• dota33
    Dabei seit: 1306368000000
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    geschrieben 1310383065000

    Hello

    Passt jetzt nicht direkt zu den Flugzeitenänderungen, aber kann es sein dass Fluglinien manchmal auch aus wirtschaftlichen Gründen Flüge canceln oder annulieren, bei den Flugzeiten denk ich mal schon. Ist mir nämlich kürzlich passiert! Fast 4 Stunden Verspätung hatte ich für einen Flug der nicht mal 2 Stunden dauerte  :disappointed:   kann man das einfach einklagen? oder soll man bei der Fluglinie anfragen? bzw. hat jemand schon erfahrungen mit dieser: www.flugverspaetung.at oder ähnlicher seiten gemacht?  :question:

    lg

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1310398275000

    @limo1:

    ich gehe mal davon aus, das der Rückflug statt abends ca. 20.00 Uhr am gleichen Tag eben früher noch in der Nacht ca. 04.30 Uhr oder so ähnlich vorverlegt wurde ( deine Angaben von mehr als 12 Stunden ). Du willst damit ausdrücken: es fehlt dir sozusagen 1 Urlaubstag, und in der -ganz kurzen Nacht- vor dem Abflug konntest du auch nicht schlafen. Das Problem befindet sich zur Zeit noch -leider- rechtlich in einem Vakuum, sprich es gibt keine pauschale juristische Linie. Die Verbraucherschutzverbände klagen deswegen, das die RV mit der Buchungsbestätigung verbindliche Flugzeiten angeben sollen.

    Das Urteil desAmtsgerichtes München braucht dich nicht zu schocken. Hier wurde die Reise gar nicht erst angetreten, sie haben storniert und wollten Schadensersatz. Der Zweck der Reise war hier eine 10-tägige Kreuzfahrt plus vorher und nachher je 3 Tage eine Busfahrt. Die Richterin sah den gesamten Erholungswert der Reise allein durch die nächtlichen Flugzeiten der Hinreise nicht wesentlich beeinträchtigt. Hier wurde ein Fehler begangen, denn -wenn die Reise angetreten worden wäre- hätte man hinterher einen oder sogar 2 Tage Reisepreisminderung verlangen können, da ähnlich wie beim jetlag diese 2 Tage mit nicht geringen Beeinträchtigungen verbunden sind.

    Du müsstest in deinem Fall als Einzelkämpfer auftreten, da nach aller Erfahrung die RV sich ( noch ) zu Recht auf die Unverbindlichkeit der Flgzeiten berufen werden. Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage ). In dem Fall ist der Zweck der Reise wesentlich durch die Flugzeitänderung beeinflusst, aber bei 14 oder mehr Tagen sieht das schon wieder ganz anders aus. Was ein Richter entscheiden wird bleibt zumindest bis heute offen. Es gibt auch ein älteres Urteil des AG Duisburg, welches nahträgliche Flugzeitänderungen für nicht zulässig ansieht, wenn dadurch keine Nachtruhe gewährleistet ist.

    Gruss Gabriela

  • limo1
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    geschrieben 1310415955000

    Danke für eure Hilfe.

    Ich halte euch auf dem laufenden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310418630000

    @gabriela_maier sagte:

    @limo1:

    Du hast gute Chancen, wenn du nur eine 5-7 tägige Reise gebucht hattest, einen Reisetag als Ersatz zu erstreiten ( Reisepreis geteilt durch Anzahl der Tage )

    Wie kommst du denn darauf? Bisher wurden max 50% eines Tagessatzes zugesprochen. Das ist nicht ganz unerheblich, da limo1 entscheiden muss, ob sich ein Auftritt als "Einzelkämpfer" bei allen Risiken, die das Unterfangen birgt, überhaupt lohnt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1310497317000

    Nun, ich schrieb aber auch, das es völlig offen ist, was ein Richter hier in einem Rechtstreit entscheiden würde. Ein Tagessatz ? Immerhin geht es um eine mehr als 12-stündige Vorverlegung der Flugzeit, dazu kommt noch ( meine Zeitschiene unterstellt ) die fehlende Nachtruhe. Das ist weit mehr als 50% eines Urlaubstages. Und es gibt den trend, diese Unsitte der Flugzeitänderungen zu Ungunsten der Reisenden auch juristisch strenger zu ahnden. Vor nicht zu langer Zeit wurde ja bei Verkürzungen nur prozentual der Hotelpreis erstattet, jetzt ist es der Tagespreis, der -wie man weiss- auch die Flugkosten beinhaltet. Und nicht zu vergessen die Klage der Verbraucherschutzverbände in dieser Sache. Auch Richter sind über das aktuelle Geschehen informiert !!

    Was nun das Risiko von limo1 angeht: ob er nur  € 40.-- oder € 80.-- einklagen muss ist unerheblich. Ich persönlich zweifle, ob es überhaupt zu einer Klage kommen wird, der RV wird wie fast immer ein wachsweiches Angebot machen. Wenn es limo1 aber um die Sache an sich prinzipiell geht zieht er das durch. Aber dann kann der RV immer noch die Forderung anerkennen, so das es gar kein Urteil gibt. Wir müssen wahrscheinlich warten, bis es zu einer Entscheidung der Klage der Verbraucherschutzverbände gekommen ist.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310509368000

    Ich hatte gehofft, drum herum zu kommen:

    Die An- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage, also sind 50% des Tagessatzes aktuell das Nonplusultra (von nix!)!

    ;)

    Bei allem Pioniergeist wird eine Klage weit mehr kosten, als sie erbringen kann!

    Das muss man einfach auch mal sagen und vielleicht erwähnen, dass sich Rechtsschutzversicherungen durchaus vorbehalten, einen unverhohlen klagewütigen Kunden von seiner vertraglichen Laufzeit eigenmächtig zu entbinden!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1310549743000

    An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage ? Richtig, so ist das zur Zeit. Wenn die Verbaucherschützer mit ihrer Klage aber feste verbindliche Flugzeiten erreichen gilt das natürlich nicht mehr.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310551795000

    Wir sprechen hier aber über einen Fall aus der Vergangenheit, ergo gilt die gegenwärtige Rechtsauffassung.

    Darüber hinaus teile ich weder deinen Heilsglauben an die Klage der Verbraucherschützer, noch denke ich, dass sie - im Erfolgsfalle?! - Flugzeitenänderungen für immer und ewig aus der Welt schafft ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1310552345000

    @gabriela_maier sagte:

    An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage ? Richtig, so ist das zur Zeit.

    Dein Chef ist da wohl anderer Meinung - richtig ? ;)

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1310662935000

    @wiener-michl:

    ich war der Meinung, ich hätte dir schon gestern auf deine launige Bemerkung geantwort, wird wohl "lost in space" sein.

    Natürlich hat mein Chef das damals anders gesehen, aber heute habe ich keinen Chef mehr -ausser mein Mann erhebt Anspruch auf diese Position- so dass ich das ich heute ganz entspannt sehe.

    Was nun den Einwand ( nicht deinen ! ) angeht, wonach es in Zukunft offen ist und bisher immer anders geurteilt wurde, tja, der sollte zur Kenntnis nehmen, das die AGB der RV eben keine heiligen Kühe sind und Teilbereiche jederzeit von den Gerichten kassiert werden können. Und da hast sich in den letzten Jahren doch ganz langsam was in kleinen Schritten getan. So einfach ist das !! Mal sehen, was lino1 aus seiner Sache macht, und was sich insgesamt in nächster Zeit tut.

    Gruss Gabriela

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