"Erding/Wiesbaden - Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Passiert dies nicht, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erding (Bayern) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" aufmerksam.
Im konkreten Fall waren Türkei-Urlauber etwa 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen München angekommen. Sie reihten sich in eine lange Warteschlange ein und liefen nach etwa 25 Minuten, in denen sie nicht vorangekommen waren, nach vorne zum Schalter. Dort erfuhren sie, dass der Flug bereits überbucht sei und sie nicht mehr einsteigen könnten. Wenn ein Unternehmen wegen Personalmangels nicht in der Lage sei, große Passagierzahlen in 90 Minuten abzufertigen, dürfe das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, entschied das Gericht.
Auf Grund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehe den Betroffenen eine Ausgleichszahlung von jeweils 400 Euro zu.
Amtsgerichts Erding, Aktenzeichen 4 C 309/06"
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