• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404920041000

    Der Irrtum liegt im "wichtigen Grund" ...

    Wenn du nicht einverstanden bist mit der Änderung kannst du vom Vertrag zurücktreten, ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht jedoch nicht.

    Maximal wird eine Kulanzgutschrift von einem halben Tagessatz der Reise angeboten, das wurde hier allerdings schon x-mal beschrieben.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1405009753000

    Ihr habt sechs Nächte gebucht und sechs Nächte bekommen. ;)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Breitbach
    Dabei seit: 1113868800000
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    geschrieben 1405166761000

    ...und es würden wohl auch 7 Tage zusammenkommen auf der Rundreise durch D.

    Das muß man schon mögen oder vom Vertrag zurücktreten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1405194399000

    @Breitbach

    Wo bitte siehst du da eine "Rundreise" durch D???

    Die Fahrt von HAM nach Berlin Hbf dauert zu dieser Tageszeit etwa 2h15min.

    Und die Beschwerde dreht sich um den 7ten "Urlaubs"tag, dessen man sich beraubt sieht.

    Hier noch einmal der Hinweis:

    Die Reisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern kann man den Reisepreis nur unter bestimmten Voraussetzungen mindern - beispielsweise der einer erheblich gestörten Nachtruhe.

    Dies ist der Fall, wenn der Abflug kurzfristig von 16:00 Uhr am Nachmittag auf 6:00 Uhr in der Früh vorverlegt wird und man somit um 3:00 Uhr am Flughafen erscheinen muss.

    BAfH hat jedoch einen Rückflug um 11:10 Uhr erhalten und kommt anstatt um 0:40 Uhr nun schon um 13:20 Uhr in HAM an. Da allerdings SXF gebucht wurde, hat er die Möglichkeit den Reisevertrag zu kündigen und Anspruch auf die Erstattung des Erlangten in voller Höhe.

    Eine Entschädigung - wurde sie beziffert? - wie verlangt muss nicht bezahlt werden, schon die Bahntickets sind ein ausreichendes Alternativangebot. Zudem wird eine Gutschrift von € 30 auf den gesamten Reisepreis angeboten.

    Es bleibt BAfH unbenommen, mit dem Veranstalter nachzuverhandeln und alternative Flüge nach SFX am Reisetag vorzuschlagen. Das hat zuweilen tatsächlich befriedigende Ergebnisse erbracht.

    Fruchtet das nicht, dürften weitere Bemühungen vergeblich sein.

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  • Breitbach
    Dabei seit: 1113868800000
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    geschrieben 1405250105000

    wenn man geflissentlich Umsteige und Wartezeiten "vergisst" mag man zu anderen Ergebnissen kommen. Ich halte derartige Darstellungen für milde ausgedrückt geschönt. Im übrigen lege ich keinen Wert auf die Diskussion von Meinungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1405253916000

    Die Umsteigezeiten sind berücksichtigt und Wartezeiten hat man andernfalls auch.

    Also was bitte soll daran "geschönt" sein? :frowning:

    Tja Breitbach - wenn du keinen Wert auf Diskussionen legst, ist ein Forum wohl nicht ganz der richtige Ort um diese Abneigung auszuleben ...

    ;)

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  • Breitbach
    Dabei seit: 1113868800000
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    geschrieben 1405254766000

    wieder falsch, nicht nur was die Zeitvorstellungen angeht.

    Auserdem:

    Es geht in diesem Forum um Meinungen. Gegenteilige Ansichten, auch wenn man diese selbst für richtiger hält als die anderer, bedürfen keiner persönlichen Ansprache.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1405255971000

    Es bedarf vor allen Dingen keiner Diskussion darüber, dass die Reisezeit von HAM Airport nach BER Hbf einschließlich des einen Umsteigens in den ICE angegeben ist und nicht etwa "falsch" - hier klicken.

    "Falsch" ist allenfalls, eine Zugfahrt von HAM nach BER als "Rundreise durch D" zu persiflieren ...

    Letztlich ändert sich durch diese Betrachtungsweisen auch nichts an den Optionen des Fragestellers. Diese wurden bereits aufgezählt und ist der Rest schlichterdings off topic.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Breitbach
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    geschrieben 1405256920000

    umso verwunderlicher ist es (oder eventuell doch nicht), wenn jemand meint, auf eine als sarkastisch gut erkennbare Meinungsäusserung überhaupt eingehen zu müssen, denn

    Sich daraus zwangsläufig entwickelnde Diskussionen tragen naturgemäss zu nichts sinnvollem bei.

  • tuerkeirot
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    geschrieben 1405459738000

    Hallo,

    jetzt versuche ich nochmal Antworten, Erfahrungen und Hilfe auf meine Frage zu bekommen.

    Meine Tochter hatte im Februar bei Airfrance für Dezember einen Flug nach Washington und New York gebucht. Soweit so gut...jetzt muss sie den Flug stornieren...bei Airline angerufen und erfahren, das der Hinflug weder stornierbar noch umbuchbar sei...dies hänge mit dem Tarif zusammen...für den Rückflug bot man 40,- an. Auf dem Ticket und bei der Buchung(es waren 3 Personen anwesend, die alle mitgelesen haben und nichts dazu gelesen haben, das nichts stornierbar wäre)

    ist nix zum Tarif zu lesen. Habe die Buchung aufgerufen und wenn ich Tarifbedingungen anklicke kommt das Fenster mit Hinweis auf Servicecenter...dort angerufen meinte die Dame sie könne das sehen und der Flug wäre eben nicht erstattbar...

    Nun gibt es ja das neue Urteil Az.2-24S152/13 das besagt, das es sehr wohl möglich ist sein Geld bei Stornierung auch bei nichtstonierbaren Tickets zurück zubekommen.

    Wie sollen wir vorgehen...kann man bei der Airline die dazu gehörigen Tarifbedingungen anfordern, denn bis auf 2 PC Ausdrucke hat meine Tochter gar nix in der Hand(mit den Flugzeiten und Sitzplatznummern und Hinweis zu Mahlzeiten) Der Preis setzt sich aus Flugpreis 200,- und 400,-Steuern und Gebühren zusammen.

    Ein Ticket sieht meiner Meinung anders aus...auch kein Code drauf, lediglich die Buchungsnummer.

    Ich hoffe auf ein paar Tipps. :frowning:

    LG Antje

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