• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1224326841000

    Hallo,

    wieder einmal ein themenübergreifender Thread der auch bei Airlines und Veranstater passen würde.

    Was wäre eigentlich wenn?

    Es gibt ja Fluggäste, die sich an Bord einer Maschine so danaben benehmen, daß die Airline ein Verbot austeilt und diese "Leute" dann nicht mehr mit dieser Fluggesellschaft fliegen dürfen. Was ist aber, wenn ein solcher Kunde nun eine Pauschalreise bucht?

    Er achtet darauf, daß er eine andere Airline auswählt, aber wie es halt so bei Pauschalreisen ist, ist die Fluggesellschaft ja nicht verbindlich. Sei es nun durch einen Wechsel aus Veranstaltergründen, oder durch eine Airlinepleite, wird nun genau diese Gesellschaft eingesetzt, mit der unser Beispielkunde nicht fliegen darf.

    Zuhause ist so etwas ja noch unter Umständen zu regeln, wie sieht es aber dann aus, wenn nur der Rückflug betroffen ist?

    Wer zahlt die Mehrkosten und wie ist die Rechtslage überhaupt? Der Veranstalter kann ja nichts dafür, da er dieses Verbot für den Kunden ja nicht kennt. Die Fluggesellschaft ebensowenig, weil sie ja sicher aus einem berechtigten Grund das Verbot ausgesprochen hat. Der Kunde dann auch nicht. Denn er kann in der Regel zwar etwas für das Verbot, hat aber eigentlich, und mit Absicht, eine andere Airline gebucht.

    Wie sieht die Rechtslage in einem solchen Fall aus? Welche Unterschiede gibt es wenn die Reise schon angetreten ist?

    Gruß

    Berthold

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1224327791000

    hallo Berthold

    ich meine hier greift die Informationspflicht des Reisenden gegenüber dem Veranstalter. Hat er vor Buchung dieses verschwiegen so trifft Ihn die alleinige Schuld und hat keine Regressansprüche.

    Hat der Veranstallter vom Hausverbot des Reisenden gewusst und die Buchung trotzdem bestätigt, so ist er dafür verantwortlich.

    Einen solchen Tatbestand würde ich mir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1224328060000

    Interessante Frage - meine Vermutung ist, daß der Kunde in dem Fall ggf. entstehende Mehrkosten zahlen muß, wenn es hart auf hart kommt. Schließlich sind bei einer Pauschalreise Änderungen der Airlines bekannterweise durchaus möglich und Angaben zu Flugzeiten und -gesellschaften grundsätzlich unverbindlich. Der Veranstalter kann auch nicht wissen und auch nichts dafür, wenn sich einer der Gäste auf einem vorherigen Flug dermaßen danebenbenommen hat, daß er "Hausverbot" bei einer bestimmten Airline hat.

    Ein entsprechend betroffener Kunde sollte also lieber von vornherein Risiken ausschließen und Linienflüge buchen - oder bei einer Pauschalreisebuchung hoffen, daß die Flüge so bleiben, wie geplant (was oft auch der Fall ist).

    Eine kundenorientierte Lösung kann im Falle eines Falles bei rechtzeitiger Meldung der Problematik aber sicherlich in vielen Fällen gefunden werden - z. B. durch eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft (was dann ggf. auch einen anderen Flughafen mit sich bringt). Versucht der Gast jedoch, trotz des ihm bekannten Verbotes bei Fluggesellschaft xy einzuchecken und wird dann zurückgewiesen, könnte es teuer und unangenehm für ihn werden...

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1224331631000

    Meine Gedanken,

    als Kunde habe ich eine Schadensminderungspflicht; also bin ich verpflichtet sofort nach Erkennen des Airlinewechsels auf das Problem hinzuweisen. Jedoch vorher? Muss jetzt eine Frau vor Buchung auf die technische Möglichkeit einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Abfluges hinweisen?

    Die Möglichkeit einer Veränderung besteht und dann bin ich zur Information und Schadensminderung verpflichtet, aber schon im Vorfeld zu informieren und vielleicht eine Nichtannahme der Buchung zu riskieren.

