• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1317136784000

    Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • aniteb
    Dabei seit: 1168214400000
    Beiträge: 93
    geschrieben 1317137788000

    sorry, hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1317140499000

    @Holginho sagte:

    Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag ;)

    Hallo!

     

    Beide Fälle sind nicht vergleichbar.

     

    Der Flug von Hamburg Airways fand in der Hauptsaison statt (wo der Flugpark voll ausgelastet ist) und die Gesellschaft hat nur 3 Flugzeuge.

     

    Der Flug von Air Berlin fand in der Nebensaison statt und die Gesellschaft verfügt über 151 Maschinen. Da dürfte es AB schwer fallen nach zu weisen das es keine Ersatzmaschine gab.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1317141243000

    Hast Du dabei "vielleicht" auch  in Betracht gezogen ;) , das AB aber auch einen "etwas umfassenderen" ;)   Flugplan als HA, und somit auch gewisse logistische Problematiken zu lösen haben könnte? ;)

     

    Die Fälle sind i.d.T. natürlich nicht 1:1 vergleichbar (alleine weil andere Begleitumstände) - sowohl in ihrer Wirkung, alsauch Grundproblematik aber m.E. durchaus auf die von vonschmeling gepostete Definition "anwendbar".

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1317142977000

    @Lugansk

    Wieso "beide Fälle"?

    Die EU Richtlinien gelten für ALLE FÄLLE, das ist im Grunde ganz einfach ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1317205611000

    @aniteb

    Gerade zum Thema "Streik" gibt es Musterprozesse, die besagen, dass das keine unvorhersehbaren Umstände sind

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1317207764000

    Nur zutreffend beispielsweise bei Streik des Personals einer Airline, hier könnte der Streik von der Airline abgewendet werden.

    Nicht zutreffend bei einem Fluglotsenstreik wie bei aniteb.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1317208136000

    Nein, gibt es nicht. Ein Musterprozess dient dazu, über eine Vielzahl identischer Fälle zu entscheiden und die Entscheidung sodann auf alle anzuwenden.

    Wohl gibt es gerichtliche Entscheidungen, bei welchen dem Kläger trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen wurde, jedoch sind diese Entscheidungen fallspezifisch und nicht identisch.

    Es ist auch nicht allein entscheidend, ob ein Streik angekündigt war, oder nicht.

    Details zur Erfolgsaussicht kann User hier sicherlich nur durch eine anwaltliche Beratung erfahren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1317223013000

    @ vonSchmeling

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Wo behauptete ich das die EU Richtlinien nicht für ALLE FÄLLE gelten ?????

     

    Nirgendwo! 

     

     

     

    Es geht in diesem Fall doch darum: AB dürfte es schwer fallen nach zu weisen, das in der Nebensaisson keine von 151 Maschinen als Ersatz verfügbar war und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie es die EU Richtlinien fordern.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1317223629000

    "Falsch", erstmal müßte der user eine schlüssige Indizien-/Beweiskette darstellen die nahe legt, das AB wirklich alles unterlassen hat um den Vorfall zu vermeiden...

     

    ...und das dürfte dem user sehr schwer fallen ;)

     

    Nein, Du hast nicht geschrieben, das die EU-Richtlinien nicht für alle Fälle gelten, aber Du hast einen durchaus richtigen Vergleich als nichtig erklärt.

     

    Kleiner Tipp:

    Wer lesen kann ... ;)

     

    ...und sich dann auch noch an seinen eigenen Worte erinnert und alle Beiträge zum Thema aufmerksam liest...

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