• huetti1505
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    geschrieben 1359739201000

    Hallo!

    Ich habe leider keine Antwort auf meine Frage bekommen. Unser Rückflug aus Puerto Plata hatte im Oktober wegen technischer Mängel 7 Std. Verspätung. Nach langer Wartezeit hat die AirBerlin mir heute eine Mail geschickt, dass sie mir 600 Euro Ausgleichzahlung zugestehen, allerdings besteht kein Anspruch aus Auszahlung, sondern ich kann es mit dem nächsten Flug verrechnen. Muss ich es so akzeptieren oder habe ich Anspruch auf Auszahlung?

    Danke für Eure Hilfe!

    Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1359744272000

    ...Auszahlung... ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1359752732000

    @huetti1505

    ...oder mit "weiblicher Präzision" (:)) :

    Du hast durchaus einen Anspruch auf Auszahlung des Entschädigungsbetrages, musst diesen ggf. aber durchsetzen (mit rechtlichen Mitteln).

    Sofern du also weiterhin AB nutzen möchtest und ein Gutschein auf Leistungen für dich Sinn macht, ist das Angebot eine komfortable Lösung.

    Bisher ist dir ein Vergleichsangebot unterbreitet worden -  ob es dir taugt kann man aus der Ferne schwerlich beurteilen!?

    Juristisch betrachtet räumt man den Sachverhalt (Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04) offenbar ein, versucht aber sich außergerichtlich und mit Kundenbindung zu treffen ...

    Kann passen, muss aber nicht.

    Achte darauf, dass du mit der Annahme des Vergleichs wahrscheinlich alle weiterreichenden Ansprüche abgibst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Siegerland - Carsten
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    geschrieben 1359818263000

    vonschmeling:

    Soweit bisher dargestellt besteht seitens @Siegerland-Carsten Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04 (Annullierung eines Mittelstreckenfluges) - i.e. €450/ Fluggast.

    Beschwerde führst du am besten zunächst mittels der mehrfach verlinkten complain form zur VO 261.

    Auschweifende Schilderungen sind nicht zweckdienlich, die Airline weiß eh schon längst was vorgefallen ist.

    Über diesen Anspruch hinaus können - beispielsweise wegen versäumter geschäftlicher Termine - keine Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden.

    Habe jetzt die Anwort von Condor bekommen. Bei dem Grund für die Verspätung des Fluges hätte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsrundes der Verordnung gehandelt, so dass Condor gemäß Artikel 5 Abs. 3

    leistungsfrei werden. Es bestand keine zumutbare Möglichkeit, die eingetretene Verspätung zu verhindern. (Verspätung ist gut, ein ganzer Tag später wurde geflogen.....). Deswegen werden die Ansprüche als unbegründet zurück gewiesen.

    Vorsorglich erklärt Condor die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG - VO 261\04 hinsichtlich ewaiger Minderungs - und Schadensersatzansprüche.

    Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?

    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada
  • vonschmeling
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    geschrieben 1359820614000

    Inzwischen ist dieser Text fast obligatorisch. :?

    Möglichkeit a) Wende dich an eines der einschlägigen Inkassounternehmen der Sparte und eruiere, ob die die Beitreibung für dich übernehmen. Im Erfolgsfall kassieren sie so ca. 30% Provision, scheitern sie entstehen dir keine Kosten. Du solltest aber ggf. bereit sein, sie auch gerichtlich vorgehen zu lassen, da sie sonst nicht alle Möglichkeiten zum erfolgreichen Verfahrensabschluss wahrnehmen können und eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

    Möglichkeit b) Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kläre mit ihr, ob sie eine prozessuale Einigung trägt. Falls ja nimm dir einen Fachanwalt und fechte das Ding mit seiner Hilfe aus.

    Zu den Erfolgssaussichten:

    Die weit überwiegende Zahl der sogen. außergewöhnlichen Umstände werden von den Gerichten als nicht exkulpierend für die Airline bewertet.

    Ganz gleich auf welchem Wege ist die Verfahrensdauer mit ca. einem Jahr zu bemessen.

    Kurze Frage: CONDOR macht dir keinerlei Angebot zur gütlichen Einigung, richtig?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Siegerland - Carsten
    Dabei seit: 1258934400000
    Beiträge: 258
    geschrieben 1359822636000

    Richtig, Condor macht mir kein Zugeständnis. Das war exakt der Text den ich bekommen habe.

    Rechtsschutzversicherung habe ich, da muß ich wohl mal wieder meinen Anwalt aufsuchen....

    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1359826487000

    Bitte kläre zunächst mit deiner Versicherung, ob sie bereit ist zu übernehmen.

    Nach deiner bisherigen Schilderung dürfte das zwar kein Problem darstellen, trotzdem würde ich dir dazu raten.

    Wie gesagt - die Mehrzahl der außergewöhnlichen Umstände hält einer gerichtlichen Bewertung nicht stand, du solltest es also auf alle Fälle mit dem Widerspruch versuchen.

    ;)

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1359846150000

    vonschmeling:

    Bitte kläre zunächst mit deiner Versicherung, ob sie bereit ist zu übernehmen. ..

    **************************************************************************

    nur mal so nebenbei das prozedere bei inanspruchnahme der rechtsschutzversicherung:

    für gewöhnlich konsultiert man mit seinem problem und seiner rechtsschutzpolice einen anwalt. dieser formuliert dann in juristendeutsch das anliegen des mandanten und macht zugleich eine anfrage an den rechtsschutzversicherer bzgl. der kostenübernahme.

    der rechtsschutzversicherer gibt dann das o.k. an den anwalt uns los gehts.

    sollte es keinen versicherungsschutz für den fall geben, dann wird in 99% der fälle die erstberatung bezahlt.

    (im übrigen auch meistens für fälle, die von vornherein bedingungsgemäß ausgeschlossen sind).

    es lohnt sich also in jedem fall (voraussetzung: rechtsschutz vorhanden) einen anwalt zu konsultieren und sein problem zu diskutieren.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1359850715000

    Fein, Lexi ... ich hatte das ja leise angedeutet, aber wenn eine so "offensive Beratung" eher im Sinne der Betroffenen ist, war meine Subtilität wohl total vergebens ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1359851754000

    @vs

    sehr sehr leise.... ,fast unhörbar, angedeutet. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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