Auch wenn hier einige der Ansicht sind, das man als Pauschaltourist keine Rechte hat, was Flugzeitverlängerung betrifft, so gibt es hier noch ein Urteil was dem widerspricht:
Zwischenstopp bei Direktflug stellt Mangel dar
Einjuristisch nicht vorgebildeter Reisender muss auch bei einem Direktflug nichtmit einem Zwischenstopp rechnen. Im Falle eines solchen Zwischenstopps ist eineReisepreisminderung von 10 Prozent möglich. Nach Ansicht desAmtsgerichts (AG) Rostock stelle ein Zwischenstopp auch bei einem Direktflugeinen Mangel gemäß 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Gegensatz zueinem Nonstop-Flug sei bei einem Direktflug in juristischer Hinsicht zwar miteinem Zwischenstopp zu rechnen. Der unerfahrene und juristisch ungebildeteReisende verstehe unter dem Wort „direkt“ aber eher „geradewegs“, sodass erauch bei einem Direktflug keinen Zwischenstopp erwarte. Im Übrigen sei derZwischenstopp mit einigen Unannehmlichkeiten wie zeitlichen Verzögerungen odereinem erhöhten Stressfaktor verbunden, die vom Reisenden nicht hingenommenwerden müssten. Eine Minderung des Reisepreises von 10 Prozent sei daherangemessen.
(AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)