• mmw69
    Dabei seit: 1312329600000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1312899922000

    Der Reiseveranstalter wird mir die Stornokosten in Rechnung stellen. Ich werde dies aber rechtlich prüfen lassen. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das der schlaueste Weg war... Schlau war es auf jeden Fall nicht, beim Discounter ne Reise zu buchen. Wenn ich die Stornokosten zahlen muss, war's ein teures Lehrgeld.

     

    Ich bin normaler Reisegast, mach alle 2 Jahre mal ne pauschale Flugreise. Da habe ich keine Ahnung davon, wann Tag 1 beginnt und Tag 7 endet, ich lese ein Angebot so, wie es abgedruckt ist und verlasse mich bei meiner Entscheidung darauf, was mir telefonisch mitgeteilt wird. Ich finde es schade, dass die Ahnungslosigkeit der Kunden so ausgenutzt wird. Nach dem Motto: selbst Schuld, wer sich im Reisegeschäft nicht auskennt...

     

    Ach ja: Und bei dem Angebot mit der kostenlosen Hotelübernachtung weiß ich noch lange nicht, ob diese im gleichen Hotel ist, wie die vorigen Übernachtungen?!

     

     

  • kathleenrehfeldt
    Dabei seit: 1188777600000
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    geschrieben 1312900760000

    Hallo,

    habe auch mal eine Frage:

    Der Reiseveranstalter bietet in seinem Katalog eine Reise mit 4 unterschiedlichen Abflugzeiten an einem Tag ab Berlin an. Je nach Flugzeiten ist ein unterschiedlicher Reisepreis zu zahlen.

    Man entscheidet sich nun für die Abflugzeit morgens um 9.00 Uhr hin und einer Rückflugzeit abends zurück um 19.00 Uhr. Zahlt gegenüber dem billigsten Angebot (Flugzeiten) für diesen Tag 300 €mehr.

    Kurz vor Abreise ändert der Reiseveranstalter die Flugzeiten auf das von ihm billigste Angebot ab. Im Klartext: Hinflug um 22:00 Uhr, Rückflug um 6:30 Uhr.

    Der ursprünglich gebuchte Flug findet aber in dieser Form trotzdem statt.

    Wie sieht es da aus?

    Viele Grüße

    Kathy

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312925112000

    @kattleenrehfeldt

    Ganz schwierig ... :?

    Im Grunde müsste eine kostspieligere Buchung bestimmter Bedingungen zugleich eine Zusicherung sein, dass diese so weit möglich eingehalten werden. Will heißen: Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen ist die Reisezeit und der Carrier mit dem Aufpreis "verbindlich gebucht" (das wäre ablauftechnisch problemlos machbar!). Nun - sind sie aber nicht, denn die AGB des Veranstalters bleiben auch für die Kunden dieselben, die für ein vermeintlich interessanteres Arrangement tiefer in die Tasche zu greifen bereit waren.

    Es wäre interessant zu wissen, wie die Auspreisung des Angebots gestaltet war. Sofern zweifelsfrei daraus hervorging, dass die Reise mit der Airline X um 6:20 Uhr €300 mehr kostet, als das Arrangement mit der Airline Z um 22:00 Uhr, gehört diese Vereinbarung meines Erachtens zu den Vertragsbestandteilen und kann nicht durch die AGB aufgehoben werden - zumindest dann nicht, wenn das ursprünglich vermeintlich fest gebuchte Operating ganz regulär stattfindet.

    Kann man davon ausgehen, dass deine Reise noch in der Zukunft liegt?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kathleenrehfeldt
    Dabei seit: 1188777600000
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    geschrieben 1312929806000

    Nein, die Reise war schon.

    Flüge sollten lt. Angebot alle 4 mit Air Berlin gehen. Air Berlin startete an diesem Tag sogar 6 mal von Berlin Tegel nach Palma. Zurück zu gingen 5 Flüge mit Air Berlin.

    Hätten wir gewusst, dass wir eh umgebucht werden, hätten wir uns die 300 Euro sparen können und hätten die schlechten Flugzeiten genommen.

     

    Der Reiseveranstalter teilte uns auf unsere Beschwerde mit, dass in seinen AGB's steht, dass sich Flugzeiten ändern können. Hat er ja im Grunde genommen Recht, aber dies war nun wirklich nicht in Ordnung.

     

    Gruß

    Kathy

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1312932257000

    Daher die Frage nach der Ausschreibung!

