• vonschmeling
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    geschrieben 1399117233000

    Mein Reden: Forum bildet! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carofeli
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    geschrieben 1399480474000

    Fluggastreche: Technik-Defekte ausgenommen?

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1399488957000

    „Wenn die Verordnung so kommt, dann gibt es faktisch keine Ansprüche mehr“

     

    Alles Konjunktiv.........ergo müssen wir uns doch um ungelegte Eier noch keine Gedanken machen!

    Und ich denke in Brüssel mahlen die Mühlen ja etwas langsamer...... ;)   Außerdem wollen doch sicher alle schlecht verdienenten EU-Parlamentarier nicht auf Geld verzichten, wenn sie in BRU stehen und der Flieger hat Verspätung wegen einem geplatzten Hydraulikschlauch. :laughing:

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • xadoo
    Dabei seit: 1292889600000
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    geschrieben 1399632328000

    Nach einer Pauschalreise sollte der Abflug von PMO nach MUC mit AB um 8.50 Uhr sein als man uns 20 Minuten vor der geplanten Abflugszeit mitteilte dass der Flug sich um 3 Stunden verspäten werde.

    Gründe wurden uns nicht genannt.

    Der Flieger ging dann um 12.00 und wir (2 Personen) kamen also mit 3 Stunden Verspätung um 14.00  in MUC an.

    Auf mein Schreiben wegen Schadensersatz an AB bekam ich folgende Antwort:

    aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten überreichen wir Ihnen sowie den von Ihnen benannten Mitreisenden in Form dieses Schreibens eine Ermäßigung von insgesamt 300 EUR auf zukünftige, bei airberlin und NIKI getätigte Buchungen.

    Bitte teilen Sie uns nach erfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens (V-1137445) und Ihrer Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl und Kontoinhaber) mit. Hierzu können Sie uns per E-Mail (gutscheineinloesung@airberlin.com) oder per Fax unter 030 / 3434 1909 erreichen. Wir werden die Gutschrift anschließend umgehend veranlassen.

    Selbstverständlich ist auch die Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einer Pauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlin beinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung der Reise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihre vollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgang für Sie veranlassen.

    Die Einlösung ist möglich bis zum 11/06/2014 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKI durchgeführt werden. Jede Form der entgeltlichen Übertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. ist ausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr airberlin Kundenservice

    Das ist für mich eine neue Form der pauschalen Ablehnungen, nämlich die zeitliche Befristung der Gutschein-Einlösung in kürzester Zeit.

    Außerdem habe ich meiner Recherche nach einen Anspruch von 250.-€ pro Person und zwar nicht in Form einer Flugermäßigung sondern in BAR!

    Oder sehe ich das falsch?

    Danke für Infos

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1399641203000

    Es steht dir frei, das Angebot abzulehnen und deinen Anspruch gem. VO(EG) 261/04 geltend zu machen.

    Bitte beachte die genaue Ankunftszeit in der Parkposition  (AIBT). Wenn diese auch nur eine Minute unter den 3h lag, wird deine Einrede nicht erfolgreich sein.

    Über die Vorgehensweise habe ich einige Beiträge vor deinem informiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pelikan1
    Dabei seit: 1162252800000
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    geschrieben 1399645037000

    mein Rückflug aus Ägypten wurde von 17.00 Uhr auf den nächsten Tag 01.00 Uhr verschoben, weil der Flughafen 4 Tage vorher eine Sicherheitsübung/Notfallübung ankündigte und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr gesperrt war.

    So landeten wir erst am nächsten Tag um 6.05 Uhr und konnten nicht arbeiten gehen bzw. mussten noch einen weiteren Tag Urlaub nehmen. Der Reiseveranstalter meinte, dass wäre höhere Gewalt und schloss vorab jegliche Haftung aus.

    Stimmt das? Ist eine Sicherheitsübung wirklich höhere Gewalt? Lohnt sich wohl der Auwand für einen Antrag auf Entschädigung?  

    Mfg pelikan1

  • vonschmeling
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    geschrieben 1399645923000

    eine kurzfristig anberaumte Sicherheitsübung des Flughafens ist zwar keine höhere Gewalt, aber sicherlich ein Ereignis außerhalb der Sphäre des Veranstalters bzw. auch des Luftverkehrsführers. Die Sperrung der Start- und Landebahnen ist mit in ihrer Macht stehenden Möglichkeiten nicht zu umgegehen, daher nehme ich an, dass ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 - also im Rahmen der FluggastrechteVO - nicht durchzusetzen sein wird.

    Verschuldensunabhängig ist hingegen der Anspruch auf 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere. Dieser ist an den Veranstalter zu richten.

    Bei euch beträfe das 3h - berechnet auf einen Tagespreis von € 100 wären das demnach € 15 Erstattung, unabhängig vom Verschulden bzw. den Versorgungsaufwendungen, die der RV für euch zu erbringen hatte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1399652982000

    @xadoo und @pelikan1,

    Ihr könnt Eure Ansprüche doch kostenlos z.B. bei flightright (hier der Thread) prüfen lassen, ein paar Klicks genügen und im Erfolgsfall wird Euch lediglich eine Provision berechnet, die vom erzielten Schadensersatz abgezogen wird, bekommt Ihr kein Recht, kostet Euch das nichts.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1399654546000

    @rhodos-peter

    wieso sollte man sich an ein Unternehmen wenden, welches sich rein um die Fluggesellschaften kümmert??? :frowning:

    vs hat hat doch recht verständlich und in meinen Augen auch schlüssig kommuniziert, dass es hier nix gibt.

    In dem Fall kostet es einfach Zeit, die man besser dafür nutzen kann sich an den RV zu wenden um den Tagessatz einzufordern.

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1399661946000

    Die einschlägigen Inkassounternehmen der Genese flightright bieten einen sogenannten Erstattungsrechner an, der mittels Eingabe der Flugnummer eine vorläufige Information liefert, ob das spezifische Operating zur Entschädigungsforderung gem. Fluggastrechteverordnung geeignet ist.

    Das ist dann in der Tat ein sehr unkompliziertes, aber eben auch kein sehr verlässliches Verfahren.

    Die wiederholte Darstellung "Kost ja nix wenn es nicht funzt" halte ich für zumindest unvollständig; ich kenne Fälle bei welchen der Einsatz dieser Dienstleister den Anspruch gekostet hat, wogegen er direkt bei der Airline relativ mühelos durchgesetzt werden konnte.

    :?

    Die Läden gibt´s nicht erst seit gestern und die Luftverkehrsunternehmen haben sich für den Umgang mit ihnen inzwischen besser gewappnet.

    Zur Thematik gibt es jedoch einen separaten Thread ...

    Falls die Datenbanken ordentlich gepflegt und aktualisiert werden, könnten sowohl xadoo als auch pelikan1 mit Hilfe eines solchen Rechners eine vage Einschätzung zu ihren Operatings nachsehen.

    Vollkommen unverbindlich versteht sich!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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