@Silke9272:
zwei ( oder jetzt neu 3 ) Tage vor Abflug wird sich an den Realitäten nichts mehr ändern. Es sei denn, du stornierst und verlangst dein Geld zurück. Wie schon bemerkt wurde, das hat der RV ganz bewusst einkalkuliert. Es gibt keinen Grund, Flüge nach Antalya so kurzfristig zu canceln oder zu verlegen ( ist ja nicht Ägypten oder Tunesien ), es gibt dafür m.M. nach nur einen Grund: es musste auf Grund des hohen Aufkommens noch ein zusätzlicher Flug aufgenommen werden, und wenn dann z.B. eine grössere Gruppe gebucht hat verlegt man mal ganz kurz Einzelbucher nach hinten. Hast du mal auf der HP des Flughafens recherchiert, ob es deinen ursprünglichen Flug noch gibt ?
Zur Sache selbst ein paar Anmerkungen: du hast ja nicht 9 Tage ( im Hotel ) gebucht, sondern 9 Nächte ( im Hotel ). Du wusstest aber im Vorfeld von der Abflugzeit 23.55 Uhr ( und hast sie stillschweigend akzeptiert ), so das du den ( fast ) kompletten Verlust der ersten Nacht in Kauf genommen hast. Abflug nun neu 04.30 Uhr heisst 02.30 Uhr am Flughafen sein, u.U. eine Stunde oder mehr für die Anreise: Klartext diese Nacht gibt es nicht. Allein aus diesem Grund ist der Reisevertrag vom RV gebrochen, und du hast Anspruch auf Schadensersatz.
Darüberhinaus gibt es ein Urteil des AG`s Duisburg, wonach Flugzeitverschiebungen unzulässig sind, wenn sie den Verlust der Nachtruhe bedeuten. Bei dir aber hier im Streitfall unsicher, da du ja auch bei pünktlichem Abflug so gut wie keine Nachtruhe gehabt hättest. Aber na ja, immerhin noch 3 -4 Stunden im Flieger dösen ist immer noch besser, als im Auto unterwegs zu sein und dann später in der Abflughalle darauf zu warten bis man endlich einchecken kann.
Ich würde jetzt dem RV noch schriftlich mitteilen, das du das so nicht akzeptierst, aber kurzfristig vor Reiseantritt keine Alternativ hättest und dich nach deiner Rückkehr melden wirst.
Gruss Gabriela