    Sofern dort der von dir bezahlte Preis explizit mit einem bestimmten Flug/Zeit/Operator in Zusammenhang gebracht werden kann, ist er Teil des gebuchten Leistungsumfanges und nicht erbracht worden - ergo ein Reisemangel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1312934274000

    mmw69:

    Der Reiseveranstalter wird mir die Stornokosten in Rechnung stellen. Ich werde dies aber rechtlich prüfen lassen. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das der schlaueste Weg war...

     

    Genau dies hatte ich mit meinem netten Kommentar gemeint.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1312934447000

    Wäre aber  nur dann einen Rechtsstreit wert, wenn man es explizit durch einen z.B Ausdruck beweisen kann! Ansonsten gelten wohl leider die AGBs.

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1312938134000

    Daher buche ich bei Destinationen, die mehrmals täglich (ggf. auch mit verschiedenen Fluggesellschaften) angeflogen werden, Flug und Unterkunft nur noch getrennt. Dieses "Wischiwaschi" bei Pauschalreisen geht mir ansonsten gehörig auf die Nerven - alles ist unverbindlich, Hauptsache, wir haben Euer Geld!

     

    Aber davon, dass explizit spezielle Flugzeiten zu unterschiedlichen Konditionen angeboten werden, habe ich auch noch nicht gehört.

     

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1312939907000

    @mmw69

    So ganz kann ich Deine Reaktion und die Beweggründe dafür, nicht nachvollziehen!

    Ok, Du magst jetzt sagen aus Prinzip, oder weil Du jetzt ein schlechtes Gefühl bei dem RV hast,aber auch das ist für mich beides nicht begründet!

    Also, Du hast nach der Flugzeitenänderung einen Mangel entdeckt, den beim RV angezeigt. Dieser hat ohne grössere Probleme darauf reagiert und Dir Deine gewünschte Flugzeit(sogar besser, da Du wirklich noch die Nacht schlafen könnt) zugestanden! Zusätzlich kommst Du noch in den Genuss einer kostenlosen sechsten Übernachtung, obwohl Du diese nicht gebucht hattest. Selbst wenn diese in einem anderen Hotel wäre, was ich zu bezweifeln wage, da für den RV wahrscheinlich wieder mit Transferkosten verbunden, ist es immer noch ein gutes Angebot. Du hättest den RV ja zumindest mal diesbezüglich abklopfen und es Dir im positiven Falle schriftlich geben lassen können! Im negativen Fall, hättest Du immer noch stornieren können!

    Lange Rede, kurzer Sinn: Was wolltest Du eigentlich mit Deiner Beschwerde erreichen, was Dir jetzt nicht angeboten wurde und Dich veranlasst zu stornieren?! Vielleicht doch nur eine Reisepreisminderung?!

    Die Stornokosten werden m.E. auf jeden Fall bei Dir hängen bleiben, da der RV sein Möglichstes getan hat, den Vertrag zu erfüllen, nachdem Du einen Mangel gerügt hast und ihm Zeit zur Erfüllung einräumen musst! Hättest Du direkt am 3.8. storniert, aufgrund der Flugzeitenänderung auf einen anderen Abflugtag, sähe die Sache wahrscheinlich anders aus...

  • zuckerpueppi
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    geschrieben 1312959010000

    @kathleenrehfeld 

    Du hast eigentlich recht, gerade bei diesem "Fall" mit AB, wo täglich x Flüge nach PMI gehen.

    Jeder Flug ist preislich anders, der morgens hin & abends zurück sind wesentlich teurer.

    Bei Reisen zu anderen Zielen, mal als Beispiel Türkei, gibt es auch wesentliche Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Airlines.

    Und da ist es super ärgerlich, wenn man sich für den höherpreisigen Flug entschieden hat und dann, den anderen "aufgedrückt" bekommt.

    Hier ist es sicher immer eine Frage der "Beweisbarkeit" und da die Preisteile der Kataloge schon eine "Doktorarbeit" sind und heute fast nicht mehr exakt nach Katalog gebucht wird sondern hauptsächlich, nach Reservierungssystem im PC, wird das sicher gesagt  ABER wer druckt sich das aus?

    Es wird mit "tagesaktuellen" Preisen gearbeitet........so dass man OHNE "gedruckten" Nachweis dann natürlich im Nachteil ist. 

    Solltest DU aber lt. Katalog gebucht haben, würde ich es schon nochmal versuchen, die Differenz zurück zu verlangen.

    Eine erste "Beschwerde" wird ja eh gerne mal schnell abgelehnt. 

    Mach denen doch mal die "beiden" Rechnungen auf......manchmal fällt ihnen eventuell dir Grundrechenarten wieder ein. ;)

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
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