• bondgirl1976
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    geschrieben 1365529113000

    Wahrscheinlich wurde zu meiner Frage schon X-Mal eine Antwort gegeben... ;) aber, ich muss zugeben, dass ich in der Flut von Postings mich nicht so wirklich schlau machen konnte.

    Also, über einen großen Reiseveranstalter habe ich einen Flug (also definitiv keine Pauschalreise) gebucht, mit Zwischenlandung.

    Wenn jetzt (wie so häufig) der Anschlussflug flöten geht, weil der 1.Flug verspätet ist,  muss ich mich dann an den Reiseveranstalter wenden und ist der dann für einen neuen Anschlussflug zuständig? Tritt der auch für die Übernachtung ein, wenn es keinen weiteren Flug an dem Tag mehr gibt?

    Bondgirl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1365533754000

    @bondgirl

    Am besten wendest du dich an 007! ;)

    Spaß beiseite: Nein, bei einer Nur-Flug-Buchung ist der Veranstalter nicht der Ansprechpartner sondern die operating airline.

    Allerdings hat die dieselben Verpflichtungen gegenüber dem Fluggast, i.e. für eine rasche Ersatzbeförderung zu sorgen und ggf. eine Hotelübernachtung zu erstatten, die üblicherweise vom Reisenden vorverauslagt wird.

    Übrigens sind verpasste Anschlussflüge seltener als man im Blick auf die Reklamations- und Prozessflut denkt ...

    Happy landings!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • knuddi777
    Dabei seit: 1365552000000
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    geschrieben 1365610905000

    Servus Zusammen,

    ich bin mir sicher das es auch dieses Problem bereits hier gab, konnte aber auf die schnelle nichts darüber finden und hoffe das mir jemand einen Rat geben kann.

    Es geht um folgendes, wir haben eine Pauschalreise in die Türkei gebucht mit 9 Übernachtungen. Nun haben wir die Reiseunterlagen erhalten und nun (keine große Überraschung) haben sich die Flugzeiten geändert..Auf dem Hinflug sind es 6 Stunden Unterschied zu dem was ursprünglich geplant war, geschenkt.. Worum es uns aber geht ist der Rückflug. Dieser wurde um ganze 12 Stunden vorgezogen. Das alleine finde ich schon super dreist und stelle auch mal die Behauptung auf das dahinter Methode steckt, beim buchen immer gute Zeiten anzugeben die sich dann nahezu immer noch ändern. Was hier allerdings noch erschwerend hinzu kommt ist, dass wir nun anstatt um 15:30 um 03:30!!! fliegen sollen. Das bedeutet das wir noch vor Mitternacht aus dem Hotel abgeholt werden müssen um den Flug überhaupt zu erreichen. Damit ist doch eindeutig und nachweislich ein ganzer Tag futsch vom Urlaub. Gibt es zu solchen speziellen Fällen bei denen man zwar den Flug noch am ursprünglich angegeben Datum hat, jedoch durch Transfer+Wartezeit am Flughafen, eine Übernachtung weniger im Hotel wahrnehmen kann extra Vereinbarungen? Danke für alle Antworten ;)!

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1365611381000

    Es geht kein Tag "futsch", da An- und Abreisetag nicht als Urlaubstage gewertet werden. Sicherlich ist es aber ärgerlich für Dich, allerdings im Rahmen der derzeit noch gültigen Rechtsprechung, auch wenn es hierzu bereits einzelne anders lautende Urteile in Einzelfällen gegeben hat.

    An Deiner Stelle würde ich mit dem RV versuchen eine für beide Seiten akzeptable Alternative auszuloten, das ist sicherlich einfacher und erfolgreicher als den (ungewissen) juristischen Weg einzuschlagen.

  • knuddi777
    Dabei seit: 1365552000000
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    geschrieben 1365612271000

    curiosus vielen Dank für die Info! Mich stören an dieser Info zwei Dinge:

    1. Gibt es also kein Recht das besagt das wir Anspruch auf 9 Übernachtungen haben, so wie es in unseren Reiseunterlagen steht?

    2. Selbst wenn der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstage gelten sollen (was ja soweit ich das recherchieren konnte mehr und  mehr strittig ist) so müssen wir nun ja schon einen ganzen Tag vorher Abreisen, da wir ja vor Mitternacht aus dem Hotel müssen! Selbst dann soll der RV noch im Recht sein? Ehrlich gesagt ist das für mich schwer nachvollziehbar..

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1365612599000

    Hallo knuddi, wenn Du Dich hier "ein paar Seiten" durch diesen thread liest, bist Du schon ganz gut "im Thema".

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Race77
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    gesperrt
    geschrieben 1365615588000

    hallo

    @knuddi

    google mal - es gibt urteile die sagen das mehr als 10 stunden verschiebung nicht statthaft  sind bzw. schadensersatzpflichtig. hier wird dir nicht geholfen, es wird immer nur angesagt das an- und abreisetage keine urlaubstage sind. also mehr auf seiten der rv bzw. fluglinien. :?

    und das die sache mit den flugzeiten system hat ist meiner meinung nach nicht unwarscheinlich. und was die anderen power user darüber denken ist mir schlicht egal. :laughing:

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1365616250000

    Race77, bitte erst richtig lesen und verstehen, dann entbehren sich auch sinnfreie Kommentare. :D

    knuddi777, ein Anrecht auf Deine gebuchten Übernachtungen hast Du natürlich, allerdings gilt beim Abreisetag nicht der Zeitpunkt des Verlassens des Hotels, sondern derzeit noch die avisierte Flugzeit.

    Da allerdings dieses Procedere derzeit juristisch unterschiedlich bewertet wird (da helfen auch nicht die bereits erwähnten Einzelurteile), ist es i.d.R. zielführender mit dem RV dahingehend eine akzeptable Einigung zu erzielen.

  • knuddi777
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    geschrieben 1365616527000

    @ Curiosus: Warum ist das sinnfrei was Race77 geschrieben hat?

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1365616755000

    ...da seine "Ausführungen" nicht allgemein gültig sind und zudem wieder einmal im Nachsatz eindeutig sind... :?

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