Im Übrigen hat eine ältere Dame genau dieselben rechtlichen Ansprüche wie ein junger Hüpfer - und um eben diese drehte sich ja die Frage von martina06. Daher sollte sie m.E. klären, welche Leistung vertraglich vereinbart wurde und daraus ihr weiteres Vorgehen in der Angelegenheit ableiten.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Direktflug, sofern dieser nicht zugesichert war. Auch lässt sich vom Preis nicht auf die Anreisedauer schließen - möglicherweise ist ein Linienflug (mit Umsteigen und Aufenthalt) gar teurer als die viel gescholtene Ferienfliegerverbindung?
Letztlich ist ein Veranstalter, der seine Pauschalreise mit Linienflügen ausstattet gewiss kein "schlechter". Dessen wird er sich wohl bewusst sein und folglich mit seiner evtl. Nennung hier auch kein "Druck" generiert, denn schließlich handelt er sehr wahrscheinlich im Rahmen seiner Rechte.