Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?
Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.
Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?
Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.
Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!
Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen
Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte