@ kourion
Verstehe ich nicht - was ist nicht neu ?
Muß man sich bei Pauschalreisen nicht mehr an den RV wenden ?
@ kourion
Verstehe ich nicht - was ist nicht neu ?
Muß man sich bei Pauschalreisen nicht mehr an den RV wenden ?
Es bleibt dem Beschwerdeführer unbenommen, sich an den Veranstalter zu wenden, man kann hier nur Ratschläge geben, befolgen muss die keiner!
Allerdings interessieren gem. EU Fluggastrechten (EU VO 261/04) geltend gemachte Forderungen den RV überhaupt nicht, die sind schon seit ihrem Inkrafttreten (2004) zuerst an das Luftfahrtunternehmen zu richten.
Es hat sich also in den letzten 8 Jahren nichts "geändert ..."
@ kourion
Deine Ergänzung hat sich mit meiner weiteren Frage überschnitten - werde mich dann mal mit der Seite 115 befassen.
@ vs
Danke für die Info. Bin wohl zu viel gereist und habe zu wenig reklamiert - dann bekommt man Änderungen nicht immer mit.
Nochmal: Es gab keine "Änderungen"!
Substantiierte Nachfrage, substantiierte Auskunft.
Wenn du die letzten 8 Jahre viel und reklamationsfrei gereist bist, ist das ja sehr erfreulich. Andere User sind weniger vom Glück beschienen und glaub ich nicht ganz undankbar für gelegentlichen guten Rat.
@Düren sagte:
Es ist doch immer der gleiche Trick - Reisen werden günstig zu attraktiven Flugzeiten verkauft und dann legt man die Flugzeiten auf früh morgens oder spät Abends um , um Kosten zu sparen und Profit zu machen.
Wie ich schon darstellte fallen meine Elternregelmäßig drauf rein.
Jetzt für April haben sie wieder ein Super Sonderangebot gebucht um mit meinem Sohn zu attraktivsten Abflugzeiten (14 Uhr) zu reisen - jede Wette das der Abflug wieder auf 4 Uhr morgens vorverlegt wird.
So, jetzt kamen die Flugzeiten . Gebucht war hin um 14 uhr Abflug und Zurück um 16 Uhr Abflugzeit.
Es gab eine Flugzeitänderung. Hin gehts jetzt um 3:45 Uhr und zurück kommt man um 2:45 Uhr in Köln an. Klasse, abwer wie gewohnt. Das 6. Jahr in Folge. Immer zu Tagsüberzeiten gebucht und immer nachts zu krassesten Zeiten geflogen.
Mal sehen was sie machen. Ich würde stornieren. Son Stress muss ich kir für ne Woche mit Kind nicht antun. Immerhin sind meine Eltern um die 70 und wie unser Sohn der partout nicht im Sitzen schläft reagiert haben wir ja schon erlebt.
Wo genau macht damit wer genau "Profit"?
Und wer - sieh es mir nach! - nach 6 Jahren in Folge noch nicht überrissen hat, dass Unternehmen der Branche insbesondere preiswerte Angebote justieren müssen, hat wohl leider auch keinen Beratungsaufwand mehr im Anspruch!
Immerhin scheint die Reaktion deines Sohnes nicht so grauenvoll, dass die Großeltern abblasen ...
Zum Thema:
Pech! Rechtliche Handhaben bezüglich geänderter Operatings im Rahmen pauschal gebuchter Reisen gibt es leider nicht.
@Düren
Die von dir als krasse Zeiten beschriebene Flugzeiten waren für viele andere z.b. auch mich ideal. Gerade bei nur einer Woche Aufenthalt hat man das Maximum an Urlaub herausgeholt.
Mit Verschiebungen muss man immer rechnen. Die einen würden sich über die neuen Zeiten freuen, die anderen ärgern sich darüber. Allen kann man es eben nicht recht machen.
