• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1317910038000

    Hallo Alfred Tetzlaff!

    Danke für den Zwischenstand!

    Wenn Du wirklich den Klageweg gehen willst, solltest Du tunlichst vorher bei Deiner RSV nachfragen, ob sie diesen Weg mit Dir geht.

     

    Ein "schmunzelnder Fachanwalt" ist im übrigen weder Indiz und schon gar keine Garantie auf einen für Dich positiven Ausgang...

     

    ...Du hast es bereits erwähnt:

     

    Er verdient daran...und das in jedem Ausgangsfall!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1317911713000

    OT

    Holginho, der Fachanwalt trinkt öfters mit g_m ein Tässchen Schmunzeltee ;)  

     

    Ja, den Tipp mit der vorhergehenden Deckungszusage der RSV sollte man unbedingt beachten.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Susi26
    Dabei seit: 1166486400000
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    geschrieben 1317915279000

    @ManuundKathaUrlaub sagte:

    Vielen Dank erstmal für Eure Meinungen. Ich habe nun mal eine Mail an GTI geschrieben und um eine angemessene Entschädigung für die verlorene Nacht und den verlorenen Tag gebeten. Bisher kam allderdings noch keine Antwort. Ich denke, dass kommt bei diesem Unternehmen wohl sehr häufig vor. Rechnet ihr damit, dass GTI bereit ist etwas zurückzuzahlen oder bleibt hier nur der Rechtsweg übrig?

     

    Meine Erfahrungen: GTI sitzt es mal wieder aus. Ich hatte 2 Urlaube hintereinander Probleme mit dem Veranstallter. 1 Reise reklamiert, Feedback gleich Null. Ein halbes Jahr später erneut Probleme, diesmal größeren Ausmaßes. Nachdem wieder keine Reaktion erfolgte bin ich den Weg über meinen Anwalt gegangen. GTI hat es nicht einmal geschafft die Frist der Klageerwiderung zu wahren :-) ... was mein Glück war.

    Aber immerhin nach der Klage kam dann eine schriftliche Reaktion von GTI zu meiner ersten Reklamation - mittlerweile war über ein Jahr verstrichen.

     

    PS: Wobei ich natürlich in Deinem Fall keine Aussage über möglichen Erfolg/Misserfolg treffen möchte.

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1317919414000

    @ Holginho

     

    Ich bin durachaus zuversichtlich, zumal mein Rechtsbeistand mir auch privat zumindest flüchtig bekannt ist.

    Wenn er Chancenlosigkeit sehen würde, würde er mir das ehrlich sagen.

     

    Aber jetzt muss die Airline erst einmal die Hosen herunterlassen, bezgl. ihrer "Ausrede".

     

    p.s. meine RSV hat es abgesegnet :D (vielleicht auch, weil ich jahrelang Beitragszahler war, der die Leistung noch nie in Anspruch genommen hat)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
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    geschrieben 1317934478000

    @Alfred_Tetzlaff

    Der Anwalt schmunzelt mutmaßlich aus Galgenhumor, denn für den zu erwartenden Aufwand dürfte sein Honorar aufgrund des Streitwertes keinen Anlass zur Heiterkeit bieten.

    Naturgemäß findet man auch zumeist bereits in der ersten Instanz eine Entscheidung, die Distanz also sollte überschaubar sein.

     

    Auch ich bewerte deine Chancen auf eine Ausgleichszahlung eher gut; sofern es nicht um prinzipielle Inhalte geht, wirst du möglicherweise noch nicht einmal den Klageweg beschreiten müssen.

    So oder ähnlich wird es auch deine Versicherung sehen, es sei denn, du hast einen Staranwalt beauftragt, der sich unabhängig des Streitwertes nach Stundensätzen bezahlen lässt - dann allerdings hätte er nicht aus Galgenhumor geschmunzelt!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1318026178000

    @Alfred_Tetzlaff sagte:

    ....vielleicht auch, weil ich jahrelang Beitragszahler war, der die Leistung noch nie in Anspruch genommen hat)

    nein. das tut nichts zur sache.

    die sachbearbeiter prüfen nur die ihnen vorliegenden tatsachen.

    das soll aber kein hinweis auf den ausgang der sache sein.

    viele denken, na wenn die rechtsschutz schon deckungszusage erteilt, dann werde ich wohl gewinnen. dem ist nicht unbedingt so.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • volker45
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    geschrieben 1318098587000

    Hallo,

     

    mein Hinflug nach Mallorca mit Condor hatte sich aufgrund technischer Probleme an dem Flugzeug um über 3,5 Stunden verspätet. Habe gelesen, das man ab 3 Stunden eine Entschädigung bekommen kann.

    Hat von Euch jemand Erfahrungen damit, oder ist das sowieso erfolglos die Entschädigungsforderungen  bei der Airline einzureichen? :frowning:

  • Kourion
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    geschrieben 1318099690000

    Schau mal in diesen Thread: "Ab drei Stunden Flugverspätung gibt es Geld". ;)

    http://www.holidaycheck.de/thema-EUGH+Ab+3+Stunden+Flugverspaetung+gibt+es+Geld-id_96356.html

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • volker45
    Dabei seit: 1179964800000
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    geschrieben 1318107229000

    Danke für die schnelle Antwort, versuche mal mein Glück.

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1318372446000

    Nur nicht abwimmeln lassen

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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