• Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1346021197000

    Ich vermute mal, es war die Blaue Reise. Laut Ausschreibung  eine 8- tägige Schiffsreise mit 7 Übernachtungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346021813000

    "Blaue Reisen" können erheblich unterschiedliche vertragliche Zuschnitte haben ... das ist keine "Marke".

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1346022465000

    Diese Vermutung bezieht sich auf den ebenfalls eröffneten Thread im Forum Reiseveranstalter ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1346024006000

    Und wo genau ergeben sich daraus jetzt Hinweise bezüglich der Frage? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1346025232000

    "b) Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Segeltörns/Motorsegler:

    bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%,

    ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%,

    ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%,

    am Abreisetag, bei Nichtantritt 95% des Reisepreises"

    Hier mal die Stornokonditionen des mutmaßlichen Vertragsgebenden ... :?

    Die Position von @pesecken wird insbesondere noch dadurch erschwert, weil die Reise nicht angetreten wurde und somit die "Spätan- und Frühabreise via Airline hypothetisch bleibt.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • grobi62
    Dabei seit: 1169596800000
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    geschrieben 1347804703000

    Hallo, nachdem ich mich schon kreuz und quer durch alle möglichen Informationen gelesen habe, bin ich immer noch nicht viel weiter.

    Hoffentlich kann mir jemand von den "Wissenden" hier weiter helfen.

    Zu den Fakten: Wir hatten bei einer pauschal gebuchten Reise auf dem Hinflug ( mehr

    als 3500 km ) eine Verspätung von 22 Std.  Grund war ein techn. Defekt. An wen wende ich mich denn nun mit meinen Ansprüchen ? Eigentlich ist ja der Reiseveranstalter mein Ansprechpartner. ( Sieht mein Reisebüro= Holidaycheck genauso.) Von anderer Seite

    ( auch hier ) höre ich, man müsse sich direkt an die Airline wenden. Also was ist denn nun richtig. :frowning:

    LG Gaby

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1347818210000

    Wurde hier allerdings schon x-mal drauf hingewiesen und auch dieses Formular zur Beschwerde direkt bei der Airline verlinkt ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • grobi62
    Dabei seit: 1169596800000
    Beiträge: 130
    geschrieben 1347869197000

    Danke, aber das habe ich hier wie geschrieben auch schon x-mal gelesen und das Formular kenne ich auch.

    Meine Bitte um Hilfe bezog sich darauf, das ich verunsichert bin, wer unser Ansprechpartner ist ? Wir möchten uns einfach an die richtige Stelle wenden und vor allem keine Fristen verpassen.

    Laut ADAC - Reiserecht ist bei Pauschalreisen im Falle von Minderungs-u. Schadens- ersatzansprüchen der Reiseveranstalter der alleinige Anspruchsgegner.

    Die hinter dem Gesamtpaktet stehenden Leistungsträger, stellen demnach im juristischen Sinne nur Erfüllungsgehilfen dar, gegen die dem Reisenden in der Regel

    keine Ansprüche zustehen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1347871561000

    @grobi

    Wenn hier seitenlang geschrieben wird, man solle sich an die Airline wenden und dabei das verlinkte Formular benutzen, ist zu erwarten, dass auch die Antwort an dich lauten wird: an die Airline.  ;)

    Solltest du dazu tendieren, die Sache über den RV abzuwickeln, so wirf einen Blick in die Frankfurter Tabelle und rechne dir aus, was für dich finanziell interessanter ist.  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1347880826000

    @grobi

    Ansprüche gem. VO(EU) 261/ 04 aus Flugverspätungen oder -anullierungen sind direkt bei der Airline geltend zu machen.

    Das Thema nennt sich Fluggastrechte und hat mit Reisepreisminderungen nicht zu tun.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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