Vielen Dank erstmal für Eure Meinungen. Ich habe nun mal eine Mail an GTI geschrieben und um eine angemessene Entschädigung für die verlorene Nacht und den verlorenen Tag gebeten. Bisher kam allderdings noch keine Antwort. Ich denke, dass kommt bei diesem Unternehmen wohl sehr häufig vor. Rechnet ihr damit, dass GTI bereit ist etwas zurückzuzahlen oder bleibt hier nur der Rechtsweg übrig?
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1317563593000
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geschrieben 1317564337000
Die Antwort wird naheliegend noch etwas dauern. Empfehlenswert ist der Postweg mit freundlicher Forderung des anteiligen Tagespreises.
Wie vs zuvor bereits schrieb sind 40-50% Erstattung realistisch, der 'Rechtsweg' für einen Betrag um max. €100 ist schlicht lächerlich.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1317571724000
Ja, stimmt wohl, dass der Rechtsweg bei der Größenordnung recht wenig Sinn macht. Bin gespannt auf die Antwort von GTI. Rechne natürlich auch nicht mit einer Antwort vor Dienstag. Bin in der Mail auch keinesfalls ausfallend geworden, aber mal schauen, wie sie reagieren.
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geschrieben 1317585308000
Rate ebenfalls zum Postweg.
Zur Antwort: Meist kommt ein kurzes Schreiben, das den Erhalt deines Briefes bestätigt und in dem dir mitgeteilt wird, dass die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen dauern kann.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1317591094000
Unbedingt ... Option der EPostbrief, zudem unbedingt eine Bezifferung der Forderung.
Alles andere erlaubt (unbesehen der Erstattungshöhe!) noch nicht einmal den Anspruch auf eine rechtliche Klärung!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1317665978000
zum Thema Streik und höhere Gewalt wurde bereits gesagt, das es bezogen auf eine airline in deren spezifischen Problemen ( Streik der Piloten- oder des Kabinenpersonals ) keine höhere Gewalt ist. Anders z.B. bei Fluglotsenstreik im Abflugland bzw. im Zielgebiet. Keine Frage, das kann die airline nicht beeinflussen. Strittiger ist schon eine Streiksituation in einem Überflugland. Man geht davon aus, das -ähnlich wie bei regionalen Schlechtwettergebieten- eine Ausweichroute zumutbar und damit im Kalkulationsrisiko der airline ist.
Das die airlines mittlerweile von "zumutbaren oder nicht zumutbaren Umständen" ( s. posting von vS ) oder ähnlichen Wortgebilden sprechen sehe ich mit einem gewissen Schmunzeln. Man definiert die Tatsache, das man nicht rechtzeitig oder gar nicht fliegen konnte in den AGB mit anderen Worten. Ob eine Fluggesellschaft nur 3 Maschinen hat, und deswegen auf ausserordertliche Probleme nicht reagierten kann, also wer sowas hier ernsthaft vorträgt muss sich sagen lassen, dass dann die airline keinen Flugbetrieb aufnehmen kann, es sei denn, sie sagt schon bei der Buchung, das der Reisende ich im Risiko befindet. Jedes innerbetriebliche Risiko kann derartig deklariert und wäre damit auf den Bucher abgewälzt.
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geschrieben 1317670184000
Wenn du fertiggeschmunzelt hast, lies einfach mal den entsprechenden Absatz zum Thema in der EUVO 261 (Posting von vs) - daher nämlich stammt das "Wortgebilde" und auch die Ad-Absurdum-Erklärung deiner Hypothesen zu "Überflugsgebieten" etc.
Erstens sind - außer einem Lotsenstreik in Lichtenstein, San Marino oder dem Vatikanstaat! - meist größere "Überflugsgebiete" betroffen, als bei einem Unwetter, und zweitens diese (bzw. das Ausweichen) nicht das Problem, sondern die Störungen in der Flugzeugrotation.
Kleines Beispiel: Ein Umlauf lautet beispielsweise MUC-MAN-MAD-ESB-TXL. Die Maschine kann in MAD (Fluglotsenstreik) jedoch nicht rechzeitig starten, verspätet sich also in ESB, TXL ... und zwar aufgrund "höherer Gewalt", respektive "außergewöhnlicher Umstände".
Das ist nicht wie bei der Tram, die immer vom Hauptbahnhof zum Nordfriedhof fährt, und dann wieder zurück ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1317671593000
@gabriela_maier sagte:
Man definiert die Tatsache, das man nicht rechtzeitig oder gar nicht fliegen konnte in den AGB mit anderen Worten. Ob eine Fluggesellschaft nur 3 Maschinen hat, und deswegen auf ausserordertliche Probleme nicht reagierten kann, also wer sowas hier ernsthaft vorträgt muss sich sagen lassen, dass dann die airline keinen Flugbetrieb aufnehmen kann, es sei denn, sie sagt schon bei der Buchung, das der Reisende ich im Risiko befindet. Jedes innerbetriebliche Risiko kann derartig deklariert und wäre damit auf den Bucher abgewälzt.
a) "alle zumutbaren Maßnahmen" - ich wiederhole! - ist eine Formulierung der EUVO
AGB und somit "interne Definitionen" sind zum Sachverhalt überhaupt nicht erwähnt
c) die HK (mit einer Flotte von 3 Maschinen!) hat die Flugbetriebsgenehmigung vom LBA erhalten (aber ich bin fast sicher, dass du denen auch noch die Welt erklärst?)
d) frage ich mich gelegentlich, wer sich so alles vor allem WAS sagen lassen muss
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1317679114000
Meine Gute nochmal, es ist doch immer wieder das gleiche Theater.
Es war eine gewisse Zeit recht ruhig im Forum, keine Seitenhiebe, Sticheleien und das ständige "Rumreiten auf Beiträge bestimmter Personen und deren Status hier"
Einfach nur noch Kindergarten
Alles was nichts mit dem Thema des Threads zu tun, wurde und wird gelöscht. Lange wird solch ein Verhalten aber nicht mehr "geduldet"
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geschrieben 1317908818000
@ gabriela maier
war mittlerweile beim Fachanwalt - er rät (besonders bei vorhandener Rechtsschutzversicherung) über die volle Instanz zu gehen.(naja,er verdient halt auch dran)
Nichtsdestotrotz hat er schon gemeint, dass es sich mindestens ein Jahr hinziehen kann.
Die "Ausrede" der Airline im Antwortschreiben hat er mit einem Schmunzeln quittiert. Im Ernstfall (also Prozess) muss die Airline offenlegen, um welches technische Problem es sich handelt. Da die Airline über mehr als drei Flugzeuge verfügt, stehen meine Chancen ganz gut, den geforderten Betrag zu erhalten.
2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera