Hallo,
wieder einmal ein themenübergreifender Thread der auch bei Airlines und Veranstater passen würde.
Was wäre eigentlich wenn?
Es gibt ja Fluggäste, die sich an Bord einer Maschine so danaben benehmen, daß die Airline ein Verbot austeilt und diese "Leute" dann nicht mehr mit dieser Fluggesellschaft fliegen dürfen. Was ist aber, wenn ein solcher Kunde nun eine Pauschalreise bucht?
Er achtet darauf, daß er eine andere Airline auswählt, aber wie es halt so bei Pauschalreisen ist, ist die Fluggesellschaft ja nicht verbindlich. Sei es nun durch einen Wechsel aus Veranstaltergründen, oder durch eine Airlinepleite, wird nun genau diese Gesellschaft eingesetzt, mit der unser Beispielkunde nicht fliegen darf.
Zuhause ist so etwas ja noch unter Umständen zu regeln, wie sieht es aber dann aus, wenn nur der Rückflug betroffen ist?
Wer zahlt die Mehrkosten und wie ist die Rechtslage überhaupt? Der Veranstalter kann ja nichts dafür, da er dieses Verbot für den Kunden ja nicht kennt. Die Fluggesellschaft ebensowenig, weil sie ja sicher aus einem berechtigten Grund das Verbot ausgesprochen hat. Der Kunde dann auch nicht. Denn er kann in der Regel zwar etwas für das Verbot, hat aber eigentlich, und mit Absicht, eine andere Airline gebucht.
Wie sieht die Rechtslage in einem solchen Fall aus? Welche Unterschiede gibt es wenn die Reise schon angetreten ist?
Gruß
Berthold