Hallo,
gerade stellt sich mir eine Frage, nachdem ich den Beitrag von Familienbande001 und die Antwort von vonschmeling las:
Welche Distanz genau bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung?
Die Verordnung ist mir klar, jedoch habe ich gerade mal nachgeschaut, wie die Distanz zwischen Marsa Alam und Leipzig ist: knapp unter 3.500km! Hannover wiederum, was eigentlich angeflogen wurde, liegt über den 3.500km - ich dachte, das Endziel sei ausschlaggebend!? Oder ist es der Flughafen, der letztendlich angeflogen wird, auch wenn es nicht der eigentlich gebuchte war? In diesem Fall wäre das ja von Vorteil, in anderen Fälle könnte sich das aber auch nachteilig auswirken.
Und zählt immer die Luftlinie? Denn die eigentlich geflogene Route ist ja immer länger als die Luftlinie.
VG