• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1430270350000

    @Suse325, eure Gesamtreisezeit hat sich durch den um einen Tag früheren Rückflug von Langkawi nach Kuala Lumpur ja nicht verringert und der Veranstalter hat vermutlich in Kuala Lumpur für eine Übernachtung in mindestens der auf Langkawi entsprechenden Hotelkategorie gesorgt.

    Soweit ich weiss fliegen von Langkawi ausser MH nur Budget Airlines wie Air Asia etc. nach Kuala Lumpur, wenn also Malaysia Airlines den Flug gestrichen hat liegt dies sicher nicht im Einflussbereich des Veranstalters. Dessen Prio musste vor allem einer gesicherten Erreichbarkeit des gebuchten Intercontinental-Flugs mit Emirates gelten.

    Nach meiner Meinung bestehen für euch keine rechtlichen Möglichkeiten für eine eventuelle Preisminderung.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • playaamadores
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    geschrieben 1430397348000

    Hallo, ich wollte mal kurz abschließende Infos mitteilen.

    Mein Post vom 13.03.15, über 6 Stunden Verspätung Fernreise. Anspruch Entschädigung 600 p.P.

    Ich habe flightright beansprucht und nach 14 Tagen einen Vergleich angeboten bekommen, 930 Euro ( 2 Personen), nicht angenommen und nach 2 Tagen schon Nachricht das sie die vollen 1200 zahlen. Das Geld war 5 Tage später von flightright auf dem Konto.

    Die ganze Abwicklung  mit flightright hat nun  ''nur '' 3 Wochen gedauert.

    Gut letztendlich sind es statt 1200 letztendlich nur 843 Euro wegen der flightright Gebühren geworden.

    Aber egal , wir freuen uns trotzdem und dafür haben wir gerne solange auf dem Flughafen gewartet, zumal wir optimal in den über 6 Stunden Wartezeit mit Getränken und Speisen versorgt wurden.

    4 Mitflieger mit denen ich Kontakt habe die auch im Flieger waren haben den Weg über Condor direkt genommen und nach jetzt mittlerweile ca. 8 Wochen noch kein abschließendes Ergebnis.

    Mit flightright geht es gewiss schneller denke ich nur eben die Gebühren sind heftig,

    das muss jeder für sich entscheiden wie er es macht.

    Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand
  • karin324
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    geschrieben 1430835685000

    Folgender Fall:

    Flug gebucht Dubai-Bremen-Dubai bei KLM/Air France. Rückflug Bremen-Paris verspätet um ca. 3 Stunden und damit Anschlussflug verpasst. Dies war bereits in Bremen klar. Dort wurde aber gesagt man würde sich in Paris um den Rückflug am gleichen Tag kümmern. In Paris wurde die Umbuchung auf andere Fluglinie am gleichen Tag verweigert und auf den Flug am nächsten Tag umgebucht. Hotel und Verpflegung wurde übernommen.

    Sehr ärgerlich, da der Fluggast dadurch berufliche Termine verpasst und einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen muss.

    Laut Flightright besteht "aufgrund erheblicher Verspätung" Anspruch auf 600€ plus Erstattung des Ticketpreises, was eine Gesamtsumme von 1.240€ ausmacht.

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass die 600€ die höchstmögliche Entschädigung sind. Kann es tatsächlich sein, dass dies in diesem Fall anders ist?

    PS: Gesamtverspätung am Zielort damit exakt 24 Stunden

    karin
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1430836172000

    Man kann entweder den Ticketpreis erstatten lassen oder die pauschale Entschädigung in Anspruch nehmen - ich sehe wahrlich keinen Grund, warum das in diesem Fall "anders" sein sollte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
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    geschrieben 1430836549000

    Wenn Flightright offensichtlich bereits involviert ist, wäre eine Nachfrage bezüglich der bestimmt sehr interessanten Begründung bei dem Unternehmen eigentlich naheliegend.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • karin324
    Dabei seit: 1105747200000
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    geschrieben 1430837471000

    @bernhard

    Flightright ist noch nicht involviert, es wurde nur das Formular ausgefüllt und dann kam diese Berechnung. Beauftragt sind sie nicht.

