginn seines Seminars versäumen. Es wird an diesem Tag außerdem eine Prüfung dort geschrieben und es wäre halt nicht so super, wenn er dort zu spät kommt.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen Flug aufgrund dessen kostenlos zu stornieren?

    Ich habe in den AGBs von AB nicht wirklich etwas finden können.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

    ...up up and away...
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1188407335000

    Hallo,

    das kommt sicher darauf an, wie gebucht wurde. Als Linien oder Billigflug dürfte eine Chance auf kostenlose Stornierung bestehen. Ist der Flug als Charterflug mit unverbindlichen Flugzeiten gebucht worden, dann nicht.

    Mal schauen, was unsere Experten dazu sagen.

    Gruß

    Berthold

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1188407504000

    Ich würde sagen: Ja! ("Pauschalreise" mal abgesehen). Ist eine "unzumutbare Änderung". Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Auch bei Air Berlin.

    Mein Rückflug von London Stansted wäre von Mittags auf 07:30 Uhr verlegt worden. Ich hätte also in einem kleinen Kuhdorf in Norfolk um drei Uhr früh aufstehen müssen um noch rechtzeitig den Flug zu bekommen.

    Ging problemlos (über die telefonische Hotline). Kostenlos aber erst, als ich drauf hinwies, dass die Änderung für mich "unzumutbar" bzw. die Änderung des Flugplanes "wesentlich" ist. Im Härtefall müsste man das wahrscheinlich beweisen, aber ich würde zuerst mal anrufen.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1188409950000

    Und wieso kostenlos zurücktreten?

    Die Airline hat einen Vertrag und der ist zu erfüllen.

    Bedeutet "Ersatzbeförderung" mit anderer Airline wie z.B. Lufthansa.

    Schaut in den Flugplan, welche Flüge an dem Morgen passend sind.

    Der Flug um diese Uhrzeit ist, wie geschildert, unabdingbar.

    Es gibt 2 Möglichkeiten:

    Die einfachere: Air Berlin akzeptiert und bucht selbst für Euch um.

    Die schwierigere: Air Berlin verweigert zunächst, ihr weist darauf

    hin, daß Ersatzflug von Euch selbst wegen der Dringlichkeit und

    Terminvorgabe gebucht wird und die Mehrkosten

    weiterbelastet werden.

    Meistens sind die Mitarbeiter im Callcenter mit solchen Problemen

    überfordert. Besser direkt den Kundenservice verlangen.

    Oder besser schriftlich, per Email an serviceteam@airberlin.com

    PS: Lufthansa fliegt um 06:30 an Hamburg 07:50

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1188410692000

    @privacy: Klar! An die Möglichkeit hab ich wieder mal nicht gedacht. Ich bin zu gut und zu gutmütig für diese Welt. :?

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
    Beiträge: 457
    geschrieben 1188412472000

    Hallo,

    das ist natürlich die Idee mit der Lufthansa .... ich hab meinem Bekannten gerade eure Ideen gemailt. Mal gucken was jetzt dabei rauskommt. Bzw wie die Air Berlin reagiert.

    Werd euch aufm laufenden halten!

    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! :D

    Anni

    ...up up and away...
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1188412843000

    Hallo Annimaus,

    weiß nicht, wie das mit dem Rückflug gedacht ist.

    Lufthansaflug zur Zeit für etwa 50 Euro oneway inkl. allem buchbar.

    Dann würde auch eine kostenfreie Stornierung durch AB passen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
    Beiträge: 457
    geschrieben 1188477176000

    Hallo zusammen,

    also er hat mit AirBerlin telefoniert und dort sagte man dass er nur kostenlos umbuchen kann auf einen Tag vorher. Das bringt ihm aber nix da das Hotel wo er übernachten wird komplett ausgebucht ist. Die Stornierung des Flugs würde er zu 100% zahlen müssen. Das ist doch nicht akzeptabel oder da er mit diesem Flug so nichts mehr anfangen kann.

    Was nun am besten tun???

    ...up up and away...
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1188480165000

    Die Änderung ist einzig durch Air Berlin verursacht.

    Also müssen sie das auch geradebiegen.

    Entweder Flug am Vortag + Kostenübernahme Hotel, evtl. auch

    ein anderes in der Nähe, durch Air Berlin.

    Wie gesagt, möglichst schriftlich vorgehen.

    Keine Telefondiskussion, die AB Callcentermitarbeiter können das

    normalerweise nicht entscheiden.Wenn doch telefonisch

    weiterverbinden lassen zum Kundenservice.

    Auf keinen Fall irgendwelche Rücktrittskosten akzeptieren,

    da der Fehler einzig bei AB liegt.

    Die Schlichtungsstelle Mobilität schreibt dazu:

    "Luftbeförderung ist ein Werkvertrag gemäß §§ 635 ff. BGB, so dass auch das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zum Tragen kommt. Geschuldet ist nicht nur die Beförderung an sich, sondern auch die Beförderung zur vereinbarten Zeit. Bei einer Verspätung liegt eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit vor. Die sich daraus ergebenden Rechte sind in § 634 BGB genannt. (...) Obwohl keine Haftung oder Sanktionierung normiert ist, kann der Fluggast für einen Schaden, der ihm aus einer Pflichtverletzung entstanden ist, Ersatz nach § 280 BGB verlangen."

    Ersatzfähig ist daher auch der etwaige Mehrpreis einer Ersatzbeförderung, z. B. wenn ich jetzt einen Lufthansaflug buchen muss, um möglichst zeitnah zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt auch in Hamburg anzukommen.

    Würde aber, um das schnell abzuhandeln, selbst umbuchen auf Lufthansa.

    Die Preise steigen täglich, noch sind sie günstig zu bekommen.

    Soweit vorher klar ist, daß kostenloser Rücktritt von AB akzeptiert wird.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1188481736000

    @annimaus sagte:

    Er hat´für den 01.11.2007 einen Flug von München nach Hamburg mit der Air Berlin gebucht.

    AB6296 ab München 06:15 an Hamburg 07:35

    Er muss dort zu einem Seminar und hat sich extra deswegen diesen frühen Flug ausgesucht. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr.

    Nun hat er eine Email von Air Berlin bekommen, dass sich bedauerlicherweise die Flugzeiten geändert haben und zwar so:

    AB6298 ab München 08:05 an Hamburg 09:25

    Sicherlich ist die Änderung der Flugzeiten in diesem speziellen Fall sehr ungünstig.

    Andererseits erfolgt die Landung "nur" knappe 2 Stunden später und stellt somit grundsätzlich keine gravierende Flugzeitenänderung dar - das Risiko hätte auch bei unveränderten Flugzeiten bestanden. Flugverspätungen kommen ja durchaus mal vor... Sicherer wäre es (auch aufgrund der an dem Tag stattfindenden Prüfung) gewesen, schon am Abend des Vortages anzureisen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!