Sofern zum Zeitpunkt der Buchung noch keine verbindlichen Reisezeiten vorliegen, kann der Anbieter jedenfalls bezüglich des Fluges zwischen einem "Direktflug" und einer "Linienverbindung" differenzieren.
Sofern das Angebot diesbezüglich nicht spezifizert war gibt es keine "Unzumutbarkeit", wenn die Anreise anstatt der als üblich betrachteten 3 ganze 10h dauert. Ist in der Ausschreibung ein Direktflug zugesagt, gelten wiederum dessen Charakteristika zur Vertragserfüllung.
Über den Reisepreis jedenfalls lässt sich hierzu nichts ableiten, maßgeblich sind die exakt benannten (oder eben nicht benannten) Eigenschaften der Reise.
Ich hoffe soweit, dass die TO mit dem Veranstalter eine einvernehmliche Lösung findet und diese hier beiträgt. Im Sinne ihrer Interessen sollte das Thema derweil ruhen und nicht etwas gemutmaßt oder bezüglich namentlicher Nennung insistiert werden.
Immerhin befindet sie sich in einer recht unkomfortablen Situation und helfen ihr Spekulationen gewiss nicht ...
@steviederdreher
Auf deinen "Verbindlichkeiten" bezüglich der "gebuchten Reisezeit" und deren gesetzlicher Verankerung kannst du dir getrost ein Ei backen - das hatte ich übrigens schon wiederholt zu erklären versucht ...