• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366561057000

    Hallo @sabbel und willkommen im Forum von HolidayCheck.

    Eine erste und sehr gute Maßnahme ist ganz sicher die Lektüre der AGB, zu welchen du den Reisevertrag abgeschlossen hast. Ihnen kannst du entnehmen, dass die Flugzeiten bei der Buchung "voraussichtlich" sind und sich der Veranstalter ihre Änderung ebenso vorbehält, wie auch die der Route (jetzt via HAM).

    In den Diskussionen hier im Forum kannst du überdies nachlesen, dass der An- und Abreisetag nicht als Erholungstage gelten, somit also die Aussage "uns geht ein Urlaubstag verloren" rein rechtlich keinen Bestand hat.

    Dann kannst du es noch dreingeben bei deinem Vermittler oder Veranstalter zu insistieren, da die Änderungen vertragskonform und somit von dir nolens volens zu akzeptieren sind.

    Abschließend rate ich dir den Ärger über Unabänderliches schnellstens zu Gunsten der Vorfreude zu begraben.

    Viel Erfolg! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1366561421000

    Du kannst dich auf neun gebuchte Urlaubsnächte und acht Urlaubstage freuen. :D

    An- und Abreisetag sind Reisetage.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • sabbel²136
    Dabei seit: 1298851200000
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    geschrieben 1366573981000

    Danke für Info!

    Gilt dies denn nur bei Pauschalreisen?

    Was ist wenn ich z.b. Flug, Hotel etc. einzeln buche?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366575079000

    @sabbel

    Bedingt ... :?

    Auch die Fluggesellschaften behalten sich Änderungen "aus wichtigem Grund" vor, somit wird ebenfalls ein direkt gebuchter Flug gelegentlich der Effizienz geopfert, sei es bezüglich der Dispatches oder Routings oder gar einer Stornierung - Tendenz steigend bei den klassischen Ferienfliegern - und nicht nur dort ... !

    Im Ring geht es maßgeblich um konkurrenzfähige aber dennoch wirtschaftlich vertretbare Tarife, hierbei bieten Routings mit optimaler Auslastung das naheliegendste Potenzial.

    HAM im An- und Abflug ist wirklich erlebenswert - insbesondere Flugreisen sollten unabhängig von der Zeit auf dem Niveau "Erlebnis" bewertet werden, imho würde man sich damit viel ersparen und noch mehr gewinnen!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alexa84
    Dabei seit: 1188172800000
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    geschrieben 1366582211000

    Hallo,

    meine Familie und ich haben diesen Januar eine Pauschalreise im September gebucht. Damals konnten wir uns zwei verschiedene Flughäfen aussuchen, dies nutzten wir natürlich aus um bessere Flugzeiten zu erhalten (vorallem da meine kleine Schwester eine Behinderung hat, bei der das nachts reisen nicht verträglich mit der Gesundheit ist)

    Nun haben wir selbst Mitte März rausgefunden, dass das Amtsgericht GXL für insolvent erklärt hat. Zu dem Zeitpunkt sind wir gleich zum Reisebüro und fragten was nun mit uns passiere.. Es kam die Aussage dass uns kein Mehraufwand usw. entstehen würde. Wir schauten damals auch im Internet und da gab es natürlich auch noch bedeutend mehr Angebote als heute.

    Nun mit dem Mehraufwand stimmt so nicht. Plötzlich sollen wir laut dem ersten Angebot 20.45 Uhr anreisen (knapp zwölf Stunden später als gebucht im Januar) und kämen erst ca. um eins am nächsten Tag am Flughafen an. Mit dazu gerechnet ist noch nicht die Anfahrt zum Hotel. Also der erste Urlaubstag ist damit auch schon angegriffen.

    Auf die Anfrage, ob wir nicht von einem anderen Flughafen fliegen können, da sonst bei dieser Nachtzeit meine Schwester starke Beruhigungsmittel nehmen muss und der erste Urlaubstag damit ganz hin ist, wurde uns Dresden angeboten, mit dem Hinweis, dass wir dann 500 € mehr zu zahlen hätten.

    Es wurde uns dann angeboten, dass wir uns nun für das zweite Angebot entscheiden sollen, oder uns für ein anderes tagesaktuelles Katalogangebot.. Achja und die zwei Angebote kamen jetzt zum 17. April, einem Monat später. Und zwei verschiedene Flughäfen darf man nun nicht mehr wählen, weil wohl vor zwei Wochen der GF gewechselt hat und dies nicht mehr duldet..

    Das ist doch ein Witz, die Airline hat sich im Dezember insolvent gemeldet, im Januar verkauft unser Unternehmen noch Flüge von denen. Es wird weder Entschädigung für den Verlust des ersten Tages angeboten, noch macht man uns ein vernünftiges Angebot, wenn man Flughafen wechselt. Nix. Wir können doch nichts dafür, dass der RV solange mit der Organisation braucht und dann dementsprechend die Preise teurer sind.

    Haben wir überhaupt einen Anspruch? Mich ärgert am meisten, dass so wenig Verständnis gegenüber der Behinderung und Geringverdienern gezeigt wird.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366597155000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Alexa84! ;)

    Dein grundsätzlicher Irrtum:

    Du hast keine Reise mit einem Flug der Airline A um B Uhr vertraglich zugesichert bekommen, sondern eine Reise am Tag X vom Flughafen Y zum Flughafen Z und zurück.

    Im Rahmen einer Pauschalreise wird dir also ein alternatives Angebot gemacht, das du mit dem Anspruch "Erstattung des Erlangten" dann ablehnen kannst, wenn sich die Daten X,Y oder Z ändern, hingegen ist eine Änderung der Abflugzeiten sowie der Airline oder Route vertraglich zulässig.

    Um das herauszufinden genügt übrigens schon die Lektüre des vorhergehenden Beitrages.

    Es spielt also - ganz in deinem Sinne! - für dich keine Rolle, wann die als voraussichtlich mit dem Operating beauftragte Airline Insolvenz beantragt hat, sofern die vertraglich zugesicherten Eigenschaften deiner gebuchten Reise sich dadurch nicht wesentlich ändern. Wesentliche Änderungen wären die der Reisetage (X) oder des Start- und Zielflughafens (Y/Z).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1366619237000

    @Alexa

    Hi,

    es ist grundsätzlich ein wenig - ich nenn's mal - "riskant", sich für ein Reiseangebot  aufgrund der "guten" Flugzeiten zu entscheiden.

    Denn diese können sich immer ändern (siehe AGB der RV) - auch wenn die Fluggesellschaft nicht Insolvenz anmeldet.

    Und das heißt, dass - auch nach einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen - sich  die dortigen aktuellen Zeiten bis September noch ändern können.

    Nun wäre es ev. möglich gewesen (wenn ich richtig unterrichtet bin ), den RV um eine 50%ige Minderung eines Tagessatzes zu bitten, wenn du das Angebot Flug um 20.45 Uhr angenommen hättest.

    Aber die Annahme dieses Angebotes scheint ja - wie du schreibst - aufgrund der Behinderung deiner Schwester nicht möglich zu sein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Alexa84
    Dabei seit: 1188172800000
    Beiträge: 172
    geschrieben 1366623477000

    Guten Morgen und danke für deine schnelle Antwort.

    Wir hatten unserem RV mehrere Flughäfen genannt, von welchem wir aus fliegen würden, um eben auf bessere Flugzeiten zu kommen. Dass die Airline die Flugzeiten auch ändern kann ist mir klar, aber in unserem Fall, hätte der RV zu dem Zeitpunkt reagiert, als wir sie drauf ansprachen, noch genügend Ausweichmöglichkeiten gegeben. Ohne zusätzlichen Zulagen. Selbst jetzt gibt es sogar einen Flughafen, den wir vorgeschlagen haben, der würde am selben Tag, wie unser eigentlich geplanter Flug starten. Auch das mit dem wechselnden GF ist keine Begründung für so einen Vorschlag.

    JA uns wurde letzte Woche das erste Angebot vorgeschlagen, nach dem ersten Schock haben wir versucht zu Verhandeln und zu fragen, ob es nicht eine Ausweichmöglichkeit gibt. Meine Schwester nimmt auch so schon ein Medikament für den Flug, aber dadurch, dass dann auch noch die Nachtschicht dazu käme, würde sie noch eine höhere Dosis bekommen und braucht den ganzen Tag dafür um davon runterzukommen. Damit ist ja nicht nur ihr erster Tag ruiniert, sondern auch unserer, da wir nichts zusammen machen können. Bei der letzten Reise kamen wir halb zehn im Hotel an und das war schon sehr grenzwertig. Dann lief auch mit dem Zimmer nicht alles glatt (bekamen ein bereits benutztes, bei welchem die Klimaanlage nicht funktionierte). Das sind auch noch Punkte die dazu kommen können. Es war ja nichtmal die Rede von einer Wiedergutmachung. 

    Meine Schwester fragte uns schon, ob sie uns den Urlaub versaut hätte.. das macht mich traurig und sauer, weil uns allen die Vorfreude verdorben wurde. Ein Gegenangebot (obwohl wir fünf verschiedene Häfen genannt hatten) und das wars. Klar ägern wir uns auch über die schlechten Zeiten, aber dass wir zualler erst erstmal versuchen bessere Zeiten aufgrund meiner kleinen Schwester zu bekommen ist doch verständlich.

  • marko2909
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    geschrieben 1366634956000

    vonschmeling:

    @marko

    Du bist lustig ... die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 9 Monaten! ;)

    Wie 9 Monate???? ... da bin ich ja uralt. :laughing:

    01/15 River Park Hotel & Suites, 01/15 MSC Divina Karibik-KF, 02/15 Harrison Miami Beach, 05/15 Hotel Potsdamer Hof Berlin Mitte, 07/15 Side Serenis
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1366641168000

    Bei mir hat es 13 Monate gedauert ...(war aber auch Gerichtsprozess)  :frowning:

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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