Das Thema ist nicht mehr so einfach und es gibt wohl auch noch keine klare Linie, da es noch nicht wirklich Urteile dazu gibt. Aber nach meinem Rechtsverständnis (absoluter Hausgebrauch und relativ unfundiert! ) müssen die Veranstalter, welche bei Buchung voraussichtliche Uhrzeiten angeben, eine Verschiebung inzwischen vernünftig begründen können. Bei Euch erscheint sie mir sehr signifikant und sollten die ursprünglichen Flüge nicht nachweislich gestrichen worden sein, würde ich beim Veranstalter mal energisch nachhaken, denn ich denke, da ist ein Entgegenkommen seinerseits durchaus realistisch.
Solltest Du stornieren wollen, oder Sonstiges im Sinn haben und der Veranstalter geht nicht darauf ein, hilft wohl nur ein lizensierter Reiserechtberater...