Prima - somit kannst du Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 führen und musst dich nicht mit dem Gutschein abspeisen lassen.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1399893678000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1399902919000
So der Airport Hamburg hat sich gemeldet...unsere Maschine ST5163 ging 22:55 on block...leider 5 Minuten zu "früh" schon ärgerlich nach dem ganzen ...jetzt warte ich nochmal ab was und ob Germania mal von sich hören lässt und dann werde ich die ganze Sache wohl als erledigt und ohne Ansprüche sehen müssen ich frag nochmal für "Dumme" damit ich das nicht falsch verstehe...
unser Flug laut Plan RMF ab 14:40 HH an 19:00
mit Verspätung ab 17:40 HH an 22:55 on Block laut Airport HH
Haben wir "Anspruch" nach EU Flugverordnung???
Persönlich denke ich das nicht, denn zw.19 Uhr und 22:55 liegen keine 4 Std. Oder hab ich einen Denkfehler drin?
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geschrieben 1399905442000
Der Anspruch besteht ab einer Verspätung von 3h.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1399931419000
@vs,
du schreibst ...Anspruch ab 3 Std...aber ich dachte , das es nach Entfernung und Verspätungszeit geht...RMF-HH ca 3612 km und dann ab Verspätungszeit 4 Std= 600,- p.P
oder gibt es dann für die Entfernung und unter 4 Std...3 Std 55 min. 400,- p.P.???
Wäre lieb wenn du mich nochmals aufklären könntest
Danke
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geschrieben 1399933349000
Lt. der Verordnung zu den Fluggastrechten besteht generell (noch!) bei einer Verspätung ab 3h ein Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe des Anspruchs berechnet sich aus der Enfernung nach Großkreisberechnung.
Bezogen auf die Strecke HAM-RMF sind das € 400 pro Person.
Nicht dass das hier nicht schon ungefähr elwundneunzigtausendmal erwähnt worden wäre ...?!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1399934004000
Ja , ok danke..da hatte ich mich falsch belesen...sorry
Aber mit der Großkreisberechnung irrst du Großkreis schließt Hurghada mit ein...Marsa Alam hat eine Entfernung von über 3500 km genau gesagt 3780 km laut Luftlinie.org und somit müssten es dann 600,-p.P.sein.
Hatte ich vorhin mal gegoogelt.
Danke dir trotzdem für deine Info.
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geschrieben 1399935655000
Kann sein - ich google nicht ständig Großkreise und bin auch nicht grade bemüht, Ansprüche nach oben zu justieren ...
Nachdem du jedoch offenbar erhebliche Energie in die Recherche investierst befremden mich die Inhalte deiner Nachfragen mittelschwer ... sorry!?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1399936731000
Ich hatte doch geschrieben, das ich etwas falsches gelesen habe...nach einem langen Arbeitstag steht man halt mal auf dem Schlauch
Sorry, wenn ich dich meine Fragestellung mittelschwer verwirrt. Das war nicht mein Ansinnen, aber ich gelobe Besserung.
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geschrieben 1399996333000
In meinem hier vor einigen Seiten geschilderten Fall kommt Bewegung.
Zur Erinnerung. Der Flug FRA-CAI hatte 5 h Verspätung beim Abflug, wegen verpassten Anschlussflug nach LXR kumulierte die Verspätung bei Ankunft auf 8 h. (Keine Info von MS über Fluggastrechte beim check in).
Der Fall läuft über RA, heute die Antwort von MS
".......Die Verspätung erfolgte in diesem Fall aus Sicherheitsgründen die außerhalb unseres Einflussbereiches lagen .........In diesem Fall verweisen wir auf höhere Gewalt, das heißt, dass trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......."
Im folgenden Wortlaut bietet MS, weil sie ja ihren Beförderungsauftrag erfüllt hätten, p.P. 200,00 EUR Entschädigung an und weißt darauf hin, dass dieses Angebot auf dem Kulanzweg erfolgt. Angehängt an das ist noch eine sog. Abfindungserklärung, wenn man das Kulanz-Angebot annimmt.
Unser RA bittet nun um Rücksprache - wie sollen wir uns verhalten??
Klage einleiten?? Unsere RSV ist ohne Selbstbehalt ..... klar, kommt jetzt drauf an, ob die RSA Deckung gibt.
Da wir nicht ohne eure Meinung in die Rücksprache gehen wollen, hier die Frage:
Ist die Aussage .....trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......." überhaupt höhere Gewalt? Gibt es dazu Urteile?
Dabei nehmen wir den ungünstigsten Fall für uns an, das MS das akute Sicherheitsproblem, die lückenlosen Inspektionen bis zu diesem Zeitpunkt und die Notwendigkeit der daraus resultierende Extrainspektion auch beweisen kann.
400 eur oder 800 eur oder 0 eur ..... das ist die Frage
Grüße
Steffen
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geschrieben 1399998951000
Inzwischen sind die Kriterien für exkulpierende sog. außergewöhnliche Ereignisse ziemlich spezifiziert - und praktisch kein technisches Problem wirkt exkulpierend.
Doch noch immer gibt es unterschiedliche Entscheidungen - beispielsweise bei Vogelschlag.
Der Spatz in der Hand: 400 Schleifen sofort
Die Taube auf dem Dach: 800 Schleifen nach prozessualer Einigung in etwa 9-18 Monaten.
Warte mal ab was euer Anwalt rät.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.