Willkommen im Forum von HolidayCheck.
Grundsätzlich behalten sich Veranstalter im Rahmen von Pauschalreisen vor den Leistungsträger Flug zu ändern. Diese Daten werden vorläufig angegeben, insofern sind Freigewicht und Bordverpflegung auch keine vertraglich vereinbaren Leistungsbestandteile zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
Kurz gesagt: Eurer Vertrag umfasst einen Flug von A nach B am Tag X hin und Y zurück, spezifiziert jedoch nicht, welche Airline mit welchem Serviceniveau diesen durchführt.
Mit der Änderung um einen Reisetag habt ihr so oder so ein neues Angebot angenommen, dieses in den relevanten Details zu prüfen und ggf. nacharbeiten zu lassen wäre eure Obliegenheit vor dem Abschluss gewesen, wenngleich ein Hinweis des Reisebüros die Dienstleistung abgerundet hätte.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine Kompensation gibt es nicht - es gibt im Sinne des Vertrages ja nur den Schaden "Reise um einen Tag verkürzt".
Trotzdem möchte ich euch empfehlen, in sachlicher und höflicher Form (ohne jede Schuldzuweisung!) noch einmal mit dem Veranstalter zu verhandeln. Beispielsweise über ein Upgrade zu seinen Lasten bei Pegasus. Bei einer einigermaßen hochwertigen Reise wird er sich kaum weigern.
Immer unter der Prämisse: Ihr habt keinen rechtlichen Anspruch, wurde das Angebot schließlich wie unterbreitet angenommen!