@OGTM2404 sagte:
Die Dame von Sky meinte heute, das ich das Storno an service@
statt info@ hätte schicken müssen.
Lt. heutiger Auskunft müssen die Kollegen in der Türkei noch die Ab-
flugliste bearbeiten.
Manuela
... daraus schließe ich das, ich kann mich aber natürlich irren.
Schon klar, dass die Versicherung den rechnerischen Nachweis verlangt, aber mit der Einreichung eines Anspruches, auch wenn er nicht beziffert ist, kann man die Verjährung hemmen.
Sofern meine Annahme bezüglich der Verjährungsfrist stimmt, ist das wohl entbehrlich, aber vielleicht dient es dazu, die T.O. zu beruhigen?
Manchmal möchte man einfach gern "irgendwas machen" ...