• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1332105218000

    @OGTM2404 sagte:

    Die Dame von Sky meinte heute, das ich das Storno an service@

    statt info@ hätte schicken müssen.

    Lt. heutiger Auskunft müssen die Kollegen in der Türkei noch die Ab-

    flugliste bearbeiten.

    Manuela

    ... daraus schließe ich das, ich kann mich aber natürlich irren. ;)

    Schon klar, dass die Versicherung den rechnerischen Nachweis verlangt, aber mit der Einreichung eines Anspruches, auch wenn er nicht beziffert ist, kann man die Verjährung hemmen.

    Sofern meine Annahme bezüglich der Verjährungsfrist stimmt, ist das wohl entbehrlich, aber vielleicht dient es dazu, die T.O. zu beruhigen?

    Manchmal möchte man einfach gern "irgendwas machen" ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1332106014000

    dein zitierter beitrag des to hört sich nicht gerade nach "mehrmaligen nachfragen" an.

    kann durchaus sein, dass es so ist, aber der to äußert sich dazu nicht näher.(die frage hatte ich mir nämlich auch gestellt)

    die frist ist dadurch gewahrt, wenn der to die bereits vorliegenden stornorechnungen enreicht - evtl. mit dem hinweis, dass eine rechnung noch nachgereicht wird.

    es handelt sich hier ja um einen "schadenfall".

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1332106459000

    Ganz ungeachtet der Wortlautrecherche ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach eine weitere Email fruchtlos, aus meiner unmaßgeblichen Sicht spielt es auch keine Rolle, wie oft die T.O. nun dort fernmüdlich vorgesprochen hat, allein die Qualität der erlangten Auskünfte deutet nicht darauf hin, dass eine Email die Angelegenheit wesentlich zu beschleunigen vermag.

    Nachdem ihr die Sorge um die Fristen jedoch für´s erste genommen ist, sollte das ein Ergebnis für sie sein ...

    ;)

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1332107163000

    dann habe ich die frage des to wohl falsch vestanden.?

    denn meiner meinung nach geht es genau darum: wie der to am effektivsten an  die storno bestätigung kommt. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • OGTM2404
    Dabei seit: 1305331200000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1332150877000

    Hallo Ihr Beiden,

     

    vielen Dank erst mal für Eure Antworten. Ja, ich habe mehrmals

    telefonisch und auch mehrmals per Mail (sogar an eine Sachbearbeiterin direkt)

    Kontakt aufgenommen, die Aussage ist wie ne kaputte Schallplatte

    immer wieder: ich hätte das Storno an service@ (was überhaupt

    nicht auf meinem Ticket steht) schicken müssen und die Passagier-

    listen liegen noch nicht vor und natürlich: sie wissen nicht, wie lange

    das mit den Passagierlisten noch dauert. Heute morgen war die Dame

    nicht im Hause und ihre  Kollegein teilte mir mal wieder mit, das sie

    das erst prüfen müsse und natürlich  nicht weiss, wie lange das dauert.

     

    Vielen Dank für Eure Info, das ich für die Reiserücktritt noch einge gewisse

    Zeit habe (vllt. schafft es Sky ja in dieser Zeit). Langsam kommt ja der

    Galgenhumor auf. Ich würde gerne alle unterlagen zusammen schicken und

    vor allem hätte ich gerne bald mein Geld zurück. Ich frag jetzt einfach noch

    kurz bei der Reiserücktritt nach, ob es was bringt, die fehlende Rechnung nach-

    zureichen (hoffentlich noch in diesem Jahr :)), und der Rest schon bearbeitet

    werden kann.

     

    Ich halte euch auf dem Laufenden.

     

    Viele Grüße

    Manuela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1332153708000

    @OGTM2404 sagte:

    ich hätte das Storno an service@ (was überhaupt

    nicht auf meinem Ticket steht) schicken müssen

    ... bezüglich Storni ist es ratsam, die Modi auf der Website nachzuschlagen oder sich ggf. bei der info@ bzw. telefonisch rüchzuversichern.

