@all
Wenn ich mmw69 richtig gelesen und verstanden habe, lautete das Angebot von Anfang an:
Pauschalreise vom 09.09. - 15.09.11.; 7 Tagesreise, Rückflug =Nachtflug.
Von Anfang an war ihm bekannt, dass der Rückflug ein Nachtflug ist, was bedeutet, dass er dann ja ( sollte er, seiner Meinung nach erst am 15.09.zurückfliegen, ja erst am 16.09. wieder landet - dann endet die Reise aber NICHT am 15.09. sondern am 16.09. - was offensichtlich NICHT auf der Reisebestätigung stand)
Soweit MIR bekannt ist, wird der Beginn und das Ende einer Pauschalreise ( der Leistungszeitraum) angegeben.
Beginn ist der Abflug, und Ende einer Pauschalreise ist nicht " Ende des Hotelaufenthaltes" sondern die Ankunft am Ausgangspunkt, wenn man es als "7-tägige Reise angibt.
Fälschlicherweise glauben viele Urlauber inzwischen, dass die Pauschalreise mit dem Hotelaufenthalt endet bzw. mit dem Abflug vom Aufenthaltsort - Nein, sie endet mit der Ankunft am vereinbarten Flughafen , an dem sie landen.
Der Knackpunkt ist doch eher, dass die Gäste durch "verwirrende" Angaben ( die trotzdem "gesetzeskonform" sind, heutzutage glauben, dass "7-tägige Reise" bedeutet, dass sie 7x24 h im Hotel sind und An- bzw. Abreise nicht mehr inclusive sondern als Gratispaket dazugegeben werden obwohl sie Inhalt der Reise sind.
Wenn von Beginn an bekannt war , dass der Rückflug ein Nachtflug ist und das Ende der Reise am 15.09.11 ist, kann der Abflug vom Urlaubsort nur der 14.09.11 sein.
Deshalb hatte ich auch die Frage in den Raum gestellt, ob auf der Reisebestätigung die Anzahl der Hotelübernachtungen vermerkt ist, was normalerweise sein müßte!
Steht da 7-Tages-Reise mit 5 Hotelübernachtungen und er sollte schon die Nacht vom 09. zum 10.09. im Hotel verbringen, wäre die 5.(letzte Nacht ) logischerweise am 14.09.11 um spätestens 12:00 Uhr beendet.
Bei einer Pauschalreise ist es sicher zweifelhaft, dass der Gast, wenn die letzte Nacht am 14.09. um 12:00 Uhr vorbei ist, den Rückflug erst am 15.09. antreten soll und übernacht fliegt ( seine Angabe war von Anfang an, dass der Rückflug ein Nachtflug ist) ohne Hotelübernachtung bleibt, oder? DAS wäre dann ein Fall für den RA - meine Meinung.