@Breitbach
Wo bitte siehst du da eine "Rundreise" durch D???
Die Fahrt von HAM nach Berlin Hbf dauert zu dieser Tageszeit etwa 2h15min.
Und die Beschwerde dreht sich um den 7ten "Urlaubs"tag, dessen man sich beraubt sieht.
Hier noch einmal der Hinweis:
Die Reisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern kann man den Reisepreis nur unter bestimmten Voraussetzungen mindern - beispielsweise der einer erheblich gestörten Nachtruhe.
Dies ist der Fall, wenn der Abflug kurzfristig von 16:00 Uhr am Nachmittag auf 6:00 Uhr in der Früh vorverlegt wird und man somit um 3:00 Uhr am Flughafen erscheinen muss.
BAfH hat jedoch einen Rückflug um 11:10 Uhr erhalten und kommt anstatt um 0:40 Uhr nun schon um 13:20 Uhr in HAM an. Da allerdings SXF gebucht wurde, hat er die Möglichkeit den Reisevertrag zu kündigen und Anspruch auf die Erstattung des Erlangten in voller Höhe.
Eine Entschädigung - wurde sie beziffert? - wie verlangt muss nicht bezahlt werden, schon die Bahntickets sind ein ausreichendes Alternativangebot. Zudem wird eine Gutschrift von € 30 auf den gesamten Reisepreis angeboten.
Es bleibt BAfH unbenommen, mit dem Veranstalter nachzuverhandeln und alternative Flüge nach SFX am Reisetag vorzuschlagen. Das hat zuweilen tatsächlich befriedigende Ergebnisse erbracht.
Fruchtet das nicht, dürften weitere Bemühungen vergeblich sein.