Schon richtig, man spart Arbeit - aber dies lässt sich der Anwalt bezahlen.
Häufiger als man annimmt sind schon die einfachen Beschwerden erfolgreich, in diesem Fall muss man i.d.R. selbst dafür aufkommen.
Es sei denn, die Airline hat versäumt über die Fluggastrechte zu informieren, dann können lt. Beschluss auch schon vorgerichtliche Kosten zurückgefordert werden.
Für mich (ganz subjektiv!) geht mit der hier aktuell vorgetragenen Frage "... oder soll ich gleich einen Anwalt bevollmächtigen?" die Erwartung einher, dies könne das Luftverkehrsunternehmen beeindrucken und/ oder beschleunige die Abläufe; da dies nicht der Fall ist habe ich darauf hingewiesen.
Man kann sich Arbeit auch damit ersparen, eines der Inkassounternehmen zu beauftragen, wartet aber u.U. ebenso lang auf eine Regulierung und muss etwa 30% Provision (im Erfolgsfall) abführen.
Aus hier schon mehrfach genannten Gründen halte ich die persönliche Beschwerde für den besseren Weg. Sollte das Luftverkehrsunternehmen diese wegklatschen, kann man immernoch von den verschiedenen Maßnahmen und Hilfestellungen Gebrauch machen.
Ist allerdings meine ganz eigene Sichtweise - man kann ihr folgen oder jederzeit anders handeln.