@mmw69
"Werde auf jeden Fall auf Rückzahlung der Anzahlung bestehen und den Vorgang der Verbraucherzentrale melden, da ich das als echte Nepperei empfinde!"
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Um ganz ehrlich zu sein, würde ich Dir abraten, die Reise zu stornieren und darauf zu vertrauen, dass DU etwas von der Anzahlung zurück bekommst!
Vermutlich wirst Du dich noch länger dann ärgern, denn lt. Gesetzgeber ist der RV im Recht.
Du hattest als Eingangsposting geschrieben, dass der Rückflug ein Nachtflug sein sollte.
Bei der Angabe : 09.09. - 15.09.= 7 Tagesreise, gilt der 09. mit besteigen des Fliegers und der 15. mit aussteigen aus dem Flieger als Angangs- und Endpunkt deiner Pauschalreise.
Grundsätzlich hast Du nur Anspruch darauf, an diesen Tagen befördert zu werden - allerdings NICHT zu einer ganz bestimmten Uhrzeit.
Und wenn man DIr schon beim Angebot sagte, dass es sich beim Rückflug um einen Nachtflug handelt, bedeutet das, dass DU am 15.09. wieder landest, ergo war der 14.09. von vornherein der Abflugtag aus deinem Urlaubsort!
Normalerweise hätte das aus der Reisebestätigung hervorgehen müssen, denn da müssen auf jeden Fall die Übernachtungen im Hotel expliziet aufgeführt sein.
Dass diese Art der Angebote in den letzten Jahren "Mode" wurden, ist ärgerlich ( vorher sprach man immer über Nächte im Hotel, da ja Anreise- und Abreisetag nicht so richtig als Urlaubstag gelten.
Bevor Du gar keinen Urlaub hast und auch noch dafür bezahlen sollst ( Stornogebühren) und eventuell dem "schlechten" Geld noch gutes hinterher wirfst, solltest Du vielleicht überlegen, falls das Angebot trotzdem preislich sehr günstig war, ob Du nicht doch lieber deinen Urlaub genießt.......und beim nächstenmal einfach besser aufpassen und nicht auf vermeintlich supersuperSchnäppchen zu schnell reinfallen.....