Wie steht es da so schön
"auch die Beförderung zur vereinbarten Zeit ..."
Von gravierender Flugzeitenänderung ist nicht die Rede.
Bisher sind mir keine Fälle bekannt, daß Fluggesellschaften über
eine Klage für eine Klärung gesorgt hätten. Das Risiko scheint
zu hoch zu sein, einen Musterprozess zu verlieren.
Also bietet man zunächst in der Regel eine kostenfreie Stornierung an.
Wer sich darauf nicht einläßt und auf die relativ eindeutige Rechtslage
verweist, erreicht auch eine Umbuchung oder Kostenübernahme
durch die Airline.
Man möge mir gegenteilige Erfahrungen schildern
Und wie immer der Hinweis: Gilt nicht für pauschal gebuchte Flüge ...
PS: Wenn Dummheit weh täte - Auch im letzten Jahr ist es mir passiert,
daß die damalige dbA wohl festgestellt hatte, daß der 1. November in
großen Teilen der Republik ein Feiertag ist und auch da Frühflüge
kurzfristig storniert hat, weil das Buchungsaufkommen entsprechend
schwach war. Gab auch eine kostenfreie Umbuchung bei mir auf
einen anderen Flugtag und einen anderen, für mich noch günstigeren
Abflughafen ...