• Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1505629706585 , zuletzt editiert von Schneeglitzern

    Ich habe gerade von LH eine Absage für die Entschädigungszahlung erhalten und möchte gerne Eure Meinung dazu wissen.

    Wir sind am 07.07. von München nach Sevilla geflogen (4Personen). Der Flug startete pünktlich. Kurz vor Spanien kehrte der Flieger um. Der Pilot teilte uns mit. dass die Cockpitscheibe einen Riss hat und wir deshalb umkehren. In München stiegen wir in einen anderen Flieger und flogen nach Sevilla.

    Ankunft 3.36 Stunden zu spät.

    Am 21.07. habe ich LH eine Mail geschrieben. Erste Reaktion kam am 12.09. dass sie meinen angehängten Brief nicht haben. Den habe ich dann nochmal hingeschickt. 14.09. Anruf dass sie nichts haben. Dann habe ich den Text in eine Mail gepackt. 15.09. Antwort LH:

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September.

    Es tut uns leid, dass Sie und Ihre Familie am 7. Juli auf Ihrer Reise von München nach Sevilla von einer Flugverspätung betroffen waren. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.

     

    Auch wenn wir uns sehr bemühen den Flugplan einzuhalten, können wir nicht völlig ausschließen, dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt. Als Fluggesellschaft können wir in diesen Fällen nur eines tun: Unser Bestes geben, Sie trotzdem so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen.

     

    Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein Schaden am Cockpitfenster, der unmittelbar nach dem Abflug in München auftrat und eine Sicherheitsprüfung bedingte. Dieser tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor.

     

    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns trotz dieses Vorfalls weiterhin Ihr Vertrauen schenken und wir Sie demnächst wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.

    Vor lauter Zorn habe ich den Fall am Freitag noch an die Schlichtungsstelle gegeben.

    Leider gibt es im Netz kaum Erfahrungen dazu, aber vielleicht hatte das ja von Euch schonmal jemand. Lohnt es die Sache weiter zu verfolgen oder nicht ? Wenn ja muss ich die Antwort der Schlichtungsstelle abwarten oder kann ich weiter tätig werden?

    Gruß

    Schneeglitzern

  • Wäschereivereinigung
    Dabei seit: 1505586053823
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    gesperrt
    geschrieben 1505630810400

    "Vor lauter Zorn"?

    Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

  • amor0991
    Dabei seit: 1289260800000
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    geschrieben 1505631463276

    Bist Du sicher?

    Die besten Reisen sind die, die sich unerwartet ergeben.
  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1505631838543 , zuletzt editiert von Schneeglitzern

    @Wäschereivereinigung sagte:

    "Vor lauter Zorn"?

    Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

    Was genau meinst Du damit ?

    @amor0991 sagte:

    Bist Du sicher?

    Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?

  • Wäschereivereinigung
    Dabei seit: 1505586053823
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    geschrieben 1505632482251

    Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

    http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

    Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1505632902926 , zuletzt editiert von Schneeglitzern

    @Wäschereivereinigung sagte:

    Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

    http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

    Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

    Da steht aber doch, dass man das Recht auf eine Zahlung hat, wenn der Pilot aus diesem Grund umkehrt.

    Habe ich jetzt etwas falsch verstanden ?

  • Wäschereivereinigung
    Dabei seit: 1505586053823
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    geschrieben 1505633435037

    Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1505633695498

    @Wäschereivereinigung sagte:

    Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

    Warum bist Du anderer Meinung ?

  • Wäschereivereinigung
    Dabei seit: 1505586053823
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    geschrieben 1505633992890 , zuletzt editiert von Wäschereivereinigung

    In Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.12.2008 (Aktenzeichen C-549/07) komme ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen technischer Mängel jedoch nur dann in Betracht, wenn die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen seien. Hierzu zählten beispielsweise versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte, oder terroristische Handlungen.

    Wegen dem versteckten Fabrikationsfehler - wer will das schon so genau sagen. Wie gesagt, versuch es über Flightright, da hast du kein Risiko.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1505635296125

    @Schneeglitzern

    Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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