• bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1206292774000

    Gerade frisch aus dem Urlaub muss ich mich mal gleich wieder informieren.

    Leider war auch dieser Urlaub nicht fehlerfrei.

    Wir hatten einen Flug gebucht: Frankfurt - Zwischenlandung Phiadelphia - Ziel San Juan (gegen 23.00 h).

    Dies haben wir extra gemacht, um uns San Juan in Ruhe anzuschauen, bevor die Kreuzfahrt losging.

    In Frankfurt fing es schon an. Flug überbucht. Und man fragte uns, ob wir später fliegen wollen: für ein Extraticket und Übernachtung in FFM. Haben abgelehnt, weil wir ja uns San Juan anschauen wollten.

    Wir stehen alle schon vor dem Flugzeug, was pünktlich gelandet ist und bekommen gesagt: Flug verspätet sich.

    Mit Verspätung in Phiadelphia angekommen, hatten wir sogar noch eine Chance - wie so viele - unseren Flug zu bekommen. Wenn da nicht das Fachpersonal unserer gebuchten Airline wäre. Wir wären dran gewesen, da sagte uns die freundliche Mitarbeiterin, sie würde jetzt Pause machen. Wir dachten es wäre ein Scherz, war es leider nicht.

    Also Anschlussflug weg und wir wurden nach einer 1 1/2stündigen Bearbeitung am Schalter (+ 45 Minuten warten in der Schlange) in ein ca. 35 Minuten gelegene 2-Sterne-Hotel verfrachtet. Flug am nächsten Tag erst gegen Mittag, so dass San Juan nicht mehr zu besichtigen ist.

    Welche Ansprüche haben wir? Ein weiteres Problem, wir hatten in San Juan ein Hotelzimmer gebucht, und es war auch schon bezahlt!

    Vielen Dank für eure Antworten

    Birgit

    Desaster geht übrigens weiter. Heute Rückflug. Ein Koffer kaputt und ein Koffer fehlt uns noch komplett. Mal sehen was daraus wird!

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1206305502000

    Ich kann dir nur eins zum kaputten Koffer sagen: Ich hoffe ihr habt den kaputten Koffer gleich bei der Ankunft beim zuständigen Handling-Agenten gemeldet und ein Schadensformular ausfüllen lassen? Sonst habt ihr leider keine Chance, den Schaden ersetzt zu bekommen.

    Unser koffer kam einmal auch kaputt an und wir hatten zum Glück keine Probleme, der Zeitwert des Koffers wurde uns anstandslos ersetzt.

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • bcronenberg
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    geschrieben 1206308118000

    Joh, haben wir. Aber unsere genutzte Airline hat sogar eine Firma, die solche Koffer repariert. Werde mal am Dienstag dort anrufen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1206447798000

    Waren der Transatlantikflug und der Weiterflug nach San Juan in EINEM Ticket gebucht (sprich eine Fluggesellschaft, die durchgehend einen Tarif dafür angeboten hat), ist dies ein Fall für die Fluggastverordnung:

    Nicht erreichter Anschlussflug wird als "annullierter" Flug gerrechnet und man hat Anspruch auf Entschädigung von € 600.-- pro Person. Davon abziehen darf sich die Fluggesellschaft alle "Aufwendungen", die im Zusammenhang mit Verpflegung und "Unterkunft" angefallen sind.

    Waren aber die beiden Tickets getrennt gebucht, fällt zunächst einmal die Fluggastverordnung weg.

    Inwieweit jetzt dann die Fluggesellschaft von Philadelphia nach San Juan Schadenersatz pflichtig (= bereits bezahlte Hotelnacht in San Juan) sein könnte oder nicht, kann ich so auf den ersten Blick nicht sagen.

    Meint

    Peter

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1206448276000

    Hi Peter,

    vielen Dank für deine Antwort. Es war ein Ticket mit beiden Flügen.

