• Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
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    geschrieben 1426438552000

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem: wir haben für unsere Mexiko-Reise Flüge und Hotel(s) separat gebucht. Unser im August 2014 gebuchter Rückflug am 31.05.15 um 15.40 Uhr wurde bereits ein paar Wochen nach der Buchung auf 21.10 Uhr verlegt. Das haben wir akzeptiert, in der Hoffnung, zumindest einen Teil der zusätzlichen Stunden mit Late-Checkout zu überbrücken. Jetzt wurde der Rückflug durch Condor jedoch erneut erschoben, und zwar auf 00.10 Uhr am 01.06.15. Da hilft dann auch kein Late-Checkout mehr, sondern es müßte ein zusätzlicher Tag im Hotel gebucht werden. Haben wir Anspruch auf Erstattung dieser zusätzlichen Kosten durch Condor?

    Hätten wir unter diesen Umständen auch die Möglichkeit, den Rückflug zu annullieren - vorausgesetzt, wir finden passende Flüge bei einer anderen Fluggesellschaft am 31.5. tagsüber? Denn durch die geänderte Abflugzeit in Cancun würden wir unseren Anschlussflug in Frankfurt verpassen und würden erst 6 Stunden später als geplant in Hannover ankommen.

    LG Conny
  • vonschmeling
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    geschrieben 1426440267000

    Ihr werdet sicherlich vor Mitternacht im Hotel abgeholt, insofern sehe ich keine Veranlassung eine weitere Hotelnacht zu buchen / deren Erstattung zu begehren.

    Die Möglichkeit eines Teilstornos mit Anspruch auf Erstattung dürfte auch nicht gegeben sein, jedoch könnt ihr den kompletten Flug canceln und einen anderen suchen.

    Edit:

    Und hier vorsorglich der Link zum richtigen Thread, dort werden Änderungen im Vorwege der Reise thematisiert.

    Benutze den einfach weiter, dann bleiben die Informationen beisammen und stille Leser gehen gemeinsam mit der Übersicht feiern!

    ;)

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426453460000

    Hab die Thematik jetzt hier hin kopiert - im Sinne des Benefits "treffliche Antworten"!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1426466409000

    Gabi2001:

    Es wurde um Rat gefragt und bei Condor lautet dieser eben, Einschaltung von Inkassoagenturen, welcher Rechtsform auch immer.

    Gabi 2001 ( Franz )

    Leider "lautet" es eben nicht sondern ist dein ganz persönlich zusammengestiefelter Humbug aus weiß ich nicht wie vielen Kausalitäten!

    Der gute Rat ist:

    Beginnt mit persönlicher Beschwerde, ganz gleich bei welcher Airline!

    Wenn es 3 von 100 sind bei Gabi bleibt´s immer noch ohne Anspruch auf eine Regel (die du ja bekanntlich sehr beliebig und selbst erstellst!?), entbehrt jeglichen belastbaren Vergleichs und kann als aus der Lende geschossen wohl kaum das Prädikat "Rat" halten.

    Sorry, aber komm mal klar mit deinen permanenten Anmaßungen!? :?

    Allein die Tatsache, dass dein Geheule über gar so grottige CONDOR Performance eine gewisse Regelmäßigkeit darstellt bildet beileibe noch keine Allfälligkeit ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1426497470000

    Ich sehe - ehrlich gesagt - keinen großen Aufwand darin, zuerst den von mir verlinkten Bogen auszufüllen, dürfte keine fünf Minuten dauern.

    Danach kann man immer noch mit der ganz großen Wumme vorgehen, wenn es nicht klappen sollte...die Fristen sind ja lang genug. ;)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1426499261000

    Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre, Alfred. Alle weiteren Schritte sind davon dann gar nicht mehr betroffen ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
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    geschrieben 1426510643000

    Und hier noch ein Erfahrungsbericht "von der anderen Seite":

    Flug im Dezember 2012, Rückflug um 24 h verspätet, eine einzige Email an Condor mit em Begehren um Entschädigung (nach EU hastenichgesehen) versendet.

    4 Wochen später waren 2x 400 EUR per Scheck in der Post.

    Für diesen geringen Aufwand soll ich 200 EUR an Flightright & Konsorten abgeben? Niemals nicht..

    Wie schon oben angesprochen bleibt es ja jedem unbenommen, bei mangelnder Reaktion auf schwerere Keulen umzuschwenken.

    Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Email kurz, knapp und korrekt zu verfassen, ohne dem Empfänger sämtliche heulenden Höllenhunde an den Kopf zu wünschen. Auch die Erwähnung von zusätzlichem Ungemach wie Gummibrötchen oder Buswartezeiten sollte man sich und dem Empfänger der Mail ersparen. Zahlen, Daten, Fakten und gut ists.

    Viel Erfolg!

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • mkfpa
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    geschrieben 1426607572000

    Ich habe letztes Jahr auch meinen Anspruch, bei KLM, selbst gestellt und die zwei mal € 600 waren nach 2 Wochen auf unserem Konto. Keine Ausreden, keine Fragen, völlig problemlos.

  • Annasusanna
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    Beiträge: 68
    geschrieben 1426777522000

    Hallo zusammen, 

    in zwei anderen Foren war ich leider falsch. Hatte dieses hier leider zu spät gefunden. 

    Folgendes Problem: Ich habe im Oktober für meine Mutter bei Seat24 einen Flug mit Swiss im Juni von Basel nach Palma und zurück gebucht. Nun sah ich heute zufällig, dass diese Flüge gestrichen wurden, da Swiss nicht mehr ab Basel fliegt. 

    Swiss sagte mir, dass muss Seat24 kostenfrei umbuchen. Seat24 sagte mir nach 1 Stunde in der Warteschleife, man würde kostenfrei stornieren, behalte aber 20 € Bearbeitungsentgelt ein. Sehe ich irgendwie nicht ein, denn ich kann ja nix für die Streichung. 

    Meine Mutter wollte sich mit ihrer Schwester und Schwägerin in PMI treffen, hatte extra die Flugzeiten so gewählt, dass es mit Ankunft und Abflug ungefähr hinhaut und einen privaten Transfer für die drei gebucht. Das haut nun alles nicht mehr hin. Bei Flügen ab Zürich würde es gehen, die sind aber über 100 € teurer und meine Mutter hat sich die Reise von ihrer kleinen Rente mühevoll zusammengespart. 

    Muss Swiss mir nun einen aufpreisfreien Flug ab Zürich zur Verfügung stellen oder was habe ich sonst für Rechte?

    Vielen Dank und Grüße

    Annasusanna

  • vonschmeling
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    geschrieben 1426780723000

    Lies dich mal durch die AGB von Seat24, Annasusanna.

    Daraus müsste ich ergeben, welche Ansprüche du geltend machen kannst, denn

    dies ist dein Vertragspartner.

    So etwas erledigt man übrigens idealerweise vor der Buchung ...

    Hättest du hingegen direkt bei Swiss gebucht wären aufpreisfreie Ersatzflüge obligatorisch gewesen.

    Ein Grund warum ich dieser Option i.d.R. den Vorzug gebe.

    Der Preiskampf ist ein harter am Himmel, da werden unlukrative Verbindungen schon mal im Handstreich ersatzlos ausradiert und der Fluggast hat - wie im Falle deiner Mutter!- seine liebe Not, eine befriedigende Ausweichlösung zu finden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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