• ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1352930365000

    ich hab schon mal mein Reisebüro kontaktiert und die haben schon eine mail an den Veranstalter geschickt. Vielleicht erreichen wir ja auf den Abendflug von Leipzig umgebucht zu werden. Rechtlich ist das so ne HickHack Sache. Man kann bei Gericht Glück haben oder auch nicht.

    Reni

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1352930620000

    Nö, dieser Fall wäre vor Gericht eindeutig kein HickHack oder Fall von "Glück oder nicht Glück" sondern sehr eindeutig...de facto würde Dir kein ernstzunehmender Anwalt (soweit vorhanden) zum Klageweg raten und ein Beschwerdebrief beim RV würde in der großen Ablage landen und für ein Schmunzeln sorgen.

    Zum Gedanken des kostenloses Stornos hat @Kourion schon die einzigst richtige Antwort genannt. Nähere Infos findest Du in den von Dir akzeptierten AGB Deines RV!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1352930833000

    zumutbar ist eine Verlängerung der Flugzeit um 2 Stunden

    folgendes habe ich für einen Langstreckenflug gefunden:

    Verlängert sich bei einem Langstreckenflug die Flugzeit um 5 Stunden und mehr, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten, da eine wesentliche Änderung der reisevertraglichen Leistungen eingetreten ist (AG München, Urteil vom 06.05.2009, Az.: 212 C 1623/09).

    Da kann ja wohl die Toleranz zur Mittelstrecke wesentlich darunter liegen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1352937209000

    @ReinaDoreen

    Ein Direktflug mit einer Reisezeit von 7.20h auf dieser Strecke bedeutet eine wesentliche Veränderung der vertraglichen Vereinbarungen und berechtigt dich, den Veranstalter um Abhilfe zu ersuchen oder ggf. zu einem kostenlosen Storno der Reise.

    Gemäß der Vereinbarung hätte deine Reisezeit 4.15h in Anspruch genommen, eine derart große Abweichung der Anreisedauer muss nicht unbeschwert hingenommen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1352969213000

    Und eine Flugzeit von 7:20 Stunden liest sich für mich nicht nach einer Zwischenlandung, sondern eher nach Umsteigen, evtl. in Istanbul? Zwischengelandet sind wir schon öfter, aber dann hat sich die ganze Reisedauer vielleicht um max. 1,5 Stunden verlängert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1352988985000

    Nein, das halte ich bei Skyairlines für ausgeschlossen,  ändert zudem nichts an der Situation.

    @ReinaDoreen

    Du hast dich ja schon gekümmert, wäre nett wenn du dich mit dem Ergebnis nochmal hier melden würdest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1352989596000

    Auch wenn hier einige der Ansicht sind, das man als Pauschaltourist keine Rechte hat, was Flugzeitverlängerung betrifft, so gibt es hier noch ein Urteil was dem widerspricht:

    Zwischenstopp bei Direktflug stellt Mangel dar

    Einjuristisch nicht vorgebildeter Reisender muss auch bei einem Direktflug nichtmit einem Zwischenstopp rechnen. Im Falle eines solchen Zwischenstopps ist eineReisepreisminderung von 10 Prozent möglich. Nach Ansicht desAmtsgerichts (AG) Rostock stelle ein Zwischenstopp auch bei einem Direktflugeinen Mangel gemäß 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Gegensatz zueinem Nonstop-Flug sei bei einem Direktflug in juristischer Hinsicht zwar miteinem Zwischenstopp zu rechnen. Der unerfahrene und juristisch ungebildeteReisende verstehe unter dem Wort „direkt“ aber eher „geradewegs“, sodass erauch bei einem Direktflug keinen Zwischenstopp erwarte. Im Übrigen sei derZwischenstopp mit einigen Unannehmlichkeiten wie zeitlichen Verzögerungen odereinem erhöhten Stressfaktor verbunden, die vom Reisenden nicht hingenommenwerden müssten. Eine Minderung des Reisepreises von 10 Prozent sei daherangemessen.

    (AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1352993296000

    Das heißt aber noch lange nicht, dass irgendein Gericht oder sogar das selbe AG in Deinem Fall genau so urteilen würde, falls Du den Klageweg beschreitest. Und das müsstest Du, wenn Du irgendetwas durchsetzen möchtest.

    Denn nur durch ein Urteil wird die getroffene Entscheidung  nicht für ganz Deutschland Gesetz.

  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1352994851000

    Holginho:

    Nö, dieser Fall wäre vor Gericht eindeutig kein HickHack oder Fall von "Glück oder nicht Glück" sondern sehr eindeutig...de facto würde Dir kein ernstzunehmender Anwalt (soweit vorhanden) zum Klageweg raten und ein Beschwerdebrief beim RV würde in der großen Ablage landen und für ein Schmunzeln sorgen.

    Zum Gedanken des kostenloses Stornos hat @Kourion schon die einzigst richtige Antwort genannt. Nähere Infos findest Du in den von Dir akzeptierten AGB Deines RV!

    Das ist klar, das man alles selbst einklagen muss, es ist nicht so wie von Holginho dargestellt und das klarzustellen ist mir schon wichtig.

    Reni

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353012287000

    @ReinaDoreen

    Ich würde dir abraten, ggf. mit dem von dir zitierten Urteil zu argumentieren - es ist absolut exotisch und steht einer deutlich höheren Zahl gegenteiliger Entscheidungen entgegen.

    Zudem muss man nicht "juristisch vorgebildet" sein, für die Definition eines Direktfluges reicht eine kurze Suche bei Wiki.

    Die Entscheidungsbegründung ist aus meiner Sicht vollkommen abenteuerlich.

    :shock1:

    Maßgeblich für eine Minderung ist letztlich die Frage, ob und inwiefern sich der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise verändert. In deinem konkreten Fall handelt es sich um 3h05. Insbesondere bei einer zweiwöchigen Reise wird das nicht als "wesentliche Änderung" ins Gewicht fallen.

    Du solltest dich zwar zweifellos beschweren und um eine besser Lösung ansuchen, großartige rechtliche Optionen hast du hingegen nicht.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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