Reni, ich glaube, Du hast meinen Beitrag im für Dich interessanten Zusammenhang einfach nicht verstanden
Auch der Begriff "juristisch nicht vorgebildet" muß hier dahingehend relativiert werden, daß i.a.R.(!) bereits ein regelmäßig Flugreisen unternehmender Verbraucher (dazu zählen u.U. auch schon jährlich stattfindende Urlaubsreisen) nicht unter diese Kategorie fällt.
Das alles hat auch nichts mit "rechtlos", sondern mit der von @vs benannten Angemessen- und auch Verhältnismäßigkeit.
Das genannte Urteil ist wahrlich ein Exot, welcher ziemlich alleine darsteht...es gibt ausreichend Urteile in denen anders entschieden wurde. Keinesfalls ist das von Dir benannte Urteil als Maßstab zu sehen nach welchem auch in Deinem Fall entschieden würde.
Wenn es Dir wichtig ist, versuch's...Du solltest allerdings eine RSV haben...und deren Zusage Dir in Deinem Anliegen zu folgen - sonst könnte es im Negativfalles teuer werden...und zwar nicht für den von Dir Beklagten, sondern für Dich!