• PZiehm
    Dabei seit: 1127260800000
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    geschrieben 1366717316000

    Bei uns haben sich leider nicht nur die Flugzeiten, sondern auch gleich der ganze Reiseablauf und der Flughafen verändert. Ich habe eine Sportreise für mich und meine Freundin gebucht. Der sportliche Teil wird von einer Sportfirma durchgeführt. Der Rest über ein Reisebüro mit Neckermann organisiert. Erst sind einige der Leistungen wie z.b. Barbecueabend und Party mit Live DJ gestrichen worden, da es zu wenig Teilnehmer gibt. Dann gab es gestern einen Anruf vom Reisebüro. Wir sollten am 04.05.2013 ab Düsseldorf um 6.25 Uhr fliegen. Rückflug am 11.05.2013 um 9.55 Uhr von Ibiza zurück. Eine schriftliche Reisebestätigung mit den gebuchten Flugzeiten liegt vor. Gestern die Mitteilung, Neckermann habe uns aus Versehen auf Köln/Bonn, Hinflug 12.45 Uhr gebucht. Rückflug 21.00 Uhr. Ankunft in Köln Bonn um 23.20 Uhr. Wir wohnen im schönen Münsterland und haben extra den Flug ab Düsseldorf gebucht, da der Zug direkt fast von unserer Wohnung nach Düsseldorf zur Terminal fährt, ohne Umsteigen etc.. Da wir nachts in Köln/Bonn landen können wir nur mit dem Zug nach Hause fahren. Das bedeutet knapp 7 Stunden Rückreise nach Hause, da nachts kaum Züge fahren. U.a. hätten wir über zwei Stunden aufenthalt am Flughafen Köln/Bonn bis der Zug kommt, dann noch mal 2 Stunden Aufenthalt nachts um 4.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Bahnhof Münster. Wir wären dann ca. 6.35 Uhr daheim. Und das ganze mit zwei Frauen alleine nachts am Bahnhof... Außerdem kann man uns nicht garantieren, dass wir auf Ibiza das Zimmer bis abends behalten können bzw. dass die Verpflegung für den letzten Tag gesichert ist. Es kann sein, dass wir dann Mittags auf Ibiza mit allen Wertsachen ohne Verpflegung auf der Straße stehen, trotz gebuchter AI-Verpflegung.

    Angeblich hat Neckermann falsch gebucht. Neckermann behauptet aber, dass Reisebüro habe falsch eingebucht. DAs Reisebüro hat uns nun Tickets Zug zum Flug angeboten. Was würde Ihr tun? Evtl. auf einem Taxitransfer zurück bestehen? Meine Freundin kann nachts nicht Auto fahren und ich nehme immer Tabletten geben Flugangst, bin also auch nicht fahrtüchtig. Angehörige, die uns nachts mal eben in Köln abholen haben wir auch nicht. Ich bin so sauer, am liebsten würde ich alles stornieren. Ich könnte heulen vor Wut....

    Vielleicht fällt Euch noch was ein?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366721211000

    Eine Änderung des Abflughafens müsst ihr nicht billigen, ihr könnt die Reise mit Anspruch auf Erstattung des vollen Preises stornieren.

    Hat das Reisebüro tatsächlich einen Fehler gemacht - wieso habt ihr dann eine Buchungsbestätigung am DUS? Das ergibt keinen Sinn.

    Falls ihr gerne reisen möchtet, ist ein Taxitransfer Verhandlungssache - dem räume ich zwar keine großen Chancen ein, aber es wäre eine Option.

    Viel Erfolg! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • PZiehm
    Dabei seit: 1127260800000
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    geschrieben 1366721645000

    Leider ergibt das doch Sinn mit Düsseldorf. Die Reisebestätigung haben wir vom Reisebüro bekommen. Da steht wirklich explizit der Flug ab Düsseldorf drin. Habe gerade mit Neckermann gesprochen, die haben vom Reisebüro eine Buchung ab Köln/Bonn bekommen. Jetzt haben sie uns evtl.noch Paderborn angeboten. Ist aber genauso besch..... Ich bin echt wütend. Erst werden die Leistungen zusammen gestrichen und jetzt noch das. Habe echt schon keine Lust mehr zu fliegen..

