Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1317136784000“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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geschrieben 1317137788000
sorry, hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.
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geschrieben 1317140499000
@Holginho sagte:
Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag
Hallo!
Beide Fälle sind nicht vergleichbar.
Der Flug von Hamburg Airways fand in der Hauptsaison statt (wo der Flugpark voll ausgelastet ist) und die Gesellschaft hat nur 3 Flugzeuge.
Der Flug von Air Berlin fand in der Nebensaison statt und die Gesellschaft verfügt über 151 Maschinen. Da dürfte es AB schwer fallen nach zu weisen das es keine Ersatzmaschine gab.
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geschrieben 1317141243000
Hast Du dabei "vielleicht" auch in Betracht gezogen , das AB aber auch einen "etwas umfassenderen" Flugplan als HA, und somit auch gewisse logistische Problematiken zu lösen haben könnte?
Die Fälle sind i.d.T. natürlich nicht 1:1 vergleichbar (alleine weil andere Begleitumstände) - sowohl in ihrer Wirkung, alsauch Grundproblematik aber m.E. durchaus auf die von vonschmeling gepostete Definition "anwendbar".
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1317142977000
Wieso "beide Fälle"?
Die EU Richtlinien gelten für ALLE FÄLLE, das ist im Grunde ganz einfach ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1317205611000
Gerade zum Thema "Streik" gibt es Musterprozesse, die besagen, dass das keine unvorhersehbaren Umstände sind
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera -
geschrieben 1317207764000
Nur zutreffend beispielsweise bei Streik des Personals einer Airline, hier könnte der Streik von der Airline abgewendet werden.
Nicht zutreffend bei einem Fluglotsenstreik wie bei aniteb.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1317208136000
Nein, gibt es nicht. Ein Musterprozess dient dazu, über eine Vielzahl identischer Fälle zu entscheiden und die Entscheidung sodann auf alle anzuwenden.
Wohl gibt es gerichtliche Entscheidungen, bei welchen dem Kläger trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen wurde, jedoch sind diese Entscheidungen fallspezifisch und nicht identisch.
Es ist auch nicht allein entscheidend, ob ein Streik angekündigt war, oder nicht.
Details zur Erfolgsaussicht kann User hier sicherlich nur durch eine anwaltliche Beratung erfahren.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1317223013000
@ vonSchmeling
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Wo behauptete ich das die EU Richtlinien nicht für ALLE FÄLLE gelten ??
Nirgendwo!
Es geht in diesem Fall doch darum: AB dürfte es schwer fallen nach zu weisen, das in der Nebensaisson keine von 151 Maschinen als Ersatz verfügbar war und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie es die EU Richtlinien fordern.
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geschrieben 1317223629000
"Falsch", erstmal müßte der user eine schlüssige Indizien-/Beweiskette darstellen die nahe legt, das AB wirklich alles unterlassen hat um den Vorfall zu vermeiden...
...und das dürfte dem user sehr schwer fallen
Nein, Du hast nicht geschrieben, das die EU-Richtlinien nicht für alle Fälle gelten, aber Du hast einen durchaus richtigen Vergleich als nichtig erklärt.
Kleiner Tipp:
Wer lesen kann ...
...und sich dann auch noch an seinen eigenen Worte erinnert und alle Beiträge zum Thema aufmerksam liest...
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!