• ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1353022495000

    Ich hab mir heute das komplette Urteil durchgelesen und es stützt ja auch das Urteil aus München aus dem Jahr 2009. Ich denke mal, so rechtlos wie der Pauschalurlauber hingestellt wird ist er nicht. Allerdings scheut sich die Mehrzahl vor einem Prozess.

    Reni

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353028422000

    Mit "rechtlos"hat das rein gar nichts zu tun, sondern mit Angemessenheit.

    Natürlich steht es dir frei, ggf. 10% Minderung an deiner Reise zu erstreiten - die Frage ist allerdings, wie sehr dir das in der vorgetragenen Angelegenheit tatsächlich hilft?!

    :frowning: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1353082759000

    Reni, ich glaube, Du hast meinen Beitrag im für Dich interessanten Zusammenhang einfach nicht verstanden ;)

    Auch der Begriff "juristisch nicht vorgebildet" muß hier dahingehend relativiert werden, daß i.a.R.(!) bereits ein regelmäßig Flugreisen unternehmender Verbraucher (dazu zählen u.U. auch schon jährlich stattfindende Urlaubsreisen) nicht unter diese Kategorie fällt.

    Das alles hat auch nichts mit "rechtlos", sondern mit der von @vs benannten Angemessen- und auch Verhältnismäßigkeit.

    Das genannte Urteil ist wahrlich ein Exot, welcher ziemlich alleine darsteht...es gibt ausreichend Urteile in denen anders entschieden wurde. Keinesfalls ist das von Dir benannte Urteil als Maßstab zu sehen nach welchem auch in Deinem Fall entschieden würde.

    Wenn es Dir wichtig ist, versuch's...Du solltest allerdings eine RSV haben...und deren Zusage Dir in Deinem Anliegen zu folgen - sonst könnte es im Negativfalles teuer werden...und zwar nicht für den von Dir Beklagten, sondern für Dich!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • pauli02
    Dabei seit: 1208822400000
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    geschrieben 1353671812000

    Ich habe heute von airberlin ein Schreiben erhalten, dass sie jeweils 300,-- € pro Flugstrecke aus kundendienstlichen Gründen bezahlen. Diese Zahlung freiwillig ist und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Ferner schreiben sie, dass in den vorliegenden Fällen eine Erstattung in der von mir genannten Höhe (1.200,-- €) nicht vorgesehen ist.

    Mein Langstreckenflug nach Puerto Plata ist 230 Minuten verspätet gelandet und der Rückflug nach Düsseldorf ist 210 Minuten verspätet gelandet.

     

    Habe ich mich mit der Höhe von 1.200,-- € geirrt? Oder ist das von airberlin eine Einschüchterung? Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten?

    pauli02

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1353705449000

    @pauli02

    Auf Langstrecken gilt m.W. noch immer der Rahmen von Verspätungen <4h als zumutbar.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • damal77
    Dabei seit: 1289088000000
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    geschrieben 1355425009000

    Flug DE 1068 vom 10.12.:

    geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.

    Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.

    Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.

    Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?

    Evtl. geht es ja um 400€ !

    Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1355427055000

    ...Verspätung ohne außergewöhnliche/unvorhersehbare Ereignisse = Entschädigungleistung nach EU-Recht. Ganz einfach... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1355444715000

    Die Dienstzeitüberschreitung einer Cabin-Crew jedenfalls ist ansich gewiss kein exkulpierender "außergewöhnlicher Umstand".

    :frowning:

    Maßgeblich ist ggf. der Grund - die wetterlichen Bedigungen waren am 10.12. eher suboptimal und möglicherweise die Erklärung. Bei Schneeregen und Eis ist die EU VO nicht heiß! :? ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chris7786
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    geschrieben 1356812024000

    Hallo Zusammen,

    ich habe mir den Sammelthread mal durchgelesen, konnte aber nicht direkt den Fall finden wie er jetzt bei mir aufgetreten ist.

    Zu den Daten:

    Flug: Frankfurt-Bangkok mit GulfAir mit Zwischenstop in Bahrain

    habe den Flug nur wegen der guten Flug und Transferzeiten gebucht. Gestern habe ich eine Mail bekommen, dass mein Rückflug von 19.40Uhr auf 10.45Uhr vorverlegt wurde und ich nun statt 3h Aufenthalt in Bahrain 12h habe. Der Flug ist für mich jetzt völlig uninteressant und ich würde gerne kostenlos stornieren. Ist dies trotz nicht europäischer Airline möglich?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1356813334000

    Deine Optionen ergeben sich allein aus den general terms and conditions deiner gebuchten Airline und natürlich nicht aus irgendwelchen europäischen Standards ...

    ;)

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