• Bümmly
    Dabei seit: 1453939200000
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    geschrieben 1454353653000

    Hallo Leute

    Immer wieder wird über kurze Umsteigezeiten zwischen den Flügen berichtet.

    Aber ich konnte noch kein Therad finden, in dem das Thema genauer diskutiert wurde.

    Vielleicht habe ich es auch übersehen ?

    Mich würde mal interessieren, wer für den Schaden aufkommt, wenn man seinen Anschlussflug aufgrund von voller Abfertigungen, verspäteter Zubringer u.s.w. aufkommt.

    Bin auf eure Meinungen gespannt.

    Gruß, Bümmly

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454359339000

    Verantwortlich für die Kompensation ist stets die Airline.

    Die Forderungshöhe hängt allerdings davon ab, ob man im Rahmen der VO(EG)261/04 (streckenabhängige Pauschalkompensation) abgesichert ist auf der Strecke oder gem. MÜ (Auslagenerstattung gem. Nachweis).

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  • Bümmly
    Dabei seit: 1453939200000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1454360344000

    Dazu kann ich in meiner Rechnungsbestätigung nichts konkretes finden.

    Folgender Text ist formuliert, von dem ich nicht weiss ob er damit in Zusammenhang steht :

    Ihre Reise wurde auf ihren Wunsch nach dem Prinzip des sog. "Packaging" zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der einzelnen Leistungsträger ( Fluggesellschaften oder Hotels ) verwendet,die grundsätzlich nicht erstattet werden können.Es gelten die Sonderkonditionen gemäß dem von ihnen gebuchten Angebot von YNEC , etwaige sonstige Publikationen sind nicht Vertragsgegenstand. .....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1454360884000

    Du kennst aber doch Abflug- und Zielort??? :shock1: :frowning:

    Es gibt minimum connecting times für quasi jeden Transitflughafen, und die sollten schon beim Ticketing berücksichtigt werden.

    Näher beziffern kann man nur mit Hilfe genauerer Angaben ... präszise Antworten folgen auf präzise Fragen ...

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  • Bümmly
    Dabei seit: 1453939200000
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    geschrieben 1454361627000

    Also, laut Flugplan sollen wir

    mit AF in Paris um                              08.45 landen

    mit einer anderen AF in Paris um         10.45 wieder starten

    landen dann in Nairobi um                  20.50

    weiter mit AF KQ um                          22.55

    Diese Flugzeiten sind vom Reiseveranstalter vorgegeben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1454414192000

    VO(EG)261/04 würde Anwendung finden sofern sich eure Ankunft in Nairobi mehr als 3h verzögert. Die Beschwerde müsste bei AF geführt werden.

    Die mct liegt in Paris glaube ich bei 90min oder sogar noch drunter ...

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  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1454414596000

    Mal von dem was wäre wenn abgesehen, liegt (bis jetzt) kein reiserechtlicher Bezug vor, so daß das ganze im bestehenden Thread zu AF thematisiert werden sollte. Dort oder in den Threads zu den beiden genannten Flughäfen kann man sich auch über MCT erkundigen.

    Würde später dann das was wäre wenn eintreten oder man sich schon jetzt entsprechend über alles informieren wollen, so kann man den extra dafür oben fixierten Thread bzgl. Flugverspätungen etc. nutzen. Das spart jede Menge an doppelten Hinweisen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1454414815000

    Das stimmt natürlich, Curi ... mit den nachgelieferten Informationen hätte sich die Frage für diese Stelle erledigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bümmly
    Dabei seit: 1453939200000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1454796897000

    Danke für eure Hinweise und Meinungen.

    Ich mache mir eben Gedanken über solche Eventualitäten. Nicht nur, das man Anschlussflüge wegen verspäteten Zubringern verpassen könnte, sondern auch dann, wenn die Abfertigungen so überfüllt sind, das ein Anschlussflieger nicht rechtzeitig erreicht wird.

    Ich habe noch keine Erfahrungen und möchte mich deshalb im Vorfeld darüber erkundigen.

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