• huetti1505
    Dabei seit: 1214611200000
    Beiträge: 234
    geschrieben 1359924786000

    Vielen Dank für Eure Antworten! Hier ist ein Auszug aus der AirBerlin e-Mail viellicht wird es dadurch noch etwas klarer...

    Wirbedauern sehr, dass Ihr Flug am 19.10.2012 von einer Verzögerung betroffen war.airberlin ist sehr daran gelegen, ihren Fluggästen eine komfortable undzuverlässige Beförderung zu bieten. Für die entstandenen Unannehmlichkeitenbitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.

     

    Bittegestatten Sie uns zum Sachverhalt eine kurze Erläuterung: Die Ihrer Anfragezugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falleeiner Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eineAusgleichszahlung vor. Darüberhinaus ist eine Zahlung insbesondere dannausgeschlossen, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnlicheUmstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind.

     

    Aufgrundder entstandenen Unannehmlichkeiten überreichen wir Ihnen in Form diesesSchreibens eine Ermäßigung von 600 EUR auf zukünftige, direkt bei airberlin undNIKI getätigte Buchungen.

     

    Für mich hört es sich nach einer möglichen Auszahlung an...

    Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1359932809000

    @huetti1505

    Nein, keine Auszahlung, eindeutig eine Anrechnung auf künftige Buchung.

    Deine Optionen sind hier schon ausführlich beschrieben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • seehase44
    Dabei seit: 1255132800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1360402477000

    wann greift die  EU  VO 261 / 2004 bei flugzeitverspätung von deutschland nach Hurgada

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1360404528000

    ...immer... ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1360404594000

    Anspruchsberechtigend jedoch erst ab der vierten Stunde der Verspätung und ausgenommen sogenannte außergewöhnliche Umstände, die nicht im Wirkungsbereich der Airline liegen.

    ;)

    Edit: Und - um Irrtümern vorzubeugen - nur bei Verspätungen und Flugausfällen, nicht bei Flugzeitänderungen.

    Das nur, weil der Seehase ein Wort aus zwei Begriffen gebaut hat ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lpetersons
    Dabei seit: 1214870400000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1360688276000

    .....na toll,seht euch mal meine Flugzeitänderung an :

    Alte Flugdaten   Abflug 07:50  Ankunft 11:30 

                            Rückflug     17:25 Ankunft  22:55 

    Neue Zeit   Abflug 08:30 Ankunft  12:10 

                     Rückflug jetzt schon um 08:30 Ankunft 14:00

     

     Hinflug 40 min späterer Abflug und Rückflug fast 9 Std. früher,bei einer Woche Urlaub ist das schon bitter.

    Deren Aussage:Von der Fluggesellschaft haben wir erfahren, dass sich Ihre Flugdaten wie folgt geändert haben:siehe oben

    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ltur Kundenservice

     

    Kann man da was machen?

  • Ginger2
    Dabei seit: 1227916800000
    Beiträge: 71
    geschrieben 1360690984000

    Hallo, eben habe ich auf Spiegel online zu nachträglichen Flugzeitenänderungen dies gelesen:

    "Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Branchenriesen TUI an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien.

    Das OLG gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte."

    Hoffentlich hat das Urteil auch Bestand (BGH kann noch angerufen werden)! Dann wären viele unserer Probleme zu nachträglichen Flugzeitenänderungen gelöst!! 

    Gruß

    Ginger

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1360693081000

    @Ipetersons

    In aller Kürze: Nein, zumindest nicht nach aktueller Rechtsprechung. :?

    L´tur behält sich in seinen AGB vor, Flugzeiten, Carrier und Routing "anzupassen" und befindet sich damit leider im Recht.

    Ich rate allerdings jedoch immer zur Nachverhandlung ... in ganz seltenen Fällen kann das Erfolg haben, sofern nicht tatsächlich die Flugzeiten geändert wurden, sondern auf ein anderes Operating gesetzt worden seid.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1360693540000

    @Ginger2

    Wurde schon mehrfach hier gepostet: Sofern die Änderungsklauseln untersagt werden, wird der Veranstalter bei Pauschalreisen künftig nur noch den Flugtag angeben und die verbindlichen Zeiten erst kurz vor der Reise.

    Inwiefern dass dann eine "Problemlösung" für den Verbraucher sein soll kann ich für meinen Teil nicht so recht erkennen ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lpetersons
    Dabei seit: 1214870400000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1360693734000

    @vonschmeling:

    Danke für die Antwort :p

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