Anschlussflug wegen verspäteten Abflug verpasst - 6 Stunden in Zürich

  • RamonaB86
    Dabei seit: 1450310400000
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    geschrieben 1530513597487

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits versucht mit ein bisschen durchs Forum zu lesen und denke das ich die Antwort bereits gefunden habe, bin mir aber nicht sicher.

    Wir hätten am Samstag von Orlando nach Zürich und Zürich nach München fliegen sollen.

    Ankunft in Zürich hätte 10.55 Uhr sein sollen - Abflug in Zürich in 12.10 Uhr.

    Leider sind wir in Orlando nicht losgekommen, angeblich wegen bereits verspäteter Landung bereits im Voraus.

    Angekommen in Zürich sind wir dann um 12.15 Uhr - Anschlussflug weg.

    Umgebucht wurden wir dann auf 19.20 Uhr. Wir haben vor Ort bereits einen Verpflegungsgutschein in Höhe von 20 Schweizer Franken erhalten. Ansprechpartner von Edelweiss in Zürich waren leider völlig überfordert, da von knapp 3 Flügen sehr viele Leute Ihre Anschlussflüge verpasst hatten.

    Soweit ich informiert bin, stehen uns pro Person 250 € zu. Beantrage ich dies direkt bei der Airline?

    Über Antworten die mir weiterhelfen würde ich mich sehr freuen.

    Lieben Dank

    LG

    Ramona

    Tu was dich glücklich macht
  • michi137
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    geschrieben 1530514157291 , zuletzt editiert von michi137

    Es sind sogar mehr als 250€. Bei uns waren es 300,- p.P bei einer Verspätung von ca. 4 Std.

    Unsere Freunde mit andere Endziel bekamn 600,- p.P. bei mehr als 5 Std.

    Aber Sie werden dich abwimmeln, da nicht EU. Organisationen wie Flightright lehnen das auch sofort ab.

    Hatten wir genauso, und wir musste bis vors Landesgericht, dauerte 1,5 Jahre. Dort lenkte Edelweiss kurz vor der Verhandlung ein und zahlte, bei unseren Freunden im gleichen Flieger entschied das Gericht für sie.

    Lohnt sich natürlich nur, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.

    Freiwillig zahlen sie nie im Leben.

    Wenn du Ansprüche geltend machen willst, such dir einen kompetenten Anwalt für solche Sachen (ich hatte in einem Vielfliegerforum eine entsprechende Empfehlung bekommen).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530514938860

    @RamonaB86

    Die Höhe des Anspruchs berechnet sich nach der Entfernung der gesamten Flugstrecke und beliefe sich demnach auf 600€ pro Ticket.

    Da jedoch Edelweiß keine EU Airline ist und du nicht von einem EU Flughafen gestartet bist sehe ich keine Grundlage für die Anwendung der VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • RamonaB86
    Dabei seit: 1450310400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1530521486875

    Danke für die Rückmeldung

    Vielen Dank und LG

    Ramona

    Tu was dich glücklich macht
  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
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    geschrieben 1530545716313

    @vonschmeling

    meines Wissens hat die Schweiz VO(EG)261/04.mit unterzeichnet.

    Auf dieser Grundlage entschied auch das Gericht für unsere Freunde (gerade erst letzte Woche).

    Bei uns gab es kurz vor der Verhandlung ein Anerkenntnisurteil, da eine Entscheidung in unserem Sinn absehbar war.

    Wie gesagt haben sowohl wir als auch unsere Freunde auf dem gleichen Flug die Entschädigung erhalten.

    Edelweiss-Flug, Start nicht aus der EU. Gnau gleiche Umstände wie be Ramona, Langstreckenflug verspätet, in Zürich Anscluß verpasst.

    Uns wollte man auch mit einem Verzehrgutschein abspeisen, am Ende hat sich die Geduld gelohnt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530547421261 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Stimmt, da war was mit Schweiz hat zugestimmt ... :smirk:

    War die Ankunft weniger als 4h verspätet stünden dann besagte 300€ zu, bei mehr als 4h 600€.

    VO(EG) 261/04 ist anzuwenden auch für LVU aus der Schweiz, Norwegen und Island.

    Genau das würde ich Edelweiß mit der Beschwerde einreichen, m.E. braucht´s dafür keinen Anwalt.

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  • michi137
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    geschrieben 1530552953731

    Wir hatten das Edelweiss so mitgeteilt. Keine Chance, einfach abgeschmettert. Daher gaben wirs dem Anwalt.

    Auch auf dessen Schreiben, nur Ablehnung und etliche wirre (Standard?-) Antworten des gegnerischen Anwalts (so wurde sich auf unseren Flug von Orlando bezogen, da waren wir niemals).

    Gleichermaßen gegenüber den Gerichten, wir mussten ja in die 2. Instanz gehen.

    Aber Versuch macht kluch, es kostet ja nix, Edelweiss anzuschreiben, bei Ablehnung kann man überlegen, ob man weiter geht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530553376669

    Eben diese stufenweise Handhabe schlage ich vor, michi137.

    Ich begleite die Attitüden zur VO schon geraume Zeit und stelle enorme Veränderungen fest.

    (Deinem Beitrag haftet eine wahrscheinlich nicht so gewünschte Verlinkung an ...)

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  • michi137
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    geschrieben 1530563603543 , zuletzt editiert von michi137

    @vonschmeling sagte:

    (Deinem Beitrag haftet eine wahrscheinlich nicht so gewünschte Verlinkung an ...)

    gerade gesehen, aber ich kanns nicht mehr abändern

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530565374257

    Nee, is ja aber auch kein Beinbruch ... :wink:

    Falls doch kannst du die Admins bitten es zu korrigieren.

    Fakt ist: Du hattest vollkommen Recht, die Anwendung der VO gilt auch für LVU mit Sitz in der Schweiz.

    RamonaB86 hat demnach einen Anspruch von 600€ pro Ticket, da mehr als 4h verspätet.

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