• sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1485536502294

    Na, das ist doch super schön. Freue mich für Dich.

    Sealord
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • reisefieber27
    Dabei seit: 1316822400000
    Beiträge: 160
    geschrieben 1488885376641

    Hallo

    Während unserer 6tägigen Pauschalreise erfuhren wir durch einen Blick in die im Hotel ausliegende Mappe mit den Abholzeiten dass wir 11 Stunden vorher zurückfliegen sollten. Wir hatten jedoch sonst zu keiner Zeit Informationen zu einer Flugzeitenänderung vom Reiseveranstalter, Reiseleiter, Airline, Hotel o.ä. bekommen.

    Natürlich setzten wir uns sofort mit der 24 Stunden Hotline des Veranstalters sowie der Reiseleitung in Kontakt. Diese bestätigten uns den früheren Abflug wunderten sich jedoch dass wir keine Informationen bzw. falsche Flugzeiten hatten.

    Auf dem Rückflug trafen wir auf Reisende die jedoch nie andere Flugzeiten hatten als den früheren Flug. Zuhause angekommen sahen wir im Flugplan der Airline dass es unseren Rückflug nie zu dieser Zeit gab sondern immer nur früher.

    Wurde uns tatsächlich eine Reise mit späten Rückflugzeiten verkauft die es nie gab ? Wir schrieben ein detailliertes Beschwerdeprotokoll an den Veranstalter. Dieser antwortete nur mit einem oberflächlichen Schreiben dass Flugzeitenänderungen immer möglich sind. Auf weitere Fragen von uns wurde nicht eingegangen.

    Die Airline haben wir auch schon angeschrieben jedoch noch keine Antwort erhalten.

    03.19. Magic Life Fuerteventura, 04.19 Magic Life Masmavi, 08.19 Lyttos Beach, 10.19 AIDA, 03.20 Mein Schiff3, 06.20 Magic Life Plimmiri,
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1488900431770

    Welche Antwort erwartest du denn?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reisefieber27
    Dabei seit: 1316822400000
    Beiträge: 160
    geschrieben 1488901793570

    Ob es für diesen konkreten Flug überhaupt eine Flugänderung gab.

    03.19. Magic Life Fuerteventura, 04.19 Magic Life Masmavi, 08.19 Lyttos Beach, 10.19 AIDA, 03.20 Mein Schiff3, 06.20 Magic Life Plimmiri,
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1488909127553

    Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.

    Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.

    Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reisefieber27
    Dabei seit: 1316822400000
    Beiträge: 160
    geschrieben 1488911052005

    Der Veranstalter hat aber keine Änderung bekannt gegeben. Erst im Nachhinein. Es war der zuständigen Stelle vor Ort überhaupt nicht klar dass wir eine spätere Abflugzeit auf unseren Reiseunterlagen hatten. Sie hatten nur die frühere Abflugzeit.

    Ich kenne mich mit dem Reiserecht natürlich nicht aus aber wenn es keine Flugzeitenänderung war sondern der Flug immer um diese frühere Zeit startet dann ist das doch nicht in Ordnung.

    Dann wurde uns eine Reise mit falschen Flugzeiten verkauft.

    Und der Abflug um 11 Stunden vorher ist ja auch nicht unerheblich.

    03.19. Magic Life Fuerteventura, 04.19 Magic Life Masmavi, 08.19 Lyttos Beach, 10.19 AIDA, 03.20 Mein Schiff3, 06.20 Magic Life Plimmiri,
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1488915525039

    Du möchtest also unterstellen, man habe euch wissentlich mit falschen Angaben geködert?

    Das solltest du ggf. belegen. Ansonsten ist vertraglich vereinbart, dass Änderungen aus wichtigem Grund vorgenommen werden können (aus Sicht des Veranstalters ist das beispielsweise eine Änderung durch die ausführende Luftverkehrsgesellschaft). Ob und wann diese die Änderung vorgenommen hat wird für dich schwerlich belastbar festzustellen sein, folglich auch dein Versuch der Einrede ins Leere gehen.

    Die Agentur vor Ort muss nur die aktuellen Flugzeiten vorhalten und nicht etwa eine persönliche Historie der Entwicklung für den einzelnen Reisegast seit seiner Buchung.

    Ich halte nichts an den beschriebenen Vorgängen für "merkwürdig". Mein Rat wäre eine freundliche Bitte um Gutschrift von 50% eines Tagessatzes an den Veranstalter gerichtet. Mehr Entgegenkommen ist nicht zu erwarten und kann auch nicht erstritten werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1488934609609

    Warum sollte das "schwerlich belastbar festzustellen sein"?

    Die Fluggesellschaft wird doch wissen ob zwischen der Zeit der Buchung und dem Rückflug eine Flugzeitenänderung von 11 Stunden erfolgt ist.

    Deswegen würde ich erstmal die Airline um eine Klärung der Frage zum Flugplans bzw. dessen eventueller Änderungen bitten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1489783388072

    Zu welchem Zweck? Hier geht es doch um einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter!

    Belastbar müsste ein vorsätzliches Verhalten / Versäumnis des Veranstalters nachgewiesen werden ...

    Ich bitte um präzise Wahrnehmung der relevanten Beiträge.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!