Es ist durchaus möglich - wie schon @curiosus vorschlug - sich in solchen Fällen beim Veranstalter im Rahmen der Kulanz einen Minderung auszubitten.
Zumeist werden 50% eines Tagessatzes geschmeidig erstattet - das ist soweit auch der Höchstbetrag nach gerichtlicher Einigung.
Man muss sich halt die Frage stellen, ob man für einen solchen Betrag eine streitige Lösung herbeiführen möchte ...
Ein "System" würde sich übrigens so kompliziert gestalten, dass es sicher nicht den gewünschten Profit abwürfe - das ist zwar eigentlich vollkommen logisch, dennoch lassen Gelegentlichuser sich nur schwer von ihren inkriminierenden Vorstellungen abbringen.
Mein persönlicher Rat: Setze dich persönlich oder mit Unterstützung des Vermittlers mit dem RV in Verbindung, trage sachlich vor, dass du eine erhebliche Störung deiner Nachtruhe bemängelst und bitte um geeignete Vorschläge.
Ich schreibe dir hierzu auch noch eine PM.