• Silke9272
    Dabei seit: 1304294400000
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    geschrieben 1304335050000

    Hallo,

    ich ärger mich gerade, ich habe eine Pauschalreise gebucht vom 05.05. -14.05.2011 für 9 Tage. abflug sollte sein 23.55 Uhr am 05.05. ist schon ganz schön Sch.... nun hat sich der flugplan geändert und der Flieger startet erst am 06.05.2011 um 04.30 Uhr , ist das so zulässig?

    Ich hoffe áuf eine schnelle Antwort von euch, da es ja bald schon losgeht. Dürfen die uns so nach hinten verschieben? Oder müßten die uns um den Tag zu halten nicht vorverlegen?

    Grüße silke

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1304336051000

    Hallo,

    ist denn dein Heimflug auch um einen Tag später verschoben worden so dass deine Pauschalreise  weiter 9 Tage dauert ?

    ***suum cuique***
  • Silke9272
    Dabei seit: 1304294400000
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    geschrieben 1304336822000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @papaya46

    Nein, mein Abflug ist wie bisher geplant am 14.05.20111 um 23.55 UHr ab Antalya.

     

    Grüße silke

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1304339504000

    Hallo Silke,

    was sagt denn dein RV dazu ?

    Du kannst bei einer Reiseverkürzung die Preisminderung geltend machen lassen oder die Reise kostenlos stornieren.

    Gruss.

    ***suum cuique***
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1304358047000

    @Silke

    Nö, musst du nicht akzeptieren. Anderer Tag = neuer Vertrag = kostenfreie Stornierung möglich oder Reisepreisminderung verlangen.

    Und dabei ist völlig unwichtig, dass der geplante Flieger um 23.55 Uhr abheben sollte. Der 5.5. endet um 24.00 Uhr.

     

    Könnte mir aber vorstellen, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der RV davon ausgeht, dass du zähneknirschend akzeptierst.

    Sehr unfeine Geschichte. Mach Druck... Beispiele siehe oben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • haraldveith
    Dabei seit: 1146787200000
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    geschrieben 1304361164000

    @Kourion

    Du hattest mich auf das Montrealer Abkommen verwiesen. Dies ist für mich als Laie jedoch schwer verständlich.

    Da ich jedoch von Deutschland gestartet und auch hier gebucht habe, müsste vielleicht doch das EU Recht zur Anwendung kommen. Anbei die letzten Infos aus dem Airline- Forum.

    Wärest du hingegen aus z.B. Deutschland mit einer US Airline in die USA geflogen, so hättest du eine Entschädigung einklagen können, siehe hier:

    ---> http://www.focus.de/reisen/fliegen/flugannullierung-eu-passagierrechte-gelten-auch-fuer-us-airlines_aid_591654.html

    ---> http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-Fluggastrechte-article2398681.html

    .... weitere Hinweise/Erfahrungen betroffener Passagiere kannst du hier finden

    ---> http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Fluggastrechte-Drama-am-Drehkreuz-1585225-2585225/

    ... sieht aber allgemein schlecht aus für Erstattungen.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1304434226000

    @Silke9272:

    zwei ( oder jetzt neu 3 ) Tage vor Abflug wird sich an den Realitäten nichts mehr ändern. Es sei denn, du stornierst und verlangst dein Geld zurück. Wie schon bemerkt wurde, das hat der RV ganz bewusst einkalkuliert. Es gibt keinen Grund, Flüge nach Antalya so kurzfristig zu canceln oder zu verlegen ( ist ja nicht Ägypten oder Tunesien ), es gibt dafür m.M. nach nur einen Grund: es musste auf Grund des hohen Aufkommens noch ein zusätzlicher Flug aufgenommen werden, und wenn dann z.B. eine grössere Gruppe gebucht hat verlegt man mal ganz kurz Einzelbucher nach hinten. Hast du mal auf der HP des Flughafens recherchiert, ob es deinen ursprünglichen Flug noch gibt ? 

    Zur Sache selbst ein paar Anmerkungen: du hast ja nicht 9 Tage ( im Hotel ) gebucht, sondern 9 Nächte ( im Hotel ). Du wusstest aber im Vorfeld von der Abflugzeit 23.55 Uhr ( und hast sie stillschweigend akzeptiert ), so das du den ( fast ) kompletten Verlust der ersten Nacht in Kauf genommen hast. Abflug nun neu 04.30 Uhr heisst 02.30 Uhr am Flughafen sein, u.U. eine Stunde oder mehr für die Anreise: Klartext diese Nacht gibt es nicht. Allein aus diesem Grund ist der Reisevertrag vom RV gebrochen, und du hast Anspruch auf Schadensersatz.

