• SecondLife
    Dabei seit: 1241049600000
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    geschrieben 1352129750000

    Ausgleichsanspruch wegen 13-stündiger Ankunftsverspätung?

    Hallo, ich hatte aktuell einen individiduell bei Etihad gebuchten Flug von DUS nach Bangkok mit Zwischenstopp in Abu Dhabi. Beim ersten Teilflug, operated by Air Berlin, standen wir gegen 21:30 auf der Rollbahn, als aufgrund eines im Cockpit angezeigten technischen Defekts (irgendein Sensor?) und wohl in Verbindung mit dem Nachtflugverbot in DUS der Flug auf den Folgetag 9 Uhr verschoben wurde. Für die Nacht wurde einigen Passagieren ein Hotel am Flughafen angeboten, anderen wie mir im 50km-Wohnumfeld Taxifahrt nach Hause und zurück mit "ordentlichen" Kosten. Da der gebuchte Anschlussflug in Abu Dhabi nicht mehr verfügbar war, erfolgte noch Umbuchung nach Doha und von dort nach BKK mit Katar Airways.

    Fazit: Außer viel Stress 13 Stunden Verspätung in BKK sowie Kosten für eine nicht genutzte Übernachtung in BKK.

    Ich werde Air Berlin anschreiben, bin aber unsicher über das Prozedere/angemessene Forderungshöhe: Ca. 200 Euro Taxi+1 Übern. und/oder 600€ pauschal wegen der Verspätung.? Für konkrete Tipps/Erfahrungen wäre ich dankbar,

    SecondLife (Rainer)

     

     

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1352139354000

    Benutze dieses Formular und beschwere dich direkt bei der Airline.

    Dein Anspruch beläuft sich auf 600€ pro Person.

    Sofern über die Versorgungsleistungen hinaus (Taxi, Essen, Hotelübernachtung) weitere Kosten erstattet worden sind, werden sie auf die 600€ angerechnet. Maximale Entschädigungssumme für große Verspätung oder Flugausfall ist der streckenabhängige Anspruch gemäß VO 261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1352147477000

    vonschmeling:

    Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

    ____________________

    Das stimmt so nicht, was den Schadenersatz angeht! Der EuGH hat gerade erst wieder "Montrealer Abkommen" (welches Schadenersatzansprüche regelt) und EU Verordnung 261 differenziert und so zum Teil die Gültigkeit der 261/04 argumentiert.

    Heißt konkret: Wenn jemand einen konkreten Schaden durch eine Verspätung erlitten hat .zb. dadurch die Kreuzfahrt geplatzt ist, hat man über die 261/04 hinaus sehr wohl die Möglichkeit diesen geltend zu machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1352149062000

    Das ist selbstverständlich korrekt, aber hier nicht der Fall.

    Der Ausfall einer Übernachtung im gebuchten Hotel stellt keinen "größeren Schaden" dar.

    Aus meiner Sicht ist es nicht besonders zielführend, hypothetische Fälle in einer direkten Antwort zu berücksichtigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1352149567000

    Ein ausnahmsweise einfaches "Ja, Du hast recht"" hätte genügt ...

    Lassen wir den gemeinen Leser entscheiden, welche Beiträge hier "nicht zielführend" sind ;)

  • SecondLife
    Dabei seit: 1241049600000
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    geschrieben 1352149966000

    vonschmeling:

    Benutze dieses Formular und beschwere dich direkt bei der Airline.

    Dein Anspruch beläuft sich auf 600€ pro Person.

    Sofern über die Versorgungsleistungen hinaus (Taxi, Essen, Hotelübernachtung) weitere Kosten erstattet worden sind, werden sie auf die 600€ angerechnet. Maximale Entschädigungssumme für große Verspätung oder Flugausfall ist der streckenabhängige Anspruch gemäß VO 261/04.

    Danke vonschmeling für das schnelle Feedback, das mir schon etwas weiterhilft!

    Wenn ich das richtig verstehe, siehst du den Anspruch pauschal bei 600 €, wobei die - von mir vorgestreckten - Kosten für Taxi und die vorgebuchte Übernachtung am Zielort in BKK von zusammen rd. 200 € darin enthalten wären!? (Die Airline hatte mir bisher gar nichts erstattet, auch kein Essen in der Überbrückungszeit)  Ich werde dann Air Berlin incl. des Formulars und. evtl. der Reisebelege/Bordkarten(kopien) per Post (Einschreiben?) und parallel per E-Mail anschreiben mit Aufforderung zur Überweisung oder für einen Scheck, möglichst keinen Gutschein. Mal sehen wie die reagieren.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1352150236000

    "Ja, du hast recht!" ;)

    Sofern ein materieller Schaden nachweislich höher ist als der immaterielle (rein durch die Verspätung entstehende Anspruch), kann man ihn natürlich auch geltend machen.

    Du hast jedoch nicht recht, wenn du einen Satz einfach aus dem Kontext löst und sodann als "nicht zutreffend" bezeichnest.

    :?

    Nicht ausnahmsweise ist das ungeachtet der Leserstimmen nicht zielführend.

    Letztlich ist "ich halte es für" eine definiert subjektive Betrachtung, die andere Ansichten dazu keinesfalls ausschließt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1352151328000

    Der "gemeine Leser" (zumindest einer davon ;)   ) stellt jedenfalls fest, daß solche "Beiträge"

    "So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt unddamit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".

    Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheimbei Condor zb. sollten das endlich einsehen. Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!"

    ("Quelle" Jessy 233)

    jedenfalls

    a) unsinnig

    b) irreführend

    und

    c) sinnlos (und oftmals ergebnislos) aufhetzend

    sind.

    Selbst grundsätzlich betrachtet sind hier weder "Kartenhäuser zusammengebrochen" :laughing:   (eigentlich müßte man eher weinen ob solchen "Betrachtungen) noch gibt es garantierte Freibriefe für berechtigt (oder unberechtigt) reklamierende Verbraucher.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • bernhard707
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    geschrieben 1352151593000

    Jessy_233:

    ...Lassen wir den gemeinen Leser entscheiden, welche Beiträge hier "nicht zielführend" sind...

    @Jessy_233

    Als Hinweis und im Zusammenhang mit dem von @SecondLife geschilderten Ereignis war dein Beitrag wahrhaftig alles andere als zielführend.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
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    geschrieben 1352154224000

    @SecondLife

    Du hast Anspruch auf Versorgungsleistungen, also ggf. nachweisliche Auslagen für besondere Beförderung oder angemessenen Verzehr während der Wartezeit - diese bleiben von der Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung unbenommen.

    @jessy

    Nochmal nachgelesen:

    Nein, du hast leider doch nicht recht, denn genau die von dir zitierte Aussage impliziert bereits deine "Korrektur". 

    Schade ... :disappointed: ;)

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