    @vonschmeling

    entweder/oder ist für mich schlüssig. Einen Grund für beides sehe ich auch nicht. Vielleicht wurde bei der Eingabe in das Formular ein Fehler gemacht (war ich nicht selber).

    Mal sehen.........momentan hat der Fluggast keine Lust weitere Ansprüche zu stellen. Er ist ja zu Haus angekommen :shock1: und will sich nicht weiter ärgern.

    karin
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1430848430000

    @karin324

    Das Thema ist aber auch über die Neigung des von dir erwähnten Fluggastes hinaus interessant.

    Aus der von dir genannten Summe lässt sich entnehmen, dass der Ticketpreis höher war als die mögliche Entschädigung. In solchen Fällen sollte man Betroffenen immer raten, das Luftverkehrsunternehmen für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.

    Ehrlich gesagt kann ich mir nicht denken, welcher Eingabefehler zu einem so seltsamen Ergebnis führen könnte. Wie ist die zu erwartende Erstattungshöhe denn dargestellt? Als Summe?

    Auch nach einer gewissen Einkehr will mir keine Fallkonstellation in den Sinn kommen, bei der ein doppelter Anspruch möglich wäre. Grundsätzliche Rechtsauffassung von Entschädigung ist, dass für einen (immateriellen) Schaden nur einmal entschädigt werden muss, also entweder / oder und keinesfalls sowohl / als auch ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1430849335000

    Eine zugegeben sehr gewagte Vermutung, der erhoffte Kunde wird mit einer über den eigentlich zustehenden Anspruch hinausgehenden Summe "angefüttert"?

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  • karin324
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    geschrieben 1430858106000

    @vonschmeling

    wie gesagt war ich leider nicht dabei als das Formular ausgefüllt wurde. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man vielleicht die 600€ plus die Kosten des Ticket erstattet bekommt, wenn man den Ersatzflug am nächsten Tag nicht annimmt und selber am gleichen Tag einen Flug bei einer anderen Airline (die Möglichkeit hätte bestanden) gebucht und bezahlt hätte? Leider kommt man jetzt an das Formular nicht mehr dran. Es wurde aber (glaubhaft.....trotzdem kann ich es mir nicht vorstellen) so geschildert, dass die Abfrage gezielt gestellt wurde, ob man auf einen frühzeitigeren Flug mit einer anderen Airline umgebucht wurde. Diese Frage wurde wahrheitsgemäß verneint. Aber vielleicht bezieht sich die Frage darauf, ob man generell auf einen anderen Flug umgebucht wurde?

    Die mögliche Entschädigung wurde dann in einer Mail mit 600€ plus die Ticketkosten in Höhe von 640€ (Flüge von Dubai aus nach Deutschland und zurück sind immer teurer als Flüge von Deutschland aus und zurück) Gesamtentschädigung 1.240€ beziffert.

    @bernhard

    Den Gedanken hatte ich auch kurzfristig. Aber dann hätten sicherlich schon mehr Kunden diesen "Köder" erhalten und es wäre hier schon Thema gewesen.

    Ich bin Samstag selber in Dubai und werde mal sehen wie es weiter geht. Selbstverständlich werde ich ein eventuelles Ergebnis hier mitteilen.

    karin
  • vonschmeling
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    geschrieben 1430860396000

    Nein, auch in einer solchen Konstellation kann man nur die nachweislichen Kosten oder den pauschalen Entschädigungsbetrag in Anspruch nehmen.

    Zumal die tatsächliche Dauer der Verspätung ab >3h keine Rolle für den Erstattungsbetrag gem. VO(EG)261/04 spielt.

    Es müssen ja ggf. zusätzlich Versorgungsleistungen erbracht werden, maßgebliche Berechnungsgrundlage ist hier also nur die Distanz nach Vorgabe gc und tatsächlich auf € 600 pro Ticket limitiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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