• HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1403046530000

    Das Thema ist nicht mehr so einfach und es gibt wohl auch noch keine klare Linie, da es noch nicht wirklich Urteile dazu gibt. Aber nach meinem Rechtsverständnis (absoluter Hausgebrauch und relativ unfundiert! ) müssen die Veranstalter, welche bei Buchung voraussichtliche Uhrzeiten angeben, eine Verschiebung inzwischen vernünftig begründen können. Bei Euch erscheint sie mir sehr signifikant und sollten die ursprünglichen Flüge nicht nachweislich gestrichen worden sein, würde ich beim Veranstalter mal energisch nachhaken, denn ich denke, da ist ein Entgegenkommen seinerseits durchaus realistisch.

    Solltest Du stornieren wollen, oder Sonstiges im Sinn haben und der Veranstalter geht nicht darauf ein, hilft wohl nur ein lizensierter Reiserechtberater...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1403085082000

    Insbesondere bei einer Änderung der Airline ist eine Nachfrage zur Begründung die richtige Maßnahme, und sei es nur um dem Veranstalter zu signalisieren "mach es dir nicht zu einfach!".

    Hier wurde zudem im Kurzfristbereich gebucht, das bedeutet die Flugzeiten müssen bei der Buchung bekannt gewesen sein und nicht etwa noch nicht festgelegt.

    Sehr wahrscheinlich ergibt sich aus der Begründung nicht viel Anhalt, allerdings kann man auf seinen Anspruch auf Planungssicherheit verweisen und beispielsweise eine Erstattung von 1 Tagessatz der Reise vorschlagen.

    Immerhin reden wir hier von insgesamt 17h Abweichung und nicht von einem Nasenwasser ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vflhai
    Dabei seit: 1117065600000
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    geschrieben 1403095140000

    Okay danke.....Mal abwarten was kommt....

    Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.

  • Siegerland - Carsten
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1403171842000

    Hallo!

    Auch bei mir hat es eine Flugzeitenänderung zu meinen Ungunsten gegeben. So fliege ich bereits um 06.00 Uhr statt um 11.25 Uhr wieder zurück. Ok, damit kann ich leben, Flugzeiten sind unverbindlich.

    Leider habe ich aber eine Zwischenlandung in Hannover und dann geht es erst nach Zweibrücken. Da ich Direktflug gebucht habe, möchte ich das nicht hinnehmen.

    Ist man nicht verpflichtet mir einen anderen Direktflug als Alternative anzubieten?

    Was soll ich unternehmen?

    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada
  • pzl64
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    geschrieben 1403172489000

    Sieh dir mal die Definition von Direktflug an, insbesondere den Unterschied zum Nonstopflug...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403176119000

    Exakt - es wurde ein Direktflug gebucht und genau dieser wird auch geliefert.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Siegerland - Carsten
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1403176735000

    Tatsächlich, Direktflug kann durchaus auch eine Zwischenlandung beinhalten.

    Wieder was dazu gelernt. Also muß ich die Sachlage akzeptieren. oder?

    Wie sähe es bei einem Non-stop Flug aus?

    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1403177117000

    ...natürlich mußt Du es akzeptieren, denn Du hast ja nach wie vor einen Direktflug.

    Bei einem zugesicherten non-stop Flug wäre das anders... ;)

  • Fleurance13
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    geschrieben 1404028600000

    Ich bin gestern aus der Türkei heim gekommen. Beim Hinflug vor 1 Woche haben wir beim Check in erfahren, dass unser Flug 7 Stunden Verspätung hat. Am Flugticket stand zwar im linken Abschnitt die neue Bording Zeit, aber am rechten Teil, den Abriss den ich beim Einsteigen behalten darf, stand noch immer die alte Flugzeit. Ich habe die Dame am Check-In gebeten, mir eine Bestätigung mit der neuen Flugzeit zu geben. Die Dame weigerte sich und meinte, von ihr bekommen wir das nicht.

    Nach 1 Woche finde ich natürlich auch über die Ablugzeiten im Internet nichts mehr. Muss ich bei Einreichung für Entschädigung irgendwie beweisen, dass der Flug Verspätung hat, denn in der Hand habe ich derzeit nichts. Ich denke aber, wenn es vor Gericht ginge könnte der Richter ja wohl die erfolderlichen Auskünfte bei der Fluglinie einfordern oder?

  • Chris737
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    geschrieben 1404029501000

    "Beweisen" muss man eine Verspätung nicht - es ist auch nicht üblich, dass am Flughafen darüber eine Bestätigung ausgestellt wird. Die Daten sind auch im Nachhinein noch nachzuvollziehen. In sofern muss bei der Anforderung einer Entschädigung kein Nachweis erbracht werden.

    Gruß

    Chris

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