• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1208348016000

    Die EU-Fluggastverordnung gilt nur für Flüge, die in einem EU-Staat beginnen oder enden UND in einem Flugticket sind (also durchaus auch mehrere Flugstrecken im Ausland beinhalten könnten).

    Ist aber eine ausländische Strecke getrennt gebucht, gilt die Verordnung nicht.

    Es hängt also nicht vom Ort des Ticketkaufes ab, sondern von den Flugstrecken.

    Meint

    Peter

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1208353638000

    Das ist ein zusammengehöriges Ticket. Die haben aber geschrieben, dass die Fluggastverordnung nicht greift.

    Ich habe ja die Deutsche Vertretung angeschrieben und geantwortet hat die amerikanische Vertretung.

    Was würdest du denn jetzt machen. Vorschlagen, dass wir zwar mit der Summer einverstanden sind, aber nicht als Gutscheine, sondern nur Bargeld akzeptieren. Oder noch mal die deutsche Vertretung anschreiben?

    Kann dir auch mal die Buchung mailen?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1208358243000

    Wenn es also ein Ticket war, mit Beginn oder und Ende in einem EU-Staat greift die Fluggastverordnung. Bei Probleme kann man sich in Deutschland an die Beschwerdestelle des Luftfahrt-Bundesamt wenden - hier der LINK

    meint

    Peter

    Ich habe mir erlaubt, den Link zu reparieren.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1208396811000

    @ bcronenberg

    Da hat mosaik/peter natürlich in allem 100% recht, er weiß solche Details auch viel besser als ich.

    Sich mit Fluggutscheinen abspeisen zu lassen ist nicht so berauschend, möglicherweise kannst du sie noch nicht mal für alle Buchungen einsetzen.

    Lese dir doch die entsprechende EU Verordnung " Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 (Fluggastverordnung) " mal durch damit du ein kleines bisschen Hintergrundwissen hast.

    Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat übrigens ein Bürgertelefon geschaltet wo du dich kostenlos von Mo-Fr 9-12 Uhr direkt informieren kannst. Auch gibt es Beschwerdebögen zur Einreichung beim LBA. Alles das kannst du ja dem Link von mosaik entnehmen. Kannst du weitere Betroffene mobilisieren?

    Viel Erfolg bei deinem Vorhaben

    ginus

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  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1208465138000

    Danke für die Infos. Bogen ist schon ausgefüllt und rufe morgen früh mal da an.

    Wir haben jetzt der Fluglinie noch mal geschrieben. Also grundsätzlich haben wir keine Lust zu klagen. Wären also mit der Summe zufrieden allerdings nicht als Gutscheine. Mal sehen, was die jetzt antworten.

    Wir klagen ja wegen einer anderen Sache schon seit einem Jahr. Ende nicht abzusehen. Grausam....

    Vielleicht schalte ich auch gleich LBA ein.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1208483302000

    ohje du Ärmste. Ich meine die neverending story deiner bestehenden gerichtsanhängigen(?) Klage.

    Da hat man natürlich keine Lust sich das mit einer neuen Klage nochmal anzutun.

    Also so wie ich weiß kannst du das LBA nur via Beschwerdebogen einschalten, weiß allerdings nicht wie sehr die Airlines diese Einschaltungen fürchten oder vll. nur müde lächeln?

    Jedenfalls viel Erfolg egal wie du dich entscheidest und hoffentlich eine/n kompetente/n Auskunftgeber/in am LBA Telefon.

    Liebe Grüße

    ginus

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  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1208512010000

    Ich habe bei LBA angerufen.

    Also leider hat die amerikanische Fluggesellschaft Recht. Die Fluggast-

    verordnung kommt für uns leider nicht zum Tragen.

    Also mal abwarten, was sie uns jetzt zurückschreiben. Stand ist zur Zeit:

    300 Dollar Gutschein pro Person.

  • ginus
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    geschrieben 1208548343000

    Hallo bcronenberg,

    also die telefonische Auskunft der LBA war, die VO EG 261/2004 (europ.Fluggastverordn.) kommt für deinen Fall nicht zum Tragen.

    Haben die dir erläutert, warum nicht. Und, falls ja, konntest du es nachvollziehen warum nicht? Vielleicht schickst du den Bogen doch noch an die LBA was sind schon 50 Cent und ausgefüllt ist er ja schon?

    Ich bin ebenfalls gespannt wie die Sache enden wird.

    Liebe Grüße

    Regina

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