    Bei dieser Fluggesellschaft ist es wohl sehr gängig und eingeplant, dass der ein oder andere seinen Anschlussflug nicht bekommt. Dadurch dass alle Flüge eh überbucht sind, machen sie wohl Gewinn genug.

    Hast du vielleicht ein Standardschreiben, wie wir die Gesellschaft anschreiben müssen!?

    Vielen Dank & LG

    Birgit

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1206448670000

    Standardschreiben sind immer schlecht! Formuliere es so, wie du es empfunden hast, teile deine Forderungen (Kosten) mit und setze eine angemessene Zahlungs-/Erledigungsfrist (14 bis 21 Arbeitstage).

    In diesem Fall könnte also die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung greifen. Es gibt in Berlin eine Schlichtungsstelle Mobilität, die auch weiterhelfen kann.

    Meint

    Peter

  • Dagwyna
    Dabei seit: 1193616000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1206645459000

    Hi Birgit,

    bei selbstformulierten Schreiben macht man häufig Fehler und vermasselt dadurch seine Ansprüche. Gute Erfahrungen habe ich mit den rechtssicheren Textmustern vom

    http://reiserechts-register.de/rechtssicheretextmuster/rechtssicheretextmuster.php

    Die "Schlichtungsstelle Mobilität" ist eigentlich nur für Bahnreisen zuständig.

    liebe Grüße

    Dagwyna

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1206702138000

    @Dagwyna sagte:

    Hi Birgit,

    bei selbstformulierten Schreiben macht man häufig Fehler und vermasselt dadurch seine Ansprüche.

    :frowning: Hat man nun echte Ansprüche oder nicht? Wie soll ich mir da etwas vermasseln, wenn ich schreibe: ich habe das und das gebucht, aber das und das ist passiert und das mich so und so viel gekostet. Ich erwarte samt sonstige Kosten eine Entschädigung von so und so viel.

    Gibt es dazu eine rechtliche Basis, kann man das einklagen - egal wie man es formuliert hat.

    Meint

    Peter

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1207141548000

    Hallo,

    es gibt Neuigkeiten.

    Wir hatten uns für den schlechten Service vom Flughafen Philadelphia bei US Airways in Amerika per Mail beschwert.

    Wir haben nun eine Antwort und haben 3 x 200 Dollar Buchungsgutscheine bekommen. Fragt sich nur wofür, soll schnell fliegen wir nicht mehr mit denen.

    Wir werden die eh nicht einlösen, weil wir jetzt auch ein Einschreiben mit Forderungen in die deutsche Vertretung abgesandt haben. Mal sehen was da so kommt!

    Wir sind übrigens kein Einzelfall. In einem anderen Forum haben das auch andere genauso erlebt wie wir!

    LG

    Birgit

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1208342930000

    Hallo, ich brauche noch mal Rat vom Fachmann.

    wir haben bei der amerikanischen Fluggesellschaft Schadensersatzansprüche laut Fluggastverordnung in Deutschland geltend gemacht.

    Sie haben sich auch bei uns gemeldet. Allerdings von Amerika aus. Sie bieten nun Reisegutscheine von 300 Dollar pro Person an. Generell nicht schlecht und würden wir auch in bar akzeptieren. Aber Gutscheine wollen wir nicht. Wir planen unsere Urlaube immer sehr früh und sind damit auch schon fürs nächste Jahr durch.

    Wir haben unseren Flug in Deutschland gebucht. Mit Anschlussflug. Nun sagen die Amerikaner, dass der Anschluffflug ja in Amerika wäre und damit die EU Fluggastverordnung nicht zum tragen kommt. Ist das wirklich so?

    Ich möchte jetzt auch gar nicht mit den Amerikaner diskutieren. Denn unsere Vertragspartner war ja hier in Deutschland. Oder habe ich da Unrecht?

    Für Rat und Tat danke ich schon mal.

    Lieben Gruß

    Birgit

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