• vonschmeling
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    geschrieben 1468719380000

    Weil die Rückfrage für das Ergebnis (=Anspruch) nicht die geringste Rolle spielt?

    Weil eine Alternative dennoch genannt wurde?

    Weil die Antwort jeglicher Höflichkeit entbehrte?

    Weil es mir wurscht ist, ob ein kratziger Neuling vergrätzt wird?

    Weil ich der Meinung bin, dass der Wald gem. des Rufers zurückruft?

    Reicht das oder brauchst du noch mehr Motive? :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Spellbond
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1468765924000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @vonschmeling

    Kopfschüttel, zwecklos.....bin schon wieder weg.

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1468775623000

    Spellbond (und mkfpa),

    Du kommst hier her auf der Suche nach Hilfe. Die Userin vonschmeling hat Dir zweimal den richtigen und gewünschten Link zur Verfügung gestellt, statt eines "danke, aber..." kommt ein in meinen Augen recht pampiges "Schön, aber..." mit anfolgendem Schlaufuchsgerede.

    So wie ich die Userin vonschmeling kenne, hätte sie sich gerne weiter Deines Anliegens angenommen und wäre mit Dir zusammen die Details durchgegangen.

    Statt jetzt hier weiterhin auf Trotzkopf zu machen, würde ich Dir, wenn auch vielleicht nur für die Zukunft, an die Hand geben wollen, daß man sich als Neuling und Hilfesuchender durchaus anders präsentieren kann und wahrscheinlich eher zum gewünschten Ziel gelangt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468784029000

    So ist es. Ich erkläre mir generell sehr gern einen Wolf, allerdings nicht gegenüber jemandem, der mir die Fähigkeit zum 3-Satz Rechnen abspricht.

    :?

    Für stille Leser, die sich evtl. interessieren:

    Maßgeblich für die Feststellung eines Anspruchs gem. VO(EG)261/04 ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren. Falls man sich nicht sicher ist, kann man entweder über den von mir beigetragenen Link recherchieren oder die sog. Actual In Block Time beim Flughafen erfragen. Sie wird dort obligatorisch erfasst und ist ggf. auch Grundlage für eine streitige Klärung.

    Für den Flug DE1440 am 25.6. bedeutet das: Die 3h wurden um 5min überschritten, die Fluggäste haben demnach einen Anspruch auf Entschädigung - sofern das Luftverkehrsunternehmen nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand (Aschewolke, Flughafen- oder Luftraumsperrung etc) exkulpiert ist. Die AIBT ist nämlich um 21 Uhr MESZ dokumentiert, also mit 3h05min Abweichung von der geplanten um 18:55 Uhr MESZ (bzw. 17:55/20 Uhr OZ).

    Tritt man die Beitreibung der Kompensation an eines der bekannten Inkassounternehmen ab sind solche Recherchen nicht notwendig, die Zeiten liegen dort in den Datenbanken vor.

    Zusätzliche Information zum Thema:

    Nach einigen Unsicherheiten im Vorfeld entschied der EuGH am 4.9.2014 (AZ C-452/13), dass die Ankunft eines Fluges auf den Zeitpunkt festzulegen sei zu dem die Türen der Kabine geöffnet werden. Bei hauchdünnen Überschreitungen der für einen Anspruch maßgeblichen 3h beriefen sich die Airlines gerne mal auf den Touch Down, Beschwerdeführer auf das Erreichen des Terminals. Mit der AIBT hat man sowohl einen zuverlässig nachweisbaren als auch einen plausiblen Zeitpunkt bestimmt.

    Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, dem alle von der VO(EG)261/04 betroffenen Fälle gleichermaßen unterliegen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1468834931000

    Hallo zusammen,

    wir sind am 03.07 mit Air Berlin nach Miami geflogen.

    Geplanter Ablug 9:45 Uhr ab Düsseldorf .

    Der Abflug verspätete sich mit der Begründung ein Crew Mitglied 

    hätte sich kurzfristig krankgemeldet auf 14:45 Uhr

    Diese Angaben machte auch der Pilot im Flieger.

    Wir sind mit ca. 5 Std Verspätung gelandet.

    Haben wir Anspruch auf Entschädigung.

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468842262000

    Soweit sich aus der Schilderung erkennen lässt, dürfte ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 mindestens in Höhe von 600€ pro Ticket gegeben sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1468845218000

    Danke, das wollte ich hören.

    Als erstes probiere ist das jetzt Mal selber und dann über die 

    Schlichtungsstelle .

    Hat schon jemand Erfahrung damit oder brauch ich bei Air Berlin 

    einen Anwalt?

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468857128000

    Du "brauchst" keinen Anwalt. Falls du allerdings rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbehalt schadet er auch nicht.

    Meistens reagiert man reflexartig mit Ablehnung oder einem läppischen Gutschein.

    Mit der Schlichtungsstelle sind mir sehr positive Erfahrungen berichtet worden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1468878073000

    @vonschmeling

    Nein reicht mir nicht. Aber lass Gut sein, deine Meinung aenderst du ja nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468878729000

    Gib mir einen plausiblen Anlass und ich ändere sie - kein Ding!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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