    Darüberhinaus gibt es ein Urteil des AG`s Duisburg, wonach Flugzeitverschiebungen unzulässig sind, wenn sie den Verlust der Nachtruhe bedeuten. Bei dir aber hier im Streitfall unsicher, da du ja auch bei pünktlichem Abflug so gut wie keine Nachtruhe gehabt hättest. Aber na ja, immerhin noch 3 -4 Stunden im Flieger dösen ist immer noch besser, als im Auto unterwegs zu sein und dann später in der Abflughalle darauf zu warten bis man endlich einchecken kann.

    Ich würde jetzt dem RV noch schriftlich mitteilen, das du das so nicht akzeptierst, aber kurzfristig vor Reiseantritt keine Alternativ hättest und dich nach deiner Rückkehr melden wirst.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1304436550000

    @Silke9272

    Es gibt Urteile zu derlei Verschiebungen, bei denen den Klägern 40-50% des Tagessatzes des Hotels gewährt wurde. Allerdings würde ich zunächst auf Kulanz des RV hoffen und dort höflich vortragen.

    Es muss nicht sein, dass das ursprüngliche Operating noch besteht und eine zusätzliche Verbindung eingerichtet wurde. Gerade nach AYT verkehren einige Airlines, die ihre Flugzeugumläufe kurzfristig ändern; Einfluss hat darauf weder der RV noch gar der Reisende!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1304450521000

    Es ist auf jeden Fall richtig, das Gespräch mit dem RV zu suchen. Der hier vorliegende Einzelfall löst nicht grundsätzlich das Problem. Ob das aber auf Kulanz hoffend sein muss -also bitte bitte- sehe ich nicht so. Das kann man, wenn man sehr konsequent und dazu auch sehr wütend ist, auch anders lösen wollen.

    Was es nun mit dem anteiligen Ersatz des Hoteltagespreises auf sich hat bin ich eigentlich nach den letzten Erkenntnissen nicht mehr sicher, ob das noch zukunftsfähig ist. In meinen Augen richtig sehe ich einen trend, den Pauschalreisepreis insgesamt zu sehen, sprich also, den Gesamtpreis im Streitfall durch die Anzahl der Tage zu teilen. Er wird ja auch in der Preisauszeichnungspflicht nicht separativ angezeigt, sprich in der Aufteilung Flugpreis und Hotelpreis, und so ist es für den Urlauber ein einziger Preis.

    Grundsätzlich bin ich aber der Meinung: es muss unbedingt geklärt werden. Bei der jetzt geltenden Gestaltungsmöglichkeit der Flugzeiten ist es ein Unding, am Reisetag den Abflug auf 23.55 Uhr und beim Rückflug auf 00.05 Uhr anzusetzen. Die Urlauber habe doch recht, wenn sie z.B. ihre 7 Tage-Reise auf 5 Tage minimiert sehen. Und das Problem der nicht existierenden Nachtruhe ist dabei noch nicht mal berücksichtigt.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1304451881000

    @gabriela_maier sagte:

    Die Urlauber habe doch recht, wenn sie z.B. ihre 7 Tage-Reise auf 5 Tage minimiert sehen.

    Was daher kommt, dass die meisten zum rechnen nur die Finger einer Hand hernehmen und was vollkommen falsch ist. Allerdings wurde auch das schon -zig Mal hier ausdebattiert, aber irgendwie will das wohl nicht so recht in die Köpfe rein.

    Beispiel: Reise 7 Tage von Sonntag bis Sonntag (so sind die Angebote hier bei HC in einem Beispielfall)

    Hinflug Sonntag 23.55Uhr Rückflug Sonntag eine Woche später 00.05Uhr.

    Preisfrage? Wieviel Tage ist der Urlauber im Hotel?

    Nehmen wir die Finger der rechten Hand:

    Montag (1) Dienstag (2) Mittwoch (3) Donnerstag (4) Freitag (5) ACHTUNG! Linke Hand wird benötigt! Samstag (6),

    Nimm es nicht persönlich (so ist es nämlich nicht gemeint) und ja, ich bin angesichts der vielen tiefschürfenden Beiträge in jüngster Zeit, etwas bissig.

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