Kann mir jemand weiterhelfen, wenn mir die Tui eine Pauschaleise mit einem Flug verkauft, der so (als Direktflug) nie stattfinden sollte?? Die Reise wurde im Reisebüro gebucht, ich habe selbst mit am Computer genau hingesehen, welche Flüge bei diesem Hotelangebot zu welchem Preis zur Verfügung standen bzw. ob sie als Direktflug angegeben waren. Eine Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.
Ich habe mit 2 kleinen Kindern extra einen gehörigen Aufpreis für eine Reise im April von Köln nach Mallorca in Kauf genommen, weil ich familienfreundliche Flugzeiten (ab CGN ca. 14 Uhr, ab PMI ca.15 Uhr) wollte. Der Hinflug ab Köln wurde als Direktflug gekennzeichnet, wäre aber (lt. Internet) über Stuttgart gegangen; auch die Flugzeit von 2:25 Std passt nur, wenn eine Zwischenlandung geplant war, die aber eindeutig bei Buchung nicht angegeben war. Die Flugzeit für den Direktflug beträgt nur 1:55 Std.
Ich soll jetzt um 5 Uhr morgens losfliegen, d.h. einen Säugling und ein Kleinkind um 2 Uhr mitten in der Nacht aus dem Bett zu werfen; außerdem ändert sich die Fluglinie, es gibt bei der neuen Airline weder Getränke noch Essen noch irgendetwas anderes, bei der anderen wäre das alles incl. gewesen.
Ich fühle mich richtig betrogen und frage mich, ob das nicht arglistige Täuschung ist. Dass gerade auch TUI so derart familienfeindlich handelt, ist unfassbar!!
Was kann ich tun - TUI will nicht einlenken, obgleich im Internet noch genügend freie Flugkapazitäten tagsüber am gleihcen Tag unter TUIfly.com angeboten werden. Die beiden Firmen habe nichts miteinander zu tun, sagt man.
Jede Hilfe ist willkommen!!
Herzlich willkommen hier im Forum.
Leider kann ich deinen Ausführungen nur teilweise folgen, aber soviel kann ich dir schon mal sagen. Der von dir gebuchte Flug ist ein Direktflug. Wenn du einen Flug ohne Zwischenlandung möchtest musst du einen Non Stop Flug buchen.
Die Rechtslage kannst du in den AGB der TUI nachlesen. Man behölt sich ablauforganisatorische Veränderung vor, d.h. du buchst im Rahmen deiner Pauschalreise lediglich eine Beförderungseistung, i.e. mit dem Flugzeug am Tage X zum Ziel verbracht zu werden, weitere Ansprüche kannst du nicht erheben, Flugzeiten und Airline sind bei der Buchung unverbindlich angegeben.
Wie schon @gessi schrieb, handelt es sich um einen Direktflug, auch wenn eine Zwischenlandung erfolgt. Legst du Wert auf eine "familienfreundliche" Reisezeit, solltest du Linienflüge buchen, dort werden die Dispatchzeiten seltener verändert.
Ich bezweifle, dass du jetzt mit einer Airline fliegst, bei der es "weder Wasser noch Brot gibt", zumeist wird innert einer Pauschalreise ein Snack und ein Getränk für die Fluggäste vorgesehen. Falls nicht: Du kannst Säuglingsnahrung und eine Brotzeit mitnehmen, Getränke ggf. nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen erwerben, 2-3h sollten sich auch ohne Verpflegungsleistung überbrücken lassen.
Ich rate dir schließlich dringend davon ab, inkriminierende Bemerkungen bezüglich der gebuchten und nun angebotenen Leistung zu machen, "arglistige Täuschung" ist ein schwerwiegender Vorwurf und das Internet kein rechtsfreier Raum!
Besser beraten wärst du allemal, dich vor der Buchung genau über den Leistungsumfang des Angebotes zu informieren, als hinterher vollkommen unangemessene Beschwerden zu führen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!