    Man sollte zwar annehmen, dass ein solch wichtiger Sachverhalt selbstverständlich weitergeleitet wird, aber wie erlebt kann man sich damit leider täuschen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • goldi
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    Beiträge: 278
    geschrieben 1332337554000

    Ist nicht antreten des Fluges nicht eh 100 % ? Dann einfach die Rechnung mit dem nicht benutzten Ticket der Versicherung einreichen. Warum sollte die Airline eine neue Rechnung schicken, wenn sich der Preis nicht ändert ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1332370318000

    @goldi

    Möglich wäre, dass der Nichtantritt des Fluges bestätigt werden muss (Pax-Liste), um die Leistung zu erhalten. Stichwort Etix ...

    ;)

    Ich denk mal, Manuela wird informieren, wie das letzlich ablaufen musste bis zur Erstattung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • OGTM2404
    Dabei seit: 1305331200000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1332404866000

    Hallo,

     

    die Versicherung weiss doch sonst nicht, das ich den Flug wirklich nicht

    angeteten habe. Mein Ticket kann ich ja mehrmals auf dem PC ausdrucken :-).

     

    Im Übrigen habe ich von Condor bzw. Sunexpress auch einen Teil zurückerstattet

    bekommen (wenn mich nicht alles täusch: die Steuern). Ich müßte die Storno-

    rg. nochmals anschauen.

     

    Was lange währt, .....

     

    Gruß

    Manuela

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1332454911000

    @OGTM2404, was ich aus deinen Ausführungen noch nicht herauslesen konnte, ist die Frage, ob du denn den Schaden generell schon bei der RRV angezeigt hast, denn dies muss unverzüglich nach Schadenseintritt erfolgen. Dann bekommst du doch ein Schadensformular zugeschickt, dass du wahrheitsgemäß mit Auflistung der Kosten erstmal an die RRV zurückschickst. Dass man nun bei einer Bausteinreise nicht alle Stornierungsbestätigungen innerhalb einer Woche zusammen hat, ist den Versicherungen nicht fremd. Ist die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt, zahlen z.B. die ERV und die Hanse Merkur innerhalb von 2 Wochen (zum Lesen weiterer Versicherungsbedingungen anderer Anbieter fehlte mir die Zeit und auch ein bisschen die Lust). Die Hanse Merkur sagt außerdem, dass auch eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe nach Feststellung der Zahlungspflicht möglich ist, wenn die tatsächliche Höhe der Entschädigung insgesamt noch nicht festzustellen ist. Es reicht aber meines Erachtens und aus persönlicher Erfahrung zur vollständigen Anerkennung der Zahlungspflicht nicht, anhand einer Rechnung oder eines bestehenden E-Mail-Verkehrs nachzuweisen, dass man gewillt war, einen Flug zu stornieren. Hier bedarf es wohl tatsächlich einer Bestätigung der Airline, dass man den Flug nicht angetreten hat bzw. fristgerecht storniert hat. Das persönliche Anliegen, doch so schnell wie möglich in den Genuss der Entschädigung zu kommen (was ja auch verständlich ist, aber selten umsetzbar), interessiert die Versicherungen (zu Recht) eher nicht, da das Verfahren zur Schadensabwicklung doch einem bestimmten Schema unterliegt, welches nun mal einzuhalten ist. Ich weiß ja nun nicht, bei welcher RRV dein Schaden geltend zu machen ist und aus welchem Grund, aber du musst natürlich der RRV das Recht einräumen, den Fall sorgfältig zu prüfen, auch wenn es aufgrund einzelner Leistungsträger deiner Reise zu Verzögerungen kommt. Zu hoffen, dass man innerhalb weniger Tage oder Wochen sein Geld zurück hat, halte ich (auch wenn der Gedanke schmerzt) für eher unwahrscheinlich. Also gut Ding will Weile haben, ist aus meiner persönlichen Erfahrung heraus ein Sprichwort, welches man sich getrost zu Herzen nehmen darf (was oftmals nicht an den Versicherungen liegt, sondern an den einzelnen Leistungsträgern oder denen, die eventuell als behandelnder Arzt Gutachten zu erstellen haben, was eben auch seine Zeit braucht und somit durchaus absolut legitim ist). Fazit: Wichtig ist die eigentliche Schadensmeldung beim Versicherer, alles andere ergibt sich ASchritt für Schritt durch das Eintrudeln der jeweils benötigten Bestätigungen der einzelnen Leistungsträger, welche du dann "häppchenweise" an deine RRV übermittelst.

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