• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1345889534000

    @doc

    Es handelt sich um eine Reise, und die VO(EU)261/04 bestimmt ganz unzweideutig, dass bereits geleistete Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.

    Sofern also ein Anspruch auf Ausgleich in Höhe von 400€ zuerkannt wird, erhalten die Betroffenen nur mehr die Differenz zum bereits Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1345892619000

    Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?

    Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.

    Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?

    Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.

    Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!

    Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen :?

    Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1345897016000

    @doc

    Es werden erst dann zwei voneinander unabhängige Ansprüche, wenn du dir ein neues Ticket kaufst, dieser Flug dann verspätet ist und dir ein Ausgleich dafür zuerkannt wird.

    Kaum anzunehmen, dass das ein sehr häufiges Szenario ist ...  :frowning: ;)

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  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1345903172000

    So, nach mehr als einem Jahr und einer Gerichtsverhandlung wurde uns nun Recht gegeben, und Sunexpress muss die 1600 Euronen berappen zzgl. meiner Anwalts-und Gerichtskosten.

    Hat sich also gelohnt, sich nicht einschüchtern zu lassen und bis zum bitteren Ende die Sache durchzustehen.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1345903691000

    @ Alfred

    Herzlichen Glückwunsch :D

    @ VS

    Gut, ich gebe mich geschlagen...

    ...obwohl, wenn ich das Angebot der Airline annehme, habe ich dann nicht ein neues Ticket und nen Fug mit neuer Flugnummer :laughing:

    Allen ein schönes Wochenende mit pünktlichen Flügen ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1345904711000

    @doc

    Nein, du brauchst kein neues Ticket.

    Unnu lass gut sein ... :kuesse:

    @Alfred

    Bevor du feiern gehst: Ist das Urteil schon rechtskräftig?

    Bei 1600 Ocken kann eine Airline schon mal Lust verspüren, die erstinstanzliche Entscheidung anzugreifen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1345913939000

    Die gegnerischen Anwälten haben durch die Blume durchblicken lassen, dass wohl keine weiteren Schritte eingeleitet werden. :D

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1345929334000

    "Rosen, Tulpen, Nelken ..." - schaumamoll! ;)

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  • pesecken
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    geschrieben 1346018457000

    Wir hatten eine 8-tägige Schiffsreise gebucht. Im Prospekt wurden die 8 Tage aufgeschlüsselt und ausführlich beschrieben. Vom Ankunftsflughafen war noch ein etwa 3 stündiger Transfer zum Hafen, wo das Schiff lag, erforderlich. Ein Jahr zuvor hatten wir diese Reise bereits gemacht. Von den angekündigten 8 Tagen warenwir auch 8 Tage an Bord. Bei der nochmaligen Buchung ein Jahr später hatte der Reiseveranstalter gewechselt. Der neue Veranstalter hat gegen den Aussagen im Prospekt einfach die Reise auf 6 Tage an Bord verkürzt. Der 1. Tag beginnt mit dem Abflug um 23:45 Uhr in BerlinSchönefeld und die Ankunft in Antalya 03:55Uhr. Auf dem Schiff wäre man erst gegen 10:00 Uhr gelangt. Bei der Rückreise wurde ähnlich verfahren. Abflug um 06:00 Uhr ab Antalya und die Ankunft sollte um 08:25 Uhr in Berlin Tegel sein. 3 Stunden vor Abflugmuss man auf dem Flughafen erscheinen und der Transfer vom Schiff zum Airportca. 3 Stunden. Also muss man bereits am 7.Tag das Schiff verlassen. BeimAbschluss der Reise waren vom Veranstalter keine Flugzeiten genannt. 10 Tage vor Reisebeginn wurden uns die Flugtickets per E-Mail zugeschickt. Wir waren geschockt über die dreiste Verkürzung der Reise. Eine Änderung der Flugzeiten seien nicht möglich, so dass wir die Reise stornierten. In der Annahme, dass erhebliche Reisemängel vorlagen, forderten wir den gesamten Reisepreis zurück.Gezahlt wurden jedoch nur 20%. Muss man sich so etwas vom Reiseveranstalter bieten lassen??

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346019349000

    @pesecken

    Eine Aussage dazu ist ohne genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen schwerlich möglich.

    Generell ermächtigt dich eine Beeinträchtigung der Reise durch ungünstige Flugverbindungen nicht zur kostenlosen Stornierung, sondern nur zur Minderung.

    Ich fürchte allerdings, dass du darüber erst auf prozessualem Wege Aufschluss erhältst.

    :?

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