@Kourion sagte:
Wobei sich mir noch die Frage stellt, wann geht eine Flugzeitänderung zu Lasten der Kunden ? Sind die "Geschmäcker" bezügl. "Lieblingsflugzeit" nicht vllt. ein wenig unterschiedlich ?
Das ist ein Punkt ... nicht jeder schätzt es, aus Puselhofen an der Möppe im Abendrot aufzubrechen, um gegen 5 Uhr in den Bomber zu taumeln - dennoch ergeben sich aus den EPV statistisch beliebte und weniger beliebte Abflugzeiten; nicht von ungefähr sind auch die Gebühren für die Dispatches auf den Flughäfen zeitlich gestaffelt.
Fällt man nun aus dem Raster, geht eine Änderung, die vielen taugt, einigen doch gewaltig gegen den Strich.
Jedoch:
Keiner will um 1 Uhr zum Transferbus für den Heimflug eiern, kaum einer nach 15 Uhr die Mittelstrecke fliegen, es gibt also durchaus No-Go Dispatches - für Urlauber.
Sollte also eine Instanz urteilen, dass die Zeiten nur innert einer (vergleichbar mit den EU VO 261 Tolerenzen) "zumutbaren Zeit" variieren dürfen, werden Pauschalangebote mit dieser Bindung zwangsläufig teurer.
Immerhin entfällt dann für die Bucher der SuperGAU, zu einer vollkommen unerwünschten Stunde ohne Rechtsmittel zum An- oder Abrücken gezwungen zu sein.
Ist nicht neu, wurde hier schon in epischer Breite debattiert und schlägt sich in EP Preisen bei den Hybridprovidern schon längst nieder.
Korrekt ist: Eine Änderung kann einen auch bei der Buchung eines Fluges außerhalb eines pauschalen Arrangements treffen. Da heißt es dann aber "Friss oder stirb!", es kümmert sich nämlich kein RV redlich um einen adäquaten Ersatz oder umgebenden Plüsch!
Hat halt jede Wurscht zwei Zipfel ...