da die Flüge (u.a. Flugzeiten) ein Baustein einer Pauschalreise ist und der RV hier abhängig vom Carrier ist wirsd Du mit deiner Anfechtung der AGB an dieser Stelle kein Glück haben.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1422382121000
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geschrieben 1422386010000
Noch ein kleiner Hinweis:
"Die Ansprache der Forenmitglieder im gesamten Reiseforum und über die privaten Nachrichten erfolgt über das 'Du'... " (Netiquette / holidaycheck.de)
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1422386080000
mimowetter:
Leider hatte ich damals noch keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich es darauf ankommen lassen und wenigstens versucht, die Preisdifferenz zu Variante A einzuklagen.
Wenn doch so superklar ist, dass die Veranstalter gegen Gesetze verstoßen, dann wär doch gar kein Risiko dabei gewesen, das bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu verfolgen....
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geschrieben 1422387407000
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Im von dir erwähnten Urteil hat der Verbraucherschutz die AGB einiger Veranstalter angegriffen, und schließlich obsiegt mit der Folge, dass sie - und nur sie! - diese nicht weiter verwenden dürfen.
Das Urteil ist hier zigmal verlinkt, dort sind die betreffenden Forumulierung nachzulesen.
Nicht angegriffen wurden bisher die AGB der Airlines, diese behalten sich Anpassungen der Flugzeiten und des Routings nach wie vor vor.
Deinen Pauschalreisevertrag schließt du mit dem Veranstalter ab, dieser darf dich nicht ohne Angabe eines wichtigen Grundes auf ein anderes Operating buchen / deine voraussichtlichen Reisezeiten ändern. So weit so gut.
Ändert nun aber die Airline ihre Slots und verlegt den Hinflug von 11:30 auf 3:15 Uhr, so ist das der sogenannte "wichtige Grund" und du hast keinerlei rechtliche Handhabe, beispielsweise einen Mehrpreis im Vergleich zu einer völlig anderen Reise zu verlangen, die du wegen der vorläufigen Zeiten verworfen hast.
Es gibt nun mal Abläufe, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind - und genau so einer ist das. Selbstverständlich kannst du ergo für eine Änderung der Airline keine Ansprüche an den Veranstalter richten - ob es dir nun gefällt oder nicht.
Gleichsam könntest du auch erstreiten wollen, dass die am Dienstag gebuchte Pauschalreise und mit exakt denselben Paramtern am Freitag 200€ billigere preislich anzugleichen sei - sorry, aber das ist total banane!
Offenbar bist du an einer Aufklärung deiner irrtümlichen Annahmen jedoch nicht interressiert, ansonsten wärst du meinem Rat gefolgt und hättest wenigstens ein paar Seiten in diesem Thread zurückgelesen.
Im Übrigen ersuche ich dich in aller Deutlichkeit, umgehend auf deine vollkommen unsubstantiierten Verdächtigungen und deren Verbreitung in einem der meistfrequentierten deutschsprachigen Reiseforum zu verzichten.
Das ist eine ultimative Aufforderung und ich kann da ggf. sehr spitzfindig werden.
Es darf angenommen werden, dass die meisten seither betroffenen Pauschalreisegäste inzwischen festgestellt haben, wie wenig tatsächlichen "Nutzen" ihnen der aushäusig gefeierte "Sieg" der Verbraucherschützer in der Praxis erbringt und sie sich vielleicht mit den unliebsamen kritischen Kommentatoren des Sachverhalts versöhnt haben.
Wie gesagt - wenn du dich gerettet fühlen möchtest hast du meinen Segen - mir schwant angesichts deiner Beiträge allerdings, dass du noch nicht einmal so konkret weißt wovor?!
Naja, dem stünde immerhin die mangelnde Zuständigkeit für die Causa im Wege!
(Was ein Glück!!!! )
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1422389498000
Wie,das ist keine überaus schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte?
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geschrieben 1422392446000
Nein,mam62 - und auch kein staatsträchtiger Konflikt.
Einfach nur >>böze JungzInnen<< ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1422448655000
Weia, wenn Kleinkinder dazu gezwungen werden, morgens um 2 Uhr eine Flugreise anzutreten, das sollte doch zumindest bis zu UNICEF hin abgeklärt werden, oder?
Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer.. -
geschrieben 1422452085000
Das gilt aber nur beim Rückflug. Beim Hinflug ist das ja eine "gute" Startzeit. Auch wenn die Hotels die Zimmer erst am Nachmittag frei geben.
Was ja dann wieder eine Unverschämtheit ist, die man extra preismindernd rügen möchte....
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geschrieben 1422480746000
Die außerordentliche Mittelmäßigkeit der "Methode" erweist sich beispielsweise an der persönlichen Wahrnehmung von mimowetter:
Der 3 Uhr Termin ist bereits zum Abflug höchst unwillkommen.
Wie sollte das "Geschäftsmodell" also je erfolgreich sein?!
Sorry, aber aus meiner Sicht gibt es nur einen Rat:
Niemals nie nicht mehr Geld ausgeben, wenn das einzig unterscheidende Merkmal der Pauschalreise die Reisezeit/ der Operator ist!
(Gut, das hat dann auch einen endlosen Bart - aber für den zeichne ich nicht verantwortlich!)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
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