Ich vermute mal, es war die Blaue Reise. Laut Ausschreibung eine 8- tägige Schiffsreise mit 7 Übernachtungen.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1346021197000
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geschrieben 1346021813000
"Blaue Reisen" können erheblich unterschiedliche vertragliche Zuschnitte haben ... das ist keine "Marke".
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1346022465000
Diese Vermutung bezieht sich auf den ebenfalls eröffneten Thread im Forum Reiseveranstalter
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geschrieben 1346024006000
Und wo genau ergeben sich daraus jetzt Hinweise bezüglich der Frage?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1346025232000
"b) Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Segeltörns/Motorsegler:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%,
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%,
am Abreisetag, bei Nichtantritt 95% des Reisepreises"
Hier mal die Stornokonditionen des mutmaßlichen Vertragsgebenden ...
Die Position von @pesecken wird insbesondere noch dadurch erschwert, weil die Reise nicht angetreten wurde und somit die "Spätan- und Frühabreise via Airline hypothetisch bleibt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1347804703000
Hallo, nachdem ich mich schon kreuz und quer durch alle möglichen Informationen gelesen habe, bin ich immer noch nicht viel weiter.
Hoffentlich kann mir jemand von den "Wissenden" hier weiter helfen.
Zu den Fakten: Wir hatten bei einer pauschal gebuchten Reise auf dem Hinflug ( mehr
als 3500 km ) eine Verspätung von 22 Std. Grund war ein techn. Defekt. An wen wende ich mich denn nun mit meinen Ansprüchen ? Eigentlich ist ja der Reiseveranstalter mein Ansprechpartner. ( Sieht mein Reisebüro= Holidaycheck genauso.) Von anderer Seite
( auch hier ) höre ich, man müsse sich direkt an die Airline wenden. Also was ist denn nun richtig.
LG Gaby
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geschrieben 1347818210000
Wurde hier allerdings schon x-mal drauf hingewiesen und auch dieses Formular zur Beschwerde direkt bei der Airline verlinkt ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1347869197000
Danke, aber das habe ich hier wie geschrieben auch schon x-mal gelesen und das Formular kenne ich auch.
Meine Bitte um Hilfe bezog sich darauf, das ich verunsichert bin, wer unser Ansprechpartner ist ? Wir möchten uns einfach an die richtige Stelle wenden und vor allem keine Fristen verpassen.
Laut ADAC - Reiserecht ist bei Pauschalreisen im Falle von Minderungs-u. Schadens- ersatzansprüchen der Reiseveranstalter der alleinige Anspruchsgegner.
Die hinter dem Gesamtpaktet stehenden Leistungsträger, stellen demnach im juristischen Sinne nur Erfüllungsgehilfen dar, gegen die dem Reisenden in der Regel
keine Ansprüche zustehen.
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geschrieben 1347871561000
Wenn hier seitenlang geschrieben wird, man solle sich an die Airline wenden und dabei das verlinkte Formular benutzen, ist zu erwarten, dass auch die Antwort an dich lauten wird: an die Airline.
Solltest du dazu tendieren, die Sache über den RV abzuwickeln, so wirf einen Blick in die Frankfurter Tabelle und rechne dir aus, was für dich finanziell interessanter ist.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1347880826000
Ansprüche gem. VO(EU) 261/ 04 aus Flugverspätungen oder -anullierungen sind direkt bei der Airline geltend zu machen.
Das Thema nennt sich Fluggastrechte und hat mit Reisepreisminderungen nicht zu tun.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.