• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1308850947000

    @Terrorkruemel73 sagte:

    In einem TV Beitrag - ich glaube es war Stern-tv oder Akte 2011 - wurde berichtet, das einige Fluggesellschaften die Angabe "unverbindliche Flugzeiten" auch bei Individualreisenden , ändert oder diese einfach umbucht.

     

    Du kannst einfach mal die Freischreibungsklauseln von Airlines mittels den ABB durchsehen, sie sind in der Tat nicht so verschieden von denen der Veranstalter.

    ;)

    Davon abgesehen bedeutet "individuelle Buchung" per se auch nur eine Steigerung der Planungssicherheit, niemals jedoch ne Garantie und zudem steigen auch hierbei die Risiken stetig.

    So ganz einfach ist die Lösung also nicht ... jedoch sollte man mit Blick auf gewisse Problematiken bedenken, dass ein EPV Kunde nur eine Auslastungsmaximierung mittragen muss - nämlich die der Airline! - und nicht evtl. zwischen 7 Alternativen herumgeschoben werden kann!

    Zudem ist es deutlich einfacher, beim Carrier um die Möglichkeit abweichender Beförderungzeiten zu ersuchen, als über einen Vermittler.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1308873388000

    Hier ein Beispiel:

    15.0 Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen / Flugzeitänderungen, Passagierrechte

    15.1 Die planmäßigen Abflugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen in angemessenem Umfang Änderungen unterliegen. Condor ist bemüht, die Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste möglichst frühzeitig von derartigen Änderungen in Kenntnis zu setzen.

    15.2 Condor ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.

     

    Quelle: AGB CONDOR Flugdienst

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • limo1
    Dabei seit: 1283212800000
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    geschrieben 1310315061000

    Hallo,

    wir haben eine Pauschalreise gebucht und der Rückflug wurde vorgezogen. Ich habe mich bereits durch die Beiträge gekämpft und div. Urteile gelesen. Es geht mir also nicht um die rechtliche Begründung des Reisemangels.

    Meine Frage ist, an wen muss ich mich jetzt wenden (wegen der Flugzeitänderung)?

    Ich habe den Veranstalter angeschrieben. Der sagt die Fluggesellschaft sei dafür verantwortlich und sie leiden das Schreiben dorthin weiter.

    Ist das so OK? Ich habe ja einen Vertrag mit dem Veranstalter und nicht mit der Fluggesellschaft?

    limo

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1310315591000

    Wenn Du ein wenig gelesen hast, wirst Du auch nun wissen, Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich und können sich jederzeit ändern.

    Um wieviel Stunden/Tage wurde denn der Flug verschoben?

  • limo1
    Dabei seit: 1283212800000
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    geschrieben 1310323065000

    @Ahotep sagte:

    Um wieviel Stunden/Tage wurde denn der Flug verschoben?

    Mehr als 12 Stunden

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310323192000

    @limo1

    Nochmal: Du musst päzisieren, worum es dir geht.

    a) Die Airline hat die Flugzeiten tatsächlich geändert - selbstverständlich in eigener Verantwortung.

    b) Der Veranstalter hat dich auf einen anderen Flug der Airline gebucht, dessen ungeachtet fand das ursprünglich geplante Operating statt - nur ohne dich - selbstverständlich Verantwortung des Veranstalters.

    c) Alle Beschwerden, die nicht die Fluggastrechte nach EUGH Entscheidung betreffen, sind an den Veranstalter zu richten.

    Aus deinem Vortrag wird nicht klar, worum es dir ging ... um ein Date, das du auf dem Rückflug gehabt hättest? Um eine Beschwerde? Um die Kompatibilität der Reisezeit mit deinem Mondkalender? Um ein auf dem Hinflug in der Sitztasche gebunkertes Rosinenbrötchen?

    :frowning: ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • limo1
    Dabei seit: 1283212800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1310323807000

    Rückflug ging mitten in der Nacht, anstatt wie ursprünglich vorgesehen am Abend.

     

    Habe eine Reisepreisminderung geltend gemacht nach den Urteilen Amtsgericht Hannover (AZ: 519 C 7511/08), Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 232 C 8790/08).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310324670000

    @limo1

    Adressat: Veranstalter.

    Verweis an die Airline ist nicht OK, sondern ausgesprochener Bockmist!

    Klare Ansage nachlegen ...

    Du kennst auch das Urteil des AG München - hier diskutiert?

    Das Ergebnis ist also zwischen ca. 50€/p.P. und nüscht einigermaßen offen - vielleicht passt du dein Engagement entsprechend an?

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • limo1
    Dabei seit: 1283212800000
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    geschrieben 1310328535000

    @vonschmeling

     

    Danke für die Info. AG München hört sich jetzt nicht so gut an.

     

    Sollte ich dem Veranstalter schon jetzt mitteilen das ich mit einer Weiterleitung an die Airline nicht einverstanden bin oder erst mal abwarten was dabei raus kommt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310331929000

    @limo1

    Nein, nicht warten, es kommt dabei nix raus und der Veranstalter ist ggf. im (allerdings sehr vagen") Obligo.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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