    Taxitransfer habe ich auch schon überlegt. Hin können wir mit dem Zug. Ist zwar auch aufwendig, aber von der Uhrzeit her machbar. Nur zurück, das geht gar nicht. Und was machen wir vor Ort? Normalerweise würden wir nach dem Frühstück abreisen. So müssen wir uns noch den ganzen Tag vor Ort verpflegen und Ibiza ist ja wohl nicht gerade ein Schnäppchenort.... Von den Wertsachen, die wir mit uns rumtragen dürfen mal erst gar nicht zu reden.....Vor allem ist die Reise verdammt teuer. Da hätte ich schon anderes für buchen können. Für eine Woche mal eben fast 1200 Euronen pro Person im DZ, Einzelzimmer hätte fast 1500 gekostet. Finde ich Anfang Mai für Ibiza nicht gerade ein Schnäppchen...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366732756000

    Aus reiserechtlicher Sicht bestehen die Optionen stornieren oder zusätzliche durch den Fehler verursachte Leistungen erstatten zu lassen.

    Das kannst du aus meiner Sicht allerdings nur auf dem Verhandlungswege mit deinem Reisebüro klären - ich rechne nicht damit, dass du hier im Forum auf eine optimale Lösung stößt ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1366750990000

    @PZiehm

    Aus reiserechtlicher Sicht wurde bereits alles von @vonschmeling geschrieben.

    Aus rein persönlicher Sicht würde mich an erster Stelle interessieren, ob das RB tatsächlich falsche Daten an den RV geschickt hat. :?   Das müsste sich aus den Unterlagen bzw. aus den Einträgen im PC des RB ergeben.

    Es ist richtig, dass dir dieses Wissen nicht unmittelbar weiterhilft, es könnte aber ggf. zu einer besseren Verhandlungsbasis beitragen.

    Zu den anderen von dir erwähnten Punkten:

    Ja, du musst davon ausgehen, dass du das Zimmer nach dem Check-out nicht mehr nutzen kannst. Du kannst allerdings an der Rezeption erfragen, ob man dir ein Zimmer - falls vorhanden / ev. gegen ein gewisses Entgelt - zur Verfügung stellen kann. Was die AI-Leistungen betrifft, so ist dies hotelabhängig.

    Was deine Rückfahrt Köln/Bonn zum Heimatort betrifft: Ich entnehme deinen Angaben zu den Fahrtzeiten mit der DB, dass du nicht unmittelbar in Münster wohnst, sondern 35 Min. mit der Bahn von Münster entfernt... was bedeutet, dass du auf den entsprechenden  Anschluss ab Münster 2 Std. warten musst.

    Du könntest nun versuchen - wenn du denn die Reise nicht stornieren möchtest -, zummindest diese ev. Taxikosten mit demjenigen zu verhandeln, dem hier der Fehler unterlaufen ist.

    Denn auch ich bezweifle sehr, dass man dir das Taxikosten von Köln/Bonn zu deinem Heimatort zahlen wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • cheyenne98
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    geschrieben 1366753585000

    aber - mal so als völlig Unwissende  eingeworfen - wie kann es denn sein, dass auf der Buchungsbestätigung andere Daten stehen als auf der vom RB eingepflegten Buchung beim VA? Wenn ich im RB buche, dann ist es doch so, dass die Buchung in meinem Beisein getätigt wird, dass also genau das ausgedruckt wird, was der RB Mitarbeiter an Daten eingegeben und an den Veranstalter weitergeleitet hat, oder?!  Wie also kann die Reisebestätigung anders lauten als die tatsächliche Buchung? Versteh ich nicht... :frowning:

    und wieso bietet das RB denn nicht eine "Umbuchung" auf das ursprünglich Gebuchte an? Das ist doch das Logischste und Einfachste, und eigentlich sollte es doch für das RB auch selbstverständlich sein, den selbst verursachten Fehler wieder gutzumachen?

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1366753882000

    @cheyenne

    "...dass die Buchung in meinem Beisein getätigt wird, dass also genau das ausgedruckt wird, was der RB Mitarbeiter an Daten eingegeben und an den Veranstalter weitergeleitet hat, oder?"

    Ja, davon gehe ich eigentlich auch aus.

    Lt. des ersten Postings von @PZiehm war's - nach der Aussage des RB - ein "Versehen" des RV. Nun sagt der RV, es sei ein Fehler des RB...