    Das sind so meine Gedanken

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1224331823000

    Die Frage der Relevanz stellt sich da. Wie viele oder wenige Passagiere

    sind von einer derartigen Sperre betroffen und buchen dann eine

    Pauschalreise und werden dann bei der gesperrten Airline gebucht?

    Dutzende, Hunderte oder gar mehr? Oder diskutieren wir in diesem Fall

    rein theoretisch? Hat es solche Vorkommnisse bekanntermaßen überhaupt

    schon mal gegeben?

    Wenn ja, erlischt ja auch nicht unbedingt automatisch der Anspruch

    des Pauschalreisenden auf Unterbringung vor Ort und den Rückflug ;).

    ( Hinweise zu unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte

    im nachfolgenden Bericht beachten)

    "Nichtantritt des Hinflugs noch kein Reiserücktritt"

    Im Fall so eines Falles würde also eine Hinzubuchung eines geeigneten

    Fluges - bei einer anderen Airline und auf eigene Kosten - vermutlich

    möglich sein.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1224332574000

    Hallo,

    also nur zur Erklärung. Das Fallbeispiel ist rein theoretischer Natur. Mir ist kein Fall bekannt. Ich denke aber, daß die Zahl der, bei einer bestimmten Airline gesperrten Passagiere sicher in die Dutzende gehen dürfte. Zumindest Deutschlandweit gerechnet. Zumindest hoffe ich nicht, daß es wesentlich mehr sein werden. :frowning:

    Klar ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles nicht besonders hoch. Ich finde aber die rechtliche Seite äußerst interessant. Darum auch die Threaderöffnung.

    Gruß

    Berthold

    @privacy

    Deinen Link kann ich leider nicht öffnen, bzw. auf der Seite wird mir ein Fehler angezeigt. Kannst Du das bitte nochmals prüfen? - Danke!

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1224334125000

    @Bifi44 sagte:

    ........als Kunde habe ich eine Schadensminderungspflicht; also bin ich verpflichtet sofort nach Erkennen des Airlinewechsels auf das Problem hinzuweisen. Jedoch vorher? Muss jetzt eine Frau vor Buchung auf die technische Möglichkeit einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Abfluges hinweisen?

    Da bei der Buchung schon die Sperre bekannt ist, sollte sie auch angezeigt werden.

    Die Schwangerschaft ist ein freudiger Umstand, der auch später eintreten kann, aber zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war/ist.

    Du weist das Fluggesellschaften die Beförderung von Schwangeren ab einer bestimmten Woche ablehnen können.

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1224349163000

    Eben pittpatt,

    die Reise wird geplant mit Airline XY muss ich jetzt darauf hinweisen das ich nicht mit Airline ZA fliegen darf?

    Die Sperre existiert, betrifft jedoch nicht den gebuchten Fall. Die Änderung der Gesellschaft ist möglich, aber ich sehe die Informationspflicht erst beim Eintreten des Wechsels.

    Anderes Beispiel. Ich bewerbe mich um eine Stelle als Fahrer. Es ist jedoch ein Gerichtsverfahren anhängig bei welchem unter Umständen der zeitweilige Verlust des Führerscheines droht. Ich bin nicht verpflichtet meinen zukünftigen Arbeitgeber über diesen Umstand, des anhängigen Gerichtsverfahrens, zu informieren. Ist jedoch schon bei der Bewerbung ein rechtskräftiges Urteil ergangen habe ich die Informationspflicht.

    Wenn ich vor Abflug schwanger werde und hier Probleme beim Flug erkenne weise ich den Veranstalter bei Erkennen der Schwangerschaft auf diese hin und nicht bei der Buchung, das ich zum Zeitpunkt der Reise schwanger sein könnte.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1224423934000

    @ADEgi / all

    Der Link funktioniert leider auch bei erneutem Versuch nicht, obwohl die

    Daten stimmen. Nun denn, habe zum gleichen Urteil eine andere Quelle

    herausgesucht:

    LG Frankfurt Az 2-24 S 39/07 - Nichtantritt des Hinfluges noch kein Rücktritt der Pauschalreise"

    Sollte jetzt funktionieren.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1224424141000

    Danke.

    Nettes Urteil, allerdings nicht ganz zum Thema. Trotzdem gut zu wissen.

    Gruß

    Berthold

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