• SecondLife
    Dabei seit: 1241049600000
    Beiträge: 48
    geschrieben 1352155183000

    Danke für die Klarstellung vonschmeling, ich werde es mal so bei Air Berlin versuchen. ;-)

  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
    Beiträge: 140
    geschrieben 1352311089000

    @Holginho

    Ich wiederhole gerne noch mal meine Aussage im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Urteil und fordere sogar jeden betroffenen Passagier dazu auf, bei Verspätungen ab 3 Stunden seine Rechte diesbezüglich geltend zu machen! Wenn die Airline tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand vorliegen hatte, wird sie diesen vorweisen müssen, sonst ist vom Gegeteil auszugehen! Und auch eins ist klar: Der "außergewöhnliche Umstand" ist selten, sehr selten nach der neuesten Rechtsprechung.

    Die Airlines haben nach dem ersten EuGh Urteil gegen Condor 2009 lange genug ihre Kunden mit einschüchternden Briefen abwimmeln wollen (oft mit Erfolg). Bestrittene Buchungen, Verweise auf völlig unmaßgebliche Urteile in Großbritannien und andere jusritische Winkelzüge sollten nur dem Zwecke dienen, Verfahren zu verzögern und abzuschrecken. Wenn die Airlines meinen, so mit Ihren Kunden umgehen zu müssen, bitte, deren Entscheidung.

    Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...

    Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost :laughing:

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1352311448000

    Wenn, dann weine ich weniger wegen dem Vorgehen der Airlines als aufgrund einiger "Beiträge" :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • dabinich
    Dabei seit: 1293926400000
    Beiträge: 127
    geschrieben 1352325446000

    Jessy_233:

    Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost :laughing:

    -----

    Dann heule aber auch nicht, wenn die Flugpreise in die Höhe gehen. Die (fälligen) Ausgleichszahlungen zahlt nicht die Fluggesellschaft sondern zu 100% der Passagier mit seinem Ticket. Freu mich schon auf neue “Abzocke“, “Preiserhöhung“ oder “Wucher“ Threads, wenn die Flugpreise ansteigen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1352325952000

    Jessy_233:

    Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...

    Richtig - genau das ist daraus geworden: schiere Geschäftemacherei!

    Und wie jede einseitig profitable Regelung wird auch diese dazu führen, dass die Tickets künftig mit dem "Verspätungsrisikozuschlag" auf den Markt kommen - ich kann nur immer wieder staunen, wie Verbraucher "Schutz" interpretieren?

    Man kann geteilter Meinung sein über diese gesetzgeberische Handhabe, ein derartiger Kreuzzug "wider die Willkür"  zeugt allerdings m.E. von einer ziemlich eindimensionalen Denkweise.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • steviederdreher
    Dabei seit: 1149638400000
    Beiträge: 1286
    geschrieben 1352815974000

    Auch wir hatten im Oktober eine Flugverspätung von 6 STD.

    Ich habe die Firma Fairplane beauftragt meine Rechte durch zu setzen,was den Flug angeht.Sicherlich nehmen die 27% von der Ausgleichzahlung,ab macht braucht sich um nichts zu kümmern.Gleichzeitig habe ich beim Reiseveranstalter den verlorenen Tag der Reise gelten gemacht.Da dieser nicht erbracht wurde.

    Stephan

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1352818177000

    @steviederdreher

    Falls der Veranstalter eine Erstattung vornimmt, wird diese im Fall einer Leistung durch die Airline in Abzug gebracht.

    Dein Anspruch an den Veranstalter beläuft sich auf 10% eines Tagessatzes der Reise (5% ab der fünften Stunde Verspätung), nicht auf einen "nicht erbrachten Tag" (s.h. Frankfurter Tabelle).

    Dein Anspruch an die Airline hingegeben beträgt €400 pro Fluggast, sofern du ex EU gereist bist und keine außergewöhnlichen Umstände geltend gemacht werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1352927001000

    Flugzeitverlängerung,

    heute habe ich vom Reiseveranstalter mitgeteilt bekommen das sich mein Flug verschiebt. Der Flug jetzt von Leipzig nach Antalya geht ab Leizig 8.35 und Ankunft in Antalya 15.55 Uhr.

    Kann ich in einem solchen Fall Schadensersatz verlangen.

    Reni

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1352927321000

    Mit welcher Begründung? Und wieso "Schadenersatz"?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 2225
    geschrieben 1352927399000

    Nein, leider kannst du das nicht. Aber solange? Musst du umsteigen oder so?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!