• Capa1403
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    geschrieben 1407699466000

    Hallo,

    gerade stellt sich mir eine Frage, nachdem ich den Beitrag von Familienbande001 und die Antwort von vonschmeling las: 

    Welche Distanz genau bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung?

    Die Verordnung ist mir klar, jedoch habe ich gerade mal nachgeschaut, wie die Distanz zwischen Marsa Alam und Leipzig ist: knapp unter 3.500km! Hannover wiederum, was eigentlich angeflogen wurde, liegt über den 3.500km - ich dachte, das Endziel sei ausschlaggebend!? Oder ist es der Flughafen, der letztendlich angeflogen wird, auch wenn es nicht der eigentlich gebuchte war? In diesem Fall wäre das ja von Vorteil, in anderen Fälle könnte sich das aber auch nachteilig auswirken.

    Und zählt immer die Luftlinie? Denn die eigentlich geflogene Route ist ja immer länger als die Luftlinie.

    VG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1407703268000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Capa1403

    Berechnungsgrundlage ist die Methode nach Großkreis, hieraus ergeben sich die "erforderlichen" >3.500 km.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Waldschrat
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    gesperrt
    geschrieben 1407714947000

    Hallo v.s.,bitte schau mal in deine PN,hast meine Nachricht noch nicht gelesen :-)

    l.G. Waldschrat

    Seit dem ich die Menschen kenne,liebe ich die Tiere
  • intotheblue
    Dabei seit: 1283472000000
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    geschrieben 1407768981000

    Hallo, ich hoffe hier bin ich mit meiner Frage richtig,

    Ich hatte bei meinem letztem Urlaub zum ersten mal ein paar Ärgernisse.

    Geplanter Abflug am 24.7.14 um 17:30 Uhr, Tatsächlicher Abflug am Folgetag 25.7.14 um 7:00 Uhr. (Condor)

    Ich bin gerade dabei die Fluggesellschaft anzuschreiben mit allen Nachweisen ect.

    Meine Frage lautet jetzt, kann ich durch die versäumte Hotelübernachtung am 24.7.14 auch beim Reiseveranstalter Schadensersatz fordern? Schuld war ja die Fluggesellschaft…

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

    MfG

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1407770860000

    Gerade mal acht Beiträge vorher wurde deine Frage bereits beantwortet.

    @'vonschmeling:' sagte:

    ...Die Forderung an den Veranstalter ist hinfällig, da sie von der Entschädigung gem. VO(EG)261/04 abgerechnet würde.

    Eine Causa kann nicht vielfach entschädigt werden sondern gilt immer nur die maximale Rate.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1407772288000

    Die Fluggesellschaft bedarf keines "Nachweises", es genügt die Angabe der Flugnummer, der Reisedaten und der Namen der betroffenen Passagiere; wahlweise kann man eine Kopie des Boardingpass beifügen. Das reicht vollkommen, denn

    alles weitere ist im Rahmen der Flugdatenerfassung leicht zugänglich für das Luftverkehrsunternehmen und muss nicht etwa vom Fluggast beigebracht werden.

    Das wiederum ist bereits nur 5 Beiträge vor deinem nachzulesen ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1407846448000

    Bei Condor kann man sogar online reklamieren:

    Maske ausfüllen, Flugverspätung über 3 h ankreuzen und den Ausgleich nach EU-Fluggastrecht anfordern.

    https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/reklamation-zum-durchgefuehrten-flug.jsp

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Semmel61
    Dabei seit: 1407801600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1407857075000

    Am 18.08.14 fliegen wir in die Türkei in den Urlaub. Lt. Buchung geht der Hinflug um 19.40 Uhr von Berlin-Schönefeld los. Nachdem ich die Reiseunterlagen gestern per Mail bekam, verschiebt sich der Abflug auf 22:15 Uhr. Wir landen um 02:30 Uhr in Antalya. Ehe wir das Gepäck bekommen und dann nach ca. 3 Stunden Transferzeit in Alanya sind, ist es ca. 06:30 Uhr. Dadurch ist es ganzer Urlaubstag und auch die erste Nacht futsch. Lohnt es sich eine Forderung an den Reiseveranstalter anzumelden und hätte dies Erfolg, weil ja die Nachtruhe beeinträchtigt ist?

    mfG

    Semmel

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1407864691000

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Semmel61 ;)

    Sehr wahrscheinlich hätte eine Beschwerde Erfolg, denn es liegt eine erhebliche Störung der Nachtruhe vor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 8032
    geschrieben 1407925847000

    @cliffideo

    Danke für den Tipp, unglücklicherweise brauchten wir das genau dieses Jahr. Mal abwarten, was nun weiter passiert.

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
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