Bei einer so großen Verspätung kannst du die Kosten für die eigenmächtig gebuchte Rückreise vom Veranstalter zurückverlangen. Hierzu musst du ihm neben den Belegen eine kurze Begründung deiner Forderung zusenden, am besten per Einschreiben und mit einer relativ kurzen Fristsetzung zur Erledigung.
Falls eine Reaktion weiterhin ausbleibt besteht die Möglichkeit rechtlich gegen Neckermann vorzugehen.
Allerdings ist diese Erstattung von einer ggf. zugesprochenen Entschädigung im Rahmen der Verordnung zu den EU Fluggastrechten in Abzug zu bringen.
Edit: Für das Eintreten der Versicherung ist nicht das Buchungsdatum sondern das des Ereignisses maßgeblich.
Dennoch solltest du eine Deckungszusage einholen.