vonschmeling:
Soweit bisher dargestellt besteht seitens @Siegerland-Carsten Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04 (Annullierung eines Mittelstreckenfluges) - i.e. €450/ Fluggast.
Beschwerde führst du am besten zunächst mittels der mehrfach verlinkten complain form zur VO 261.
Auschweifende Schilderungen sind nicht zweckdienlich, die Airline weiß eh schon längst was vorgefallen ist.
Über diesen Anspruch hinaus können - beispielsweise wegen versäumter geschäftlicher Termine - keine Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden.
Habe jetzt die Anwort von Condor bekommen. Bei dem Grund für die Verspätung des Fluges hätte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsrundes der Verordnung gehandelt, so dass Condor gemäß Artikel 5 Abs. 3
leistungsfrei werden. Es bestand keine zumutbare Möglichkeit, die eingetretene Verspätung zu verhindern. (Verspätung ist gut, ein ganzer Tag später wurde geflogen.....). Deswegen werden die Ansprüche als unbegründet zurück gewiesen.
Vorsorglich erklärt Condor die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG - VO 261\04 hinsichtlich ewaiger Minderungs - und Schadensersatzansprüche.
Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?