• ManuundKathaUrlaub
    Dabei seit: 1312070400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1317563593000

    Vielen Dank erstmal für Eure Meinungen. Ich habe nun mal eine Mail an GTI geschrieben und um eine angemessene Entschädigung für die verlorene Nacht und den verlorenen Tag gebeten. Bisher kam allderdings noch keine Antwort. Ich denke, dass kommt bei diesem Unternehmen wohl sehr häufig vor. Rechnet ihr damit, dass GTI bereit ist etwas zurückzuzahlen oder bleibt hier nur der Rechtsweg übrig?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1317564337000

    Die Antwort wird naheliegend noch etwas dauern. Empfehlenswert ist der Postweg mit freundlicher Forderung des anteiligen Tagespreises.

    Wie vs zuvor bereits schrieb sind 40-50% Erstattung realistisch, der 'Rechtsweg' für einen Betrag um max. €100 ist schlicht lächerlich.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ManuundKathaUrlaub
    Dabei seit: 1312070400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1317571724000

    Ja, stimmt wohl, dass der Rechtsweg bei der Größenordnung recht wenig Sinn macht. Bin gespannt auf die Antwort von GTI. Rechne natürlich auch nicht mit einer Antwort vor Dienstag. Bin in der Mail auch keinesfalls ausfallend geworden, aber mal schauen, wie sie reagieren.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1317585308000

    Rate ebenfalls zum Postweg. ;)  

     

    Zur Antwort: Meist kommt ein kurzes Schreiben, das den Erhalt deines Briefes bestätigt und in dem dir mitgeteilt wird, dass die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen dauern kann.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317591094000

    Unbedingt ... Option der EPostbrief, zudem unbedingt eine Bezifferung der Forderung.

    Alles andere erlaubt (unbesehen der Erstattungshöhe!) noch nicht einmal den Anspruch auf eine rechtliche Klärung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1317665978000

    @Alfred_Tetlzaff:

     

    zum Thema Streik und höhere Gewalt wurde bereits gesagt, das es bezogen auf eine airline in deren spezifischen Problemen ( Streik der Piloten- oder des Kabinenpersonals ) keine höhere Gewalt ist. Anders z.B. bei Fluglotsenstreik im Abflugland bzw. im Zielgebiet. Keine Frage, das kann die airline nicht beeinflussen. Strittiger ist schon eine Streiksituation in einem Überflugland. Man geht davon aus, das -ähnlich wie bei regionalen Schlechtwettergebieten- eine Ausweichroute zumutbar und damit im Kalkulationsrisiko der airline ist.

     

    Das die airlines mittlerweile von "zumutbaren oder nicht zumutbaren Umständen" ( s. posting von vS ) oder ähnlichen Wortgebilden sprechen sehe ich mit einem gewissen Schmunzeln. Man definiert die Tatsache, das man nicht rechtzeitig oder gar nicht fliegen konnte in den AGB mit anderen Worten. Ob eine Fluggesellschaft nur 3 Maschinen hat, und deswegen auf ausserordertliche Probleme nicht reagierten kann, also wer sowas hier ernsthaft vorträgt muss sich sagen lassen, dass dann die airline keinen Flugbetrieb aufnehmen kann, es sei denn, sie sagt schon bei der Buchung, das der Reisende ich im Risiko befindet. Jedes innerbetriebliche Risiko kann derartig deklariert und wäre damit auf den Bucher abgewälzt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317670184000

    @gabriela_maier

    Wenn du fertiggeschmunzelt hast, lies einfach mal den entsprechenden Absatz zum Thema in der EUVO 261 (Posting von vs) - daher nämlich stammt das "Wortgebilde" und auch die Ad-Absurdum-Erklärung deiner Hypothesen zu "Überflugsgebieten" etc.

    Erstens sind - außer einem Lotsenstreik in Lichtenstein, San Marino oder dem Vatikanstaat! - meist größere "Überflugsgebiete" betroffen, als bei einem Unwetter, und zweitens diese (bzw. das Ausweichen) nicht das Problem, sondern die Störungen in der Flugzeugrotation. 

    Kleines Beispiel: Ein Umlauf lautet beispielsweise MUC-MAN-MAD-ESB-TXL. Die Maschine kann in MAD (Fluglotsenstreik) jedoch nicht rechzeitig starten, verspätet sich also in ESB, TXL ... und zwar aufgrund "höherer Gewalt", respektive "außergewöhnlicher Umstände".

    Das ist nicht wie bei der Tram, die immer vom Hauptbahnhof zum Nordfriedhof fährt, und dann wieder zurück ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1317671593000

    @gabriela_maier sagte:

    Man definiert die Tatsache, das man nicht rechtzeitig oder gar nicht fliegen konnte in den AGB mit anderen Worten. Ob eine Fluggesellschaft nur 3 Maschinen hat, und deswegen auf ausserordertliche Probleme nicht reagierten kann, also wer sowas hier ernsthaft vorträgt muss sich sagen lassen, dass dann die airline keinen Flugbetrieb aufnehmen kann, es sei denn, sie sagt schon bei der Buchung, das der Reisende ich im Risiko befindet. Jedes innerbetriebliche Risiko kann derartig deklariert und wäre damit auf den Bucher abgewälzt.

    a) "alle zumutbaren Maßnahmen" - ich wiederhole! - ist eine Formulierung der EUVO

    b) AGB und somit "interne Definitionen" sind zum Sachverhalt überhaupt nicht  erwähnt

    c) die HK (mit einer Flotte von 3 Maschinen!) hat die Flugbetriebsgenehmigung vom LBA erhalten (aber ich bin fast sicher, dass du denen auch noch die Welt erklärst?)

    d) frage ich mich gelegentlich, wer sich so alles vor allem WAS sagen lassen muss

    :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1317679114000

    Meine Gute nochmal, es ist doch immer wieder das gleiche Theater.

    Es war eine gewisse Zeit recht ruhig im Forum, keine Seitenhiebe, Sticheleien und das ständige "Rumreiten auf Beiträge bestimmter Personen und deren Status hier"

    Einfach nur noch Kindergarten :?

     

    Alles was nichts mit dem Thema des Threads zu tun, wurde und wird gelöscht. Lange wird solch ein Verhalten aber nicht mehr "geduldet"

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1317908818000

    @ gabriela maier

     

    war mittlerweile beim Fachanwalt - er rät (besonders bei vorhandener Rechtsschutzversicherung) über die volle Instanz zu gehen.(naja,er verdient halt auch dran)

    Nichtsdestotrotz hat er schon gemeint, dass es sich mindestens ein Jahr hinziehen kann.

     

    Die "Ausrede" der Airline im Antwortschreiben hat er mit einem Schmunzeln quittiert. Im Ernstfall (also Prozess) muss die Airline offenlegen, um welches technische Problem es sich handelt. Da die Airline über mehr als drei Flugzeuge verfügt, stehen meine Chancen ganz gut, den geforderten Betrag zu erhalten.

     

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!