    Und darum sollte die TO m. E. zuallererst diesen Punkt im RB klären.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • PZiehm
    Dabei seit: 1127260800000
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    geschrieben 1366804942000

    Tja, normalerweise buche ich meine Reisen im Reisebüro daheim im Ort oder stelle sie selber online zusammen. Bloß dieses Mal handelt es sich um ein Sportevent von einer Sportagentur, zusammen mit eben jenem Reisebüro. Dieses Reisebüro ist aber über 100 Kilometer von mir weg. Da fährt man nicht mal eben so hin. Außerdem ist das wohl ein online-Reisebüro. (ich hatte schon von Anfang an so ein komisches Gefühl. Der Sportverantalter ist seriös, die machen auch die Events auf der Fibo. Das ist soweit in Ordnung). Also musste ich online buchen. Hat ja auch wunderbar geklappt, bis vorgestern. Lt. RV hat dieser wohl eine Sammelbuchung bekommen. 10 Personen ab Köln/Bonn. D.h. das Reisebüro hat wohl übersehen, dass zwei Personen ab Düsseldorf fliegen wollten. Wie der Fehler im Reisebüro aufgefallen ist, war der Flug ab Düsseldorf leider ausgebucht, bzw. Neckermann hat in dem Flieger keine Kontingente mehr. Wir haben jetzt einen Transferservice gebucht, der uns wenigstens in Köln/Bonn nachts abholt. Wir müssen mal sehen, ob wir die Rechnung vom Reisebüro erstattet bekommen. Die angebotenen Alternativflüge waren nämlich auch nicht besser. Flug um 4.00 Uhr ab Münster. Da können wir dann schon am Vortag anreisen, da nachts dort auch keine Züge von uns aus fahren. So eine Reise buche ich wohl nie mehr. Aus Schaden wird man klug. Das Programm vor Ort ist ja auch schon ziemlich zusammen gestrichen worden.

    Liebe Grüße und danke für die Tips.

    Petra

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1366923548000

    Mag sein dass mein Rechtsverständniss falsch ist, aber für mich gibt es einen gültigen Vertrag mit dem RB über eine Reise ab / bis DUS.

    Mit einer Stornierung wegen Irrtums wird das RB wohl auch schlechte Karten haben. Natürlich vorausgesetzt dass zum Buchungszeitpunkt die Reise ab DUS zum bezahlten Preis im Angebot war.

    Ein reiner Bearbeitungsfehler eines Mitarbeiters hebt einen Vertrag nicht auf.

    Damit hat das RB die Leistung, wie vereinbart, zu erbringen oder dadurch entstehende Mehrkosten zu ersetzen.

    Für deine Reisetage gibt es immer noch Non-Stop Flüge (z.B. mit der LH) ab / nach DUS. Da spielt es keine Rolle ob Neckermann dafür ein Kontingent hat. Das RB hat die Flüge zu buchen oder, was natürlich eine heisse Kiste ist, du buchst die selbst und verklagst das RB auf Schadenersatz.

    Ich würde an deiner Stelle das RB informieren dass ich auf Flughafen DUS bestehe und es immer noch entsprechende Flüge gibt. Bei etwas über € 400, pro Ticket, sollte dieser (eigene) Fehler für das RB verkraftbar sein. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du, nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung, dies auch gleich über einen Anwalt machen lassen.

    Die gestrichenen Leistungen haben nichts mit dem RB zu tun, sondern dafür kannst du eventuell eine Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1366926626000

    Was den ersten Teil des Beitrages von @mkfpa betrifft stimme ich weitgehend zu.

    "Weitgehend" insofern, als mir eine schlüssige Erklärung des Reisebüros bezüglich des Irrtums fehlt und ich mich noch immer frage, weshalb Dokumente auf DUS ausgestellt werden konnten als Abflughafen?!

    Dazu muss es einen Vorgang gegeben haben, ohne allerdings zu wissen, welcher Quelle die Dokumente entstammen, ist eine Bewertung zumindest nur schwindlig.

    Ebenso schwindlig mein Empfinden:

    DUS und CGN liegen sehr nah beeinander, da mag man schon mal eigenmächtig "vereinfachen" und die beiden DUS Mädels halt praktischer Weise auch auf CGN frickeln ... kann man nicht zwingend herleiten, liegt aber nahe.

    Generell kann auf Erfüllung bestanden werden, insbesondere durch die Kurzfristigkeit der Bekanntgabe einer auch objektiv erheblichen Änderung wäre der Verursacher vermutlich im Obligo. Richtig - heiße Kiste, wenn der Verursacher nicht von sich aus im Quark kommt.

    :?

    Mehrkosten hingegen sollte man stur fordern und ggf. ist der Anspruch sehr plausibel und mühelos erstreitbar.

    Es würde übrigens nichts schaden, wenn P.Ziem den Vermittler namentlich bekanntgäbe ... das ist gem. der Forenregeln durchaus erlaubt und wäre hier sicher nicht ganz uninteressant.

    Teil II der Ausführungen:

    Die meisten Rahmenveranstaltungen dieser Genese sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Sofern sie nicht erreicht wird schreibt sich der Veranstalter einen Wegfall in den AGB frei, und das ist bislang unbestrittene Rechtslage.

    Ein Anspruch auf Minderung besteht hinsichtlich der Streichung m.E. daher nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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