• mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
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    geschrieben 1429190787000

    Ich rege mich auf, weil Holginho völlig recht hat mit seiner Feststellung, dass die 40.000 Klagen eine verschwindend geringe Zahl ist - die Frage ist nur: Warum?

    In dem von mir bereits zitierten Artikel der WiWo steht

    "Jahr für Jahr stranden rund 1,3 Millionen Fluggäste auf deutschen Flughäfen. Mal ist eine Maschine kaputt, mal streikt das Boden- oder Bordpersonal, oder der Flughafen kapituliert vor Schneefällen. In den meisten Fällen haben die Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine stattliche Entschädigung"

    Es geht hier also um richtig, richtig viel Geld. Also haben die Airlines ein vitales Interesse, über Ansprüche nicht aufzuklären, diese zu negieren oder die Zermürbungstaktik zu wählen um die letztendliche Auszahlungen für einen Flug so niedrig wie möglich zu drücken. Der Autor der WiWo hat ja auch überzeugend durchgerechnet, warum sich dieses Vorgehen rentiert.

    (Natürlich findet man diese Vorgehensweise auch in anderen Bereichen, Stichwort Patientenklagen, aber das ist hier nicht das Thema und macht es auch nicht besser).

    Natürlich sind Sie @Alfred_Tetzlaff an Ihr Geld gekommen, ich habe da auch keine Bedenken, aber in Istanbul habe ich aus der verspäteten Maschine eine Mutter mit zwei Kleinkindern getroffen, die meinte, wenigstens etwas zu trinken hätte man uns anbieten können. Daraufhin habe ich dann nur ganz erstaunt gefragt, ob sie denn keinen Verflegungsgutschein erhalten habe? Hatte sie nicht, sie hatte am Check-In nur nach dem Grund der Verspätung gefragt und von einem Gutschein hat ihr niemand etwas erzählt. DAS macht mich wütend!

    Aber immerhin sind wir jetzt schon zu sechst aus der Maschine und wenn noch weitere Reisende sich melden wollen, gerne. Nochmals: Es geht um den Flug

    TK 1952 am 30.03.15 von Amsterdam nach Istanbul

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1429191305000

    @mimowetter

    Kleiner Hinweis: In Foren, wie diesem, ist das Du der übliche Umgangston.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429191504000

    ...und was sollte dieser, zudem überflüssige 'Aufruf' bringen?

    Den wesentlichen Punkt hast du im Artikel der WiWo zwar zitiert

    "...In den meisten Fällen haben die Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine stattliche Entschädigung..."

    selbst aber überlesen... oder einfach nicht verstanden!?

    Deine Anprüche an TK hast du bei der Airline angemeldet und bisher noch keine negative Reaktion darauf erhalten. Warum hältst du jetzt nicht erst mal bis zu einer Antwort von TK die Füsse ruhig, anstelle übelste Polemik wie "Organisierte Kriminalität" hier im Forum abzusondern...?!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1429191908000

    Also mich würde jetzt nicht verwundern, wenn bei TK die Beschwerde erst mal im Stapel ganz unten landen würde... ;)

    Und die Gründe, warum nicht mehr betroffene Kunden ihr Recht beanspruchen, müssen diese Kunden beantworten - Unwissenheit(obwohl in Zeiten des I-Nets...), keine Lust, Unbedarftheit.

    Wobei die Sache mit der Verpflegung bei der Frau nicht in Ordnung ist, ohne Frage, zumal sie sich am entsprechenden Counter gemeldet hat.

    Und nochmals, auf Aufruf an ebenfalls beteiligte Fluggäste ist unnötig.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
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    geschrieben 1429193405000

    @ Bernhard707

    "In den meisten Fällen" bedeutet bei 1,3 Mio also Minimum 650.000

    tatsächliche Klagen nur 40.000; das sind dann maximal 6,15%

    also verzichten mindestens 93 % auf das Ihnen zustehende Recht!

    Was habe ich also "nicht verstanden"?

    Und in dem von mir zitierten Fall, den ich in der Tat einfach nur schändlich finde, geht es nicht um TK sondern um Condor! Wenn ich über zehn Urteile für EINEN Flug kassiert habe, ist Schluss mit "Einzelfallprüfung" - meine Meinung!

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1429193934000

    Es soll ja auch tatsächlich Fälle geben, in denen Airlines die Entschädigung ohne richterliche Anweisung zahlen, dann fällt dein Rechenbeispiel auch schon wieder in sich zusammen.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429196177000

    @mimowetter

    Zum Glück ist die deutsche Rechtsprechung eben nicht deiner Meinung unterworfen, zu deinen Verständnisproblemen haben sich weitere Fragen erledigt, die führst du auch so schon in steter Regelmässigkeit ad absurdum!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429197372000

    @ Alfred_Tetzlaff sagte:

    Also mich würde jetzt nicht verwundern, wenn bei TK die Beschwerde erst mal im Stapel ganz unten landen würde...

    Yep. sowas kann schon mal vorkommen... die Recherche nach weiteren Artikeln zur "Meinungsbildung" kann währendessen ja vielleicht die lange Wartezeit vertreiben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Minerva72
    Dabei seit: 1240012800000
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    geschrieben 1429203576000

    in einem muss ich @mimowetter recht geben:

    Wenn ein Flug von A nach B Verspätung hat, dann haben alle Passagiere, die diesen Flug gebucht haben, dieselben Ansprüche. Wenn eine Fluglinie, nachdem sie schon in zehn Rechtsstreits diesen Flug betreffend unterlegen war, dem elften, der den Entschädigungsantrag vielleicht sogar erst nach Vorliegen dieser Urteile stellt (es sind ja 3 Jahre Zeit), wieder erstmal einen ablehnenden Bescheid schickt, dann ist das für mich durchaus ein befremdliches Gebaren. 

    Das hat meiner Meinung nach auch nichts damit zu tun, dass Urteile zunächst immer nur einen konkreten Fall betreffen. Natürlich ist das so, aber bei nachweislich gleichen Voraussetzungen gilt auch das gleiche Recht. 

    VG,

    Minerva

  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1429204388000

    Ja, zumal die Airline jedes Mal nicht nur den Betrag erstatten muss, sondern auch Verzugszinsen zu zahlen hat und den gegnerischen Anwalt bezahlen muss.

    Allerdings scheint es sich immer noch zu lohnen, wenn ein gewisser Teil der Fluggäste keinen langen Atmen und